In der Zeitschrift
«Natürlich» Nr 5/1993 (gekürzt):
Via Angststarre zum Grill:
Poulet-Ende
von Erwin Kessler
Mit raschen, roboterhaften Bewegungen packt die weiss gekleidete und hygienisch vermummte Person die Hühner an den Beinen und hängt sie Kopf nach unten an die langsam vorbeilaufenden Bügel. Eine kurze Weile flattern die Tiere und versuchen, dieser unnatürlichen, beängstigenden Situation zu entfliehen. Die überzüchteten Fleischklumpen, deren Skelett und Herzmuskel dem schnellen Wachstum nicht folgen konnte, müssen diese anstrengenden Befreiungsversuche aber schon nach wenigen Sekunden aufgeben. Schlaff hangen sie dann eines neben dem anderen am Transportband.
Sie seien rasch "beruhigt", sagen die Schlächter. In Wirklichkeit sind sie nicht "beruhigt" sondern halb tot vor Angst. Einige Tiere halten die Augen geschlossen, den Schnabel leicht geöffnet. Auf Berührungen reagieren sie kaum noch. Andere halten den Kopf in den Nacken gekrümmt - Angststarre. Das Förderband mit diesen an den Füssen hängenden Mast-Poulets bewegt sich langsam durch eine Oeffnung in den nächsten Raum, zum Betäubungsbecken. Darin hat es Wasser, das unter Hochspannung steht. Die Köpfe der Tiere tauchen ein. Vorher oft noch ein heftiges Flügelschlagen. Offenbar werden die Ankommenden gelegentlich von der bereits eingetauchten Vorgängerin elektrisiert, wenn sich die nassen Flügel berühren. Nach einigen Sekunden werden die Tiere von dem mit konstanterGeschwindigkeit laufenden Förderband, immer noch mit den Füssen in den Bügeln hangend, wieder aus dem Betäubungsbecken herausgezogen: ungefähr jedes dritte bis fünfte Tier bewegt sich noch, macht Schnabelbewegungen und blinzelt bei leichter Berührung der Augen. Ganz offensichtlich sind die Tiere ungenügend betäubt, die Spannung im Becken zu niedrig.
Warum diese bestialische Schlacht-Prozedur? "Das geht überall so" sagen die Schlächter, "die Tiere dürfen im Betäubungsbecken nicht getötet werden, damit das Herz weiterschlägt und die Tiere nach dem Halsschnitt besser ausbluten." Nach dem Betäubungsbad wird der Kopf der betäubten wie auch der nicht-betäubten Tiere zwischen zwei Schienen gezogen und läuft an einem rotierenden Messer vorbei, welches ihnen den Hals aufschneidet. Tiere, welche es noch schaffen, diesem Messer zu entgehen, werden von einem Schlächter ergriffen und erhalten den Halsschnitt von Hand.

Anmerkung: Seit dem 1. Juli 1997 die Betäubung vor dem Schlachten auch für Geflügel vorgeschrieben - ausser wenn für das tierquälerische betäubungslose Schlachten «religiöse Gründe» angegeben werden (TSchV Art 64 g).
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Diese Seite wurde erstellt am 27.Januar 1997, Mail an den Webmaster
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