VN95-8

Von den Luzerner Neuesten Nachrichten und vom Badener Tagblatt nicht veröffentlichte Entgegnung zu "Frevel an heiligen Orten" vom 22.7.95:

Kloster Fahr - scheinheiliger Ort

von Erwin Kessler

Es ist nicht zutreffend, dass der Stinkbombenanschlag der Tierbefreiungsfront TBF auf das Kloster Fahr von Leuten begangen worden ist, "welche dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) zumindest nahestehen". Wahr ist hingegen, dass ich persönlich diese Aktion als richtig, ja geradezu als notwendig erachte, nachdem die Proteste des VgT die Klosterleute bisher nicht zur Besinnung bringen konnten.

Das Kloster rechtfertigt seine tierquälerische Haltung der Schweine, Kühe und Kälber damit, die gesetzlichen Mindestvorschriften seien eingehalten. Abgesehen davon, dass dies nicht stimmt: Was sind das für scheinheilige Klosterleute, die sich im Umgang mit Lebewesen nicht von Mitgefühl und Ethik, sondern von ungenügenden gesetzlichen Mindestvorschriften leiten lassen und dabei schamlos Gesetzeslücken missbrauchen? Es kann keine Rede davon sein, dass der Stinkbombenprotest einen "Frevel an heiligen Orten" darstellt. Ein Ort der Tierquälerei kann unmöglich heilig sein. Dazu kommt, dass gemäss einem jüngsten Urteil des Bezirksgerichtes Zürich der Einsatz von Stinkbomben in einer Kirche "äquivalent" ist zum Verteilen von Flugblättern auf der Strasse vor der Kirche. Da letzteres eindeutig erlaubt und harmlos ist, gilt das nun nach aktueller Gerichtspraxis auch für einen Stinkbombenanschlag in einer Kirche. Wenn es mit diesem Staat abwärts geht, sind nicht Tierschützer daran schuld, sondern Gerichte, welche solche Willkürurteile fällen und eine Kirche, die nichts tut für die leidenden Tiere und sich sogar selbst an diesem Massenverbrechen gegen die Nutztiere beteiligt.


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