Luzerner Amtsstatthalter wollte Mitgliederliste des VgT beschlagnahmen!
von Erwin Kessler

Der Basler Jude Marco Bloch schickt mir und anderen Gegnern des tierquälerischen jüdischen Schächtens seit Jahren ständig in Fäkalsprache abgefasste Post, zB:

«An Kessler, den grossen Tierfreund und Menschenverachter, eidg dipl Antisemit mit Nazi Scheisse im Wasserkopf... Der grosse Moses sagte, das jüdische Volk ist ein hartnäckiges Volk und unter den hartnäckigen bin ich noch einer der Hartnäckigsten. Heuchler müssen auch sterben, besonders wenn sie so verlogen sind bis unter die Schamhaare. Ich gestatte ihnen, dass sie mit meinen Faxmitteilungen ihr Arschloch putzen dürfen. Marco Bloch, Holbeinstr 79, 4051 Basel»

Solches und Ähnliches erhalte ich alle paar Wochen, ohne darauf zu regieren. Leserbriefschreiber in Zeitungen, die sich gegen das Schächten wenden, erhalten von Bloch ähnliche Post. Weil sich das nicht alle einfach gefallen lassen, ist er auch schon wegen Ehrverletzung verurteilt worden. Ein Empfänger muss ihm - offenbar anonym, mit Poststempel Luzern - nicht gerade nett zurückgeschrieben haben, worauf der arme, sich in seiner Ehre verletzt fühlende Bloch Ehrverletzungsklage gegen Unbekannt einreichte.Der Amtsstatthalter Luzern hat diese Klage dankbar zum Anlass genommen, bei den Thurgauer Behörden die Beschlagnahmung der Mitgliederliste des VgT zu beantragen, um die VgT-Mitglieder im Raume Luzern festzustellen. Was hätte er wohl mit den mehreren hundert Adressen aus dem Raum Luzern gemacht? Die Leute mit sinnlosen Einvernahmen schikanieren, zulasten der Steuerzahler? Meines Wissens liegt nichteinmal ein Hinweis vor, dass das Schreiben an Bloch von einem VgT-Mitglied verfasst wurde. Aber für Repressionen gegen den VgT genügt halt auch der fadenscheinigste Anlass - aber ausnahmsweise nicht in diesem Fall: Der zuständige Thurgauer Untersuchungsrichter hat das Luzerner Begehren als unhaltbar abgelehnt, zusätzlich mit der Bemerkung, er selber sei auch auf dieser Mitgliederliste.


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