VN97-3

Jüdischer Anlauf gegen das Schächtverbot

In der in Basel erscheinenden «Jüdischen Rundschau» vom 13.3.97 wird die heutige Situation so eingeschätzt, «dass ein neuer Anlauf gegen das Schächtverbot erfolgreich sein müsste».

 

Die links-jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss:
«Das Judentum ist mehr als nur eine Konfession.»

Ruth Dreifuss bezeichnet sich als konfessionslos, «aber ich bin Jüdin, und das Judentum ist mehr als nur eine Konfession.» Sie sei keine gläubige, praktizierende Jüdin. Aber das Judentum habe sie doch geprägt, als Mädchen und Mitglied zionistischer Jugendgruppen.

Was Frau Dreifuss da in der Schweizer-Illustrierten des jüdischen Ringier-Verlages über sich und das Judentum erzählt, bestätigt meinen bisherigen Eindruck: Die Religion steht im Judentum im Hintergrund: Ungläubigkeit und tierquälerische «religiöse» Praktiken haben offenbar gut nebeneinander Platz. Handfeste wirtschaftliche und politische Interessen schweissen die Juden genügend stark zusammen. Dass die konfessionslose Jüdin Ruth Dreifuss das pervers-fanatische Ritual des Schächtens in Schutz nimmt (siehe VN 1996-5, VN 1996-3, VN 1996-1), wo Tiere bestialisch ermordet werden (wie damals unter dem Nazi-Regime Juden und Zigeuner), zeigt deutlich, wie hier blinde Solidarität geübt wird. Sympathie wird da offenbar nicht danach verteilt, ob jemand ein guter oder schlechter Mensch ist, sondern ob er Jude oder Nicht-Jude ist. Egal was er tut - wenn er Jude ist, hat er offensichtlich den Respekt und den Schutz von Frau Dreifuss. Gegenüber primitivster Tierquälerei ruft sie zu Toleranz auf - wenn es sich um eine jüdische Tierquälerei handelt. Sonst ist Sie, so schrieb sie uns, auch für Tierschutz. Dass sie ihre Sympathie und Toleranz blindem religiösen Fanatismus zuwendet, wo Tiere satanisch gequält werden, um «geheiligtes» Fleisch fressen zu können, kümmert sie nicht. Jüdische Solidarität geht vor, auch wenn Frau Dreifuss selbst keinerlei Bedenken hat an Tagungen der Sozialdemokratischen Partei nicht-koschere «Wienerli»-Würstchen aus «gewöhnlichem» Quälfleisch zu verspeisen.


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VN97-3, Mai 1993
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