VN 97-4

Grauenhafte Zustnde in St Galler Schweinefabriken
- mit Wissen der Behrden

Tierschtzer Erwin Kessler, der die Machenschaften des Veterinramtes zum Schutz der gewerbsmssigen Tierquler aufdeckte, wurde  wegen bler Nachrede verurteilt. Der Wahrheitsbeweis wurde nicht abgenommen; Kantonstierarzt Giger als Klger konnte vor Gericht als Experte in eigener Sache auftreten. Obwohl er die auf den folgenden Aufnahmen gezeigten Zustnde nicht einmal bestritt, wurde die Verurteilung von Erwin Kessler vom Gericht damit begrndet, es sei nicht erwiesen, dass diese Zustnde auch zu dem Zeitpunkt geherrscht htten, als die "Kontrollen" des Veterinramtes stattfanden.

Verantwortliche fr diese willkrliche, politische Verurteilung: Die St Galler Bezirksrichter Hold, Bsch, Heer, Schaub, Husler; die Oberrichter Dr H Notter, Dr W Kgi, A Linder.

Von den Medien grsstenteils verschwiegen gehen die Massentierqulereien weiter. 90 Prozent der vom VgT aufgedeckten Missstnde gelangen nie an die ffentlichkeit - ausser in den VgT-Nachrichten (VN). Damit wir die VN gegen alle Repressionen und Schikanen weiter herausgeben knnen, bitten wir um Ihre Untersttzung. Lesen Sie den folgenden Tatsachenbericht ber die Justizwillkr, mit welcher Kritik an staatlichen Missstnden unterdrckt wird.

 

Schweinefabrik Zch im St Galler Rheintal (bis vor kurzem Migros-Lieferant)

In Au im St Galler Rheintal betrieben die Gebrder Zch (einer davon ist Rechtsprofessor an der Uni Zrich!) einen Ableger ihrer Tierfabrik in St Margrethen:

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Die Bilder zeigen die total verkotete Tiere in berfllten Buchten, ohne die gesetzliche Beschftigung, der Boden von einer schmierigen, zentimeter dicken Kot- und Urinschicht berzogen. In dieser Sauce mussten die Tiere leben, schlafen und fressen:

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Immer wieder erstattete der VgT Anzeigen und wandte sich an die Medien. Alles sei gesetzeskonform, war alles, was das St Galler Veterinramt unter Leitung von Kantonstierarzt Giger dazu zu sagen hatte.

Zu Weihnachten 1991 brachte Tierschtzer Erwin Kessler den armen Schweinen heimlich Stroh:

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Als das Schweizer Fernsehen in der Sendung 10vor10 eines Tages Ausschnitte heimlich aufgenommenen Videoaufzeichnungen des VgT zeigte, spielte der St Galler Kantonstierarzt Giger, der von diesen Misstnden seit Jahren wusste, den Ahnungslosen und sagte in die Fernsehkamera hinein, diese Zustnde seien natrlich vllig unakzeptabel und er werde sofort dafr sorgen, dass der Betrieb stillgelegt werde.

Es dauerte dann noch ungefhr ein Jahr, bis der Betrieb tatschlich stillgelegt wurde, aber nicht etwa aufgrund einer amtlichen Verfgung Gigers, sondern indem die Gemeinde diesen Saustall mit Steuergeldern aufkaufte, um ihn aufzuheben.

 

Tierfabrik und Schweinefutter-Fabrik Zch in St Margrethen:

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Im Zchschen Hauptbetrieb in St Margrethen sieht es nicht viel besser aus als in Au. Zwar sind die Tiere etwas weniger verkotet, dafr mssen sie auf Spaltenbden leben, welche bekanntlich alles andere als tiergerecht sind. Sonst herrschen entsetzliche Zustnde:

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Als Erfllung der in der Tierschutzverordnung vorgeschriebenen Beschftigung von Schweinen "mit Stroh, Rauhfutter oder anderen geeigneten Gegenstnden" betrachten die Behrden das auf dem Bild sichtbare, an einer Kette an der Decke aufgehngte alte, dreckige Hlzchen, um das sich kein Schwein kmmert. Was es braucht, um das Beschftigungsbedrfnis von Schweinen zu befriedigen, kann in der Fachliteratur nachgelesen werden. Am geeignetsten ist tglich frisches Stroh. Vllig ungeeignet sind - wie wissenschaftliche Versuche gezeigt haben - Gegenstnde wie Ketten, alte Autoreifen, nicht abnagbares Holz - kurz: alles, was nicht regelmssig erneuert wird, bald den Gestank des Stalles annimmt und der Neugier und dem Erkundungsdrang der Tiere nichts Neues zu bieten vermag.

Dieses an einer Kette hngende Hlzchen soll die gesetzlich vorgeschriebene Beschftigungsmglichkeit fr die Tiere darstellen, obwohl aufgrund wissenschaftlicher Forschung bekannt ist, dass dies absolut nichts taugt:

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Auch diese Vorrichtung ist vllig untauglich, da die intelligenten Schweine sich nicht mit einem solchen alten, dreckigen Holz beschftigen, sondern frisches Material (Stroh) brauchen, das sie herumschieben und zerbeissen knnen:

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Eine "Alibi-Beschftigungsmglichkeit" in einem anderen Stallabteil. Die Tiere haben keine Chance, durch das engmaschige Drahtgeflecht an das Stroh heranzukommen. Ein einmaliges Auffllen dieses Drahtgitterkorbes reicht fr alle Ewigkeit:

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Das St Galler Veterinramt hielt in einem "Kontroll-Rapport" fest, die Vorwrfe des VgT seien haltlos, die Tiere htten die gesetzliche Beschftigungsmglichkeit. Weil VgT-Prsident diese Feststellungen als "geflscht" bezeichnete, wurde er wegen "bler Nachrede" verurteilt. Die Gerichte gingen gar nicht auf die vorgelegten Beweise ein. Keiner der zahlreichen Zeugen wurde angehrt.

Nach Auffassung der St Galler Behrden sind diese Zustnde gesetzeskonform und entsprechen schweizerischem Durchschnitt. Orginalton aus einem Rapport des St Galler Veterinramtes: Gesamthaft beurteilt prsentiert sich die Schweinehaltung in einer dem Schweizer Durchschnitt entsprechenden Form.

Das einzige, was in all den Jahren geschen ist, ist die Verurteilung von Tierschtzer Erwin Kessler wegen angeblicher bler Nachrede gegen das Veterinramt. Dieses Unrecht wurde von smtlichen Instanzen bis zum Bundesgericht mit unglaublicher Willkr gedeckt. Mit hohen Kostenauflagen in diesem wie in allen anderen Prozessen gegen Erwin Kessler versucht das herrschende Regime, ihn und den VgT finanziell zu ruinieren und moralisch zu zermrben. Und die etablierten Medien schweigen zu diesem Unrecht wie auch zu den anhaltenden MIsstnden in der Schweinefabrik Zch und anderswo.

Chronik des Dramas um die Tierfabrik Zch: www.vgt.ch/vn/9303/vn93-3.htm

Die St Galler Behrden - gedeckt von Delamuraz' Bundesamt fr Veterinrwesen, das die Oberaufsicht ber den Tierschutzvollzug ausben msste - wird die ethologische Fachliteratur nie zur Auslegung der Tierschutzvorschriften zu Rate gezogen. Diese werden vielmehr stets brokratisch-ignorant so willkrlich und krass verdreht, bis auch die allerschlimmsten Zustnde noch als "gesetzeskonform" hingestellt werden knnen. Und diese skrupellosen Beamten werden von den Gerichten in Schutz genommen, indem kritischen Tierschtzern mit Strafurteilen ein Maulkorb verhngt wird. Kein Wunder, dass in einem solchen Staat sich kaum noch eine Tierschutzorganisation getraut, die Dinge beim Namen zu nennen. Stattdessen beschrnkt man sich auf allgemein gehaltenes Wehklagen oder das Anprangern von Tierqulereien im Ausland, womit man sich hierzulande keine Feinde schafft.-

Urteil der Strafkammer des Kantonsgerichtes St Gallen vom 21. August 1996:

"Erwin Kessler wird der blen Nachrede schuldig erklrt und dafr zu einer Busse von Fr 2500.- verurteilt.
Es wird festgestellt, dass Erwin Kessler weder den Wahrheits- noch den Gutglaubensbeweis bezglich seiner Behauptung in den St Galler Nachrichten vom 17. Juni 1993, das St Galler Veterinramt decke die gesetzwidrigen Zustnde in der Schweinefabrik Zch in St Margrethen vorsttzlich mit geflschten Feststellungen, erbringen konnte."

Anmerkung: Richtig ist, dass sich das Gericht geweigert hat, die Beweise anzunehmen und zu prfen. Erwin Kessler hat zahlreiche Zeugen genannt, welche die beschriebenen Zustnde in der Schweinefabrik Zch besttigen knnen; kein einziger dieser Zeugen wurde angehrt. Die auf den Fotos festgehaltenen gesetzwidrigen Zustnde wurden nicht geprft, die Begutachtung durch einen Experten wurde abgelehnt. Das Gericht hat einzig auf die Aussagen des Klgers, Kantonstierarzt Giger, abgestellt und dessen Parteiaussagen als Aussagen eines Fachmanns wie eine Expertise behandelt. Dabei hat Giger nicht einmal bestritten, dass die fotografisch dokumentierten Zustnde dem von ihm festgestellten Sachverhalt entsprechen. Er hat lediglich bestritten, dass damit Tierschutzvorschriften verletzt worden seien. Dies htte ein objektives Gericht anhand einer Expertise berprfen lassen mssen. Aber die Gerichte - bis hin zum Bundesgericht - waren wie immer einzig und allein bestrebt, repressiv gegen den VgT zu urteilen und die landesweit herrschenden Tierschutzvollzugsmissstnde vor der ffentlichkeit in Abrede zu stellen.

Fr dieses Willkrurteil verantwortliche Richter: Die St Galler Bezirksrichter Hold und Husler und Bezirksrichterinnen Bsch, Heer, Schaub; die St Galle Oberricher Leo Lorenzi, Luzius Eugster, Martin Baumann; die Bundesrichter P A Mller, Schneider, Wiprchtiger.

 

Typisch fr ein marxistisches System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln. Alexander Solschenyzin, Friedensnobelpreistrger

In der Schweiz werden  gewerbsmssige Tierquler und die mit ihnen unter einer Decke steckenden Beamten geschont und Tierschtzer wie Kriminelle behandelt.

Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat. Friedrich Drrenmatt

Vor Betrunkenen und Gerichten muss man sich in Acht nehmen, da man nie weiss wohin sie torkeln.

Der Grundsatz der St Galler Behrden und des Bundesrates in Sachen Tierschutz: legal? illegal? scheissegal!

Das Elend der Menschen wird noch so lange dauern, wie der Jammer der Tiere zum Himmel schreit. Manfred Kyber

 

Aus den Pldoyers und Beschwerdeschriften von Erwin Kessler zu diesem Fall: www.vgt.ch/justizwillkuer/giger-stgallen.htm

 

Nachtrag:
Jahre spter wurde die Schweinefabrik Zch in St Margrethen stillgelegt, aber wie schon der Schweinestall in Au nicht auf Veranlassung der Behrden, sondern aufgrund des ffentlichen Druckes durch die hartnckige jahrelange Kritik des VgT und die Proteste aus der Nachbarschaft gegen den frchterlichen Gestank.

 

Schweinefabrik in Salez

Im Jahr 1989 wurden wir von einem Lehrer in Salez im St Galler Rheintal auf eine grosse, unauffllig am Waldrand gelegene Schweinefabrik aufmerksam gemacht. Der Betrieb trug die Firmenbezeichnung VLS-Zuchtstation AG und gehrte einem Immobilienhndler. Auf zwei Stockwerken wurden dort Schweine in extremer Intensivhaltung gehalten: 140 trchtige Mutterschweine in Kastenstnden mit Brutsgurten am Boden angebunden, 20 sugende Mutterschweine in Kastenstnden, 100 Aufzucht- und Mastschweine im oberen Geschoss auf Vollspaltenbden mit "bodenbedeckender" Belegungsdichte, dh schlicht soviel Tiere, wie berhaupt in die Mastbuchten hineingezwngt werden konnten. Im gesamten Stall herrschte ein unertrgliches feuchtschwhles, ammoniakgeschwngertes Klima.

Bei den Mutterschweinen ist die extrem eingechrnkte Bewegungsmgichkeit zu beachten: Lebenslnglich so eingezwngt, dass nur gerade knapp und mhsam Aufstehen und Abliegen mglich ist. Der in den Krper einschneidende Brustgurt ist eine Quelle permanenter Juckreize, denen die Tiere hilflos ausgeliefert sind. Keinerlei Beschftigungsmglichkeit. Gegen das angeborene Verhalten der Schweine erzwungenes Liegen im eigenen Kot und Urin:

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Bei den sugenden Sauen im Kastenstand war der Boden so glitischig, dass es das Muttertier kaum schaffte, aufzustehen. Auf Videoaufnahmen hat der VgT festgehalten, wie das Muttertier seine gespreizten, vor Anstrengung vibrierenden Beine gegen die Kfigstangen stemmt. Sogar die einzig mgliche Bewegung dieser Tiere - Abliegen und Aufstehen - eine qualvolle Prozedur!:

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Nach der Entdeckung dieses Tier-KZs - das brigens kurz vorher von St Galler und Bundesbeamten kontrolliert wurde, ohne dass irgendetwas beanstandet worden wre - reichte der VgT eine Strafanzeige ein mit dem Antrag, der Betrieb sei sofort stillzulegen. Die Anzeige blieb wie blich wirkungslos. Am 27. Dez 1989 reichte der VgT deshalb dem St Galler Grossen Rat eine Petition ein, die sich mit dem Tierschutz-Nichtvollzug in diesem Kanton befasste. Unter anderem wurde darin auch dieser Fall in Salez dargelegt. Innert weniger Wochen seit Einreichung der Petition schaffte es die Rechtspflegekommission, Stellungnahmen der Verwaltung einzuholen und daraus die berzeugung zu gewinnen, "dass alle Behauptungen und Vorwrfe des Petenten im Kern haltlos sind." Dabei sttzte sie sich auf eine haarstrubende Stellungnahme des Volkswirtschaftsdepartementes, dem das Veterinramt unterstellt ist. Diese Stellungnahme hat hchstwahrscheinlich Kantonstierarzt Giger zu verantworten; es ist jedenfalls kaum vorstellbar, dass ander Beamte ohne sein Wissen und Zutun eine solche Stellungnahme abgeben, die eindeutig in den Kompetenzbereich von Giger gehrt. Im brigen stellt diese Stellungnahme ja auch die Rechtfertigung fr das jahrelange Nichtstun Gigers in diesen vom VgT angezeigten Fllen dar:

"Das Volkwirtschaftsdepartement zhlt Bewegung und Beschftigung zu den erweiterten Bedrfnissen der Schweine, deren Befriedigung wohl anzustreben sei, die jedoch hinter die Grundbedrfnisse - Nahrung, Wrme und Pflege - zurckzutreten htten; die Grundbedrfnisse seien in allen vom Petenten erwhnten Fllen befriedigt."

Mit einer derart unsinnigen Behauptung setzten die St Galler Behrden kurzerhand smtliche Tierschutzvorschriften fr Schweine ausser Kraft, und dieser krasse Unsinn wurde von Kommission und Parlament kritiklos abgesegnet - kein Einzelfall, sondern normaler Umgang mit Tierschutzfragen. Dies zeigt den Stand der Nation und die verzweifelte Situation fr die Millionen leidender Tiere - allein im Kanton St Gallen 200 000 Schweine - die derart skrupellosen Mstern und Beamten ausgeliefert sind. Es ist vllig sinnlos einer solchen Brokratie berhaupt noch irgendwelche Anzeigen wegen Tierschutzmissstnden einzureichen.

Dieser Fall in Salez ist auch in meinem Buch "Tierfabriken in der Schweiz" (Orell Fssli Verlag) auf Seite 123 beschrieben.

Die anhaltende Kritik durch den VgT und die Publizitt haben bei Kantonstierarzt Giger dann offenbar doch ein so grosses Unbehagen geweckt, dass er schliesslich die Sanierung des Betriebes veranlasste. Da es absolut unmglich ist, den 1,6 Millionen Schweinen in der Schweiz auf diese Weise, mit einem jahrelangen Kampf um jeden einzelnen Stall zu helfen - die Medien interessieren sich nicht mehr um diese immer gleichen Missstnde - gibt es fr die leidenden Nutztier nur eine einzige Chance: der rcklufige Fleischkonsum. Jeder einzelne Verzicht auf eine Fleischmahlzeit summiert sich statistisch zum Wirksamsten, was fr die Tiere getan werden kann. Nachdem Demokratie und Rechtsstaat vom herrschenden Regime auf raffinierte Art und Weise ausgeschaltet wurde, liegt die Verantwortung vollstndig bei jedem einzelnen Konsumenten. Mit dem Verzicht auf Fleisch tut er zudem auch viel fr seine eigene Gesundheit.

Aus Platzgrnden ist es nicht mglich, die vielen weiteren Flle behrdlicher Ignoranz und Gerichtswillkr im Umgang mit dem Tierleid darzustellen. Die Flle gleichen sich zudem. Sowohl das Tierleid wie die staatliche Willkr, mit dem dieses Tierleid gedeckt und die Tierschtzer verfolgt werden, sind immer wieder hnlich. Die Verantwortlichen hoffen auf die Abstumpfung der ffentlichkeit und das Desinteresse der Medien, welche nur an neuen Sensationen, nicht an Verbesserungen und Gerechtigkeit interessiert sind.

 

Schweine-KZ einer Kserei in Altsttten

Eine Anzeige wegen Missachtung von Tierschutzvorschriften brachte keine Besserung, dafr ein Strafverfahren gegen uns Tierschtzer wegen Hausfriedensbruch.

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Oben: Die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu fr sugende Mutterschweine fehlt.

Unten: Die gesetzlich vorgeschriebene Beschftigungsmglichkeit fehlt

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Unten: Die gesetzlich vorgeschriebene Bewegungs- und Beschftigungsmglichkeit fehlt

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Schweinefabrik der Ksereigenossenschaft in Zuzwil:
Dunkelhaltung von Mastschweinen

Diese Schweine werden in absoluter Dunkelheit in prallvollen Mastbuchten wie in einer Sardinenbchse gehalten, in einem schwlen, feucht-warmen Klima - ein absolutes KZ:

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Nachtrag:

Erst nachdem es der VgT geschafft hatte, diesen Skandal ins Fernsehen zu bringen, veranlasste Kantonstierarzt Giger den Einbau von Dachfenster.


Weitere Berichte ber die katastrophalen Zustnde im Kanton St Gallen und den unfhigen Kantonstierarzt:

- Das Elend mit dem St Galler Kantonstierarzt Giger: www.vgt.ch/vn/9704/giger.htm

- Chronik des Dramas um die Tierfabrik Zch: www.vgt.ch/vn/9303/vn93-3.htm

- Gegen schlimme Zustnde in einer Schweinefabrik unternahm das St Galler Veterinramt nichts mit der Begrndung, sonst msste man noch an vielen anderen Orten auch einschreiten: www.vgt.ch/vn/9302/vn93-2.htm#St Galler Veterinramt

- Schweinestall des Klosters Notkersegg bei St Gallen: Gesetzwidrige Zustnde, die zuvor von  Kantonstierarzt Giger gedeckt wurden, gerichtlich festgestellt: www.vgt.ch/vn/9303/vn93-3.htm#Sensationelles Gerichtsurteil

- Schweinefabrik Zch in Au: www.vgt.ch/buecher/kessler/index.htm#Jugendgruppe

- Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton St Gallen: www.vgt.ch/vn/9706/sg.htm

- Der St Galler Kantonstierarzt Giger: ein Tierschutzverhinderer: www.vgt.ch/news/000905.htm

- Schweinereien hinter Appenzeller-Ksereien im Kanton St Gallen www.vgt.ch/vn/0001/appenzeller.htm - die vorlufig letzte Reportage ber die grsslichen Tierschutzmissstnde im Kanton St Gallen, weitere werden sicher folgen, solange Kantonstierarzt Giger sein Unwesen treibt.


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