VN97-6

Georg Orwell lsst grssen: Bald sind die elektronischen Augen berall

Ansgesichts der skurpellosen Rechtswidrigkeit, mit welcher dieses Land regiert wird (zum Beispiel offener Nicht-Vollzug des Tierschutzgesetzes), untersttzt von einer Justiz, welche mit systematischer Rechtswillkr gegen Tierschtzer (und andere missliebige Gruppen) vorgeht, muss das immer dichtere Netz von Videokameras beunruhigen. Ursprnglich dienten diese berwachungskameras in Banken, Warenhhuser, an Strassenkreuzungen etc der Sicherheit. Doch was einmal aufgenommen und gespeichert ist, ist vor Missbrauch nicht mehr sicher. Schon heute registriert und speichert die Telecom von jedem Telefonabonnenten, wann und wohin er telefoniert. Ein Ausdruck dieser Daten wird Amtsstellen auf Anfrage hin problemlos zur Verfgung gestellt. In einer der vielen willkrlichen Strafuntersuchungen gegen den VgT fand ich solche Ausdrucke meines Telefonanschlusses. Das Verfahren musste spter eingestellt werden, da die Anschuldigungen unhaltbar waren. Der mutwillige Klger (Kloster Fahr) konnte sich jedoch bis dahin in den Akten gensslich ber mein Privatleben informieren und davon Kopien erstellen. Wohlgemerkt: solche Aufzeichnungen, wer wann wohin telefoniert, macht die Telecom nicht nur von Personen, fr welche sie vom Staatsanwalt einen Auftrag zur Telefonberwachung erhlt (sieh VN96-4, Seite 14). Nein. Jeder telefonierende Brger dieses Landes wird auf diese Weise systematisch erfasst - angeblich als Entscheidungsgrundlagen bei Reklamationen ber Telefonrechnungen.

Vor zwei Jahren kam ich dank einer Warnung durch einen Insider dahinter, dass eine Amtsstelle illegal mein Telefon berwachen liess (siehe VN96-2, Seite 28). Zweck: Man wollte irgend einen Vorwand finden, um dem VgT die Steuerbefreiung als gemeinntzige Organisation wegzunehmen (bis heute nicht gelungen). Ich wurde entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nachtrglich nie offiziell darber informiert, dass mein Telefon abgehrt worden war. Dieser Staat ist offensichtlich zu allem fhig!


Inhaltverzeichnis VN97-6

Startseite VgT