Weitere staatliche Repressionen
gegen den VgT:
Bundesgericht bestätigt
Zensur eines VgT-Fernsewerbespots - Fall jetzt beim Europäischen
Gerichtshof
Im Januar 1994 weigerte sich das Schweizer Fernsehen, einen Werbespot des VgT auszustrahlen, da dieser "politischen" Charakter habe. Der Spot zeigte Bilder von Schweinen in artgerechter Umgebung sowie in der üblichen tierquälerischen Intensivhaltung.
Der gesprochene Text lautete:
Haben Sie gewusst, dass ein Hausschwein im Freien instinktiv
ein Nest baut?
Unser Hausschwein ist intelligent, bewegungsfreudig, und hat
einen ausgeprägten Familiensinn.
In der Schweiz leben die meisten Schweine unter KZ-ähnlichen
Bedingungen in Intensivhaltung.
Eingesperrt auf engstem Raum und zur Bewegungslosigkeit
gezwungen, verbringen die Tiere ihr ganzes Leben vollgestopft mit
Medikamenten und chemischen Futterzusätzen.
Gegen diese Zensur erhob der VgT beim Eidgenössischen
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) Beschwerde
wegen diskriminierender Einschränkung der
Meinungsäusserungsfreiheit im konzessionierten, monopolartigen
Schweizer Nationalfernsehen. Werbespots der Fleischwirtschaft,
welche für den Konsum von "Schweizer Fleisch" werben,
werden regelmässig ausgestrahlt.
Das EVED verschleppte den Fall ein Jahr lang. Erst auf eine
Verschleppungsbeschwerde beim Bundesgericht hin fällte es seinen
Entscheid: Bundesrat Leuenberger bestätigte die Zensur und wies
die Beschwerde ab. Hiergegen erhob der VgT, vertreten durch den
bekannten Anwalt und Menschenrechtsspezialisten Ludwig A Minelli
beim Bundesgericht Beschwerde. In diesen Tagen hat nun auch das
Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen, im wesentlichen mit der
Begründung, der VgT hätte seine Botschaft anderswo als im
Fernsehen verbreiten können. Mit diesem fadenscheinigen
Argument, das dieser erneuten staatlichen Repression gegen den
VgT den Schein des Rechts verleihen soll, wird sich nun die
Europäische Menschenrechtskommission in Strassburg, wo der Fall
bereits hängig ist, befassen, anschliessen dann noch der
Europäische Gerichtshof.
Gutgeheissen hat das Bundesgericht die Beschwerde hinsichtlich des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), welches sich zu Unrecht geweigert hatte, über die Beschwerde des VgT zu entscheiden, so dass der VgT gezwungen war, den Fall mit Beschwerde wegen Rechtsverweigerung weiterzuziehen.
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