25. Mai 2010

Dem neuen SRG-Generaldirektor Roger de Weck mangelt es an Führungsqualität und Ehrlichkeit

von Erwin Kessler, Präsident VgT

Roger de Weck lernte ich, als er noch Chefredaktor des Tages-Anzeigers war, als verlogenen, arroganten Versager kennen, der glaubt, eine gute Personalführung zeichne sich dadurch aus, dass schlechtes Verhalten von Untergebenen nach aussen hin verlogen in Schutz genommen werden. Es ging um den Stadtzürcher Landwirtschaftsbetrieb Juchhof.

Am 10. Juli 1992 gab Erwin Kessler, Präsident des VgT, in Zürich eine Pressekonferenz und zeigte Bilder der skandalösen Schweinehaltung auf dem Stadtzürcher Gutsbetrieb «Juchhof»: Mutterschweine in tierquälerischen Kastenständen, auf dem nackten Zementboden liegend.
Nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu für Mutterschweine, damit diese bei
der Geburt ihren Nestbautrieb ausleben konnten, war vorhanden.

Aufnahmen aus dem Schweinestall des Landwirtschaftsbetriebes "Juchhof" der Stadt Zürich (1992):

Die im Tierschutzgesetz schon damals vorgeschriebene Einstreu für gebärende und säugende Mutterschweine fehlte vollständig. Kein einziger Strohhalm.

Schweinestall des Juchhofes 1992 - ausgezeichnet mit dem "Gourmet-mit-Herz" Label des Schweizer Tierschutzes STS. Auf jeder Fleischpackung war aufgedruckt:  «Schweizer Qualitätsfleisch aus tiergerechter Nutztierhaltung. Kontrolliert vom Schweizer Tierschutz STS.»

Während der STS solche tierquälerische Intensivhaltung von Schweinen mit dem Label "Gourmet-mit-Herz" auszeichnete und als garantiert tierfreundlich darstellte, führte er gleichzeitig Spendensammlungen durch mit einem Prospekt, auf dem genau solche Kastenstandhaltung als schlimmste Tierquälerei angeprangert wurde:

 

Beim Aufdecken dieser Missstände hatten wir deshalb von Anfang an nicht nur den für diesen Gutsbetrieb zuständigen Stadtrat Nigg, sondern auch - einmal mehr - den «Schweizer
Tierschutz STS» gegen uns. Stadtrat Nigg gab kurz darauf, unterstützt von «Gourmet-mit-Herz»-Vertretern des STS, eine Gegenpressekonferenz auf dem Juchhof. Der STS-Vertreter gab den Journalisten bekannt, alles entspreche den Gourmet-mit-Herz-Vorschriften.

Aber nicht einmal an dieser Pressekonferenz war die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu für die gebärenden und säugenden Mutterschweine vorhanden!

Die Tages-Anzeiger-Fotografin fotografierte die Missstände. Die entlarvenden Bilder wurden aber nicht veröffentlicht. Statt dessen brachte der Tages-Anzeiger am 21 .7.1992 das folgende irreführende Bild einer sogenannten Ferkelkiste, worin es Stroh hatte, was von niemandem jemals bestritten worden war:

Irreführendes Bild mit verleumderischem Text aus dem Tages-Anzeiger vom 11 .7.1992 (Chefredaktor Roger de Weck). Alle anderen Aufnahmen wurden unterdrückt, weil auf ihnen das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Einstreu bei den Mutterschweinen deutlich zu sehen war.

Dazu schrieb der Tages-Anzeiger-Journalist Luciano Ferrari verlogen (siehe Legende der obigen Abbildung): «Wie das Bild zeigt, fehlt das von Tierschützer Erwin Kessler bemängelte Stroh in den abgetrennten Aufwärmboxen nicht» - ein gezielter Rückenschuss gegen den VgT, um sich bei den Machthabenden beliebt zu machen. Der VgT beanstandete dieses verleumderische, irreführende Verhalten dieses Journalisten bei Chefredaktor de Weck. Dieser wies die Reklamation zurück und bezeichnete den Bericht mit dem verleumderischen Bildtext als journalistisch korrekt.

Briefwechsel zwischen Erwin Kessler und Roger de Weck:

Brief von Erwin Kessler

Antwort von Roger de Weck

 Ich sei auf dem Juchhof ohne Bewilligung in Ställe eingedrungen, behauptet de Weck als feststehende Tatsache, gerade so, als wäre er selber dabei gewesen.  Seine einzige Quelle, die er aber nicht einmal angab, konnte nur Betriebsleiter Brandenburger, der bald darauf entlassen wurde, dann Betriebsleiter des Gutsbetriebes Kloster Fahr wurde und dort von Abt Werlen ebenfalls entlassen wurde. Wahrlich eine zuverlässige Quelle, dieser Brandenburger. Korrekter Journalismus nach de-Weck-Art. Und nun ist er Generaldirektor des Schweizer Staatsfernsehens!

Der damalige verantwortliche Betriebsleiter des Juchhofs war Mitglied der «Nutztierkommission des STS» und per Du mit den Veterinärbeamten. Eine Strafanzeige wegen der fehlenden Einstreu und dem fehlenden, aber gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsmaterial, welches - wie die obigen Aufnahmen des VgT beweisen - zum Auftreten des berüchtigten Stangenbeissens (einer in der Fachliteratur ausführlich dargestellten neurotischen Verhaltenstörung) führte, wurde willkürlich abgewiesen. Die Beweismittel  Fotos und Zeugen - wurden nicht beachtet. Ein Veterinärpolizist besuchte eine wichtige Zeugin unangemeldet zu Hause und versuchte sie eine Stunde lang von ihrer Zeugenaussage abzubringen. Weil das nicht gelang, wurde diese Zeugin dann einfach nicht zur Einvernahme vorgeladen. (Die Veterinärpolizei, die zu den Missständen jahrelang geschwiegen hatte, war an der Niederschlagung des Verfahrens unmittelbar interessiert.)

Die Staatsanwaltschaft wies eine Beschwerde gegen die willkürliche Einstellung des Verfahrens ab. (Die Zürcher Staatsanwaltschaft entscheidet grundsätzlich immer gegen den VgT, egal um was
es geht, das ist bis heute so.)

Als ich vor dem ganzen Skandal den Juchhof erstmals besuchte, erhielt ich von Betriebsleiter Brandenberger (Mitglied der STS-Nutztierkommission!) nach längerem Zögern schliesslich die Bewilligung, auf dem Betrieb herumzugehen und zu fotografieren. Als Brandenburger dann aber durch sein Bürofenster beobachtete, dass ich auch im skandalösen Abferkelstall fotografierte (siehe obige Aufnahmen), einem Gebäude, das für normale Besucher (Laien) gar nicht als Stall erkennbar war,  kam er im Laufschritt angerannt und wollte mir den Fotoapparat gewaltsam wegnehmen, was ich jedoch abwehrte. Hierauf veröffentlichte der Zürcher Bauernverband in mehreren Zeitungen folgendes:

Das Bezirksgericht Zürich liess die Ehrverletzungsklage gegen diese massive Verleumdung verjähren, stellte das Verfahren im August 1996 ein und überband mir die hohen Verfahrenskosten. Das Obergericht - vor dem ich vom bekannten Rechtsanwalt Ludwig A Minelli vertreten wurde - deckte diese Willkür. Die gesamte Zürcher Presse schwieg dazu. Zustände wie in der früheren Sowjet Union. Von den für diese Justizwillkür verantwortlichen Oberrichtern ist heute noch im Amt: Oberrichterin Regina Schaffitz.

STS-Geschäftsführer Hans-Peter Haering schrieb Brandenberger am 9.7.1992 : «Also es ist ja schon der absolute Hammer, was sich der Knabe Kessler leistet . Hoffentlich werden die Gerichtsbehörden nun einmal eingreifen.»

Einem VgTMitglied schrieb STS-Haering, ich hätte den Juchhof-Betriebsleiter «in der Nacht auf seinem eigenen Hof tätlich angegriffen». Dass es nicht Nacht, sondern Nachmittag war, und dass der Juchhof-Betriebsleiter nicht tätlich angegriffen, sondern nur daran gehindert wurde, unrechtmässig einen Fotoapparat zu entwenden, verschwieg STS-Haering.

Eine Klage auf Unterlassung solcher Verleumdungen gegen Haering wies der Präsident des Bezirksgerichtes Münchwilen, Alex Frei, unter Zitierung eines falschen, hier gar nicht anwendbaren Gesetzesartikels und mit der Begründung ab, mir drohe durch diese Verleumdung kein schwerer Nachteil. Ich bezeichnete hierauf Gerichtspräsident Alex Frei öffentlich als «juristische Niete», was weitere Auseinandersetzungen zur Folge hatte, welche ebenso willkürlich gegen mich entschieden wurden.

Roger de Weck - vormals Chefredaktor des Tages-Anzeigers, neuer SRG-Generaldirektor. Dass er einem nicht gerade in die Augen blicken kann, ist vielleicht nicht nur anatomisch bedingt.

Der VgT wird vom Schweizer Fernsehen seit über 10 Jahren systematisch boykottiert. De Weck ist nicht die richtige Person, um solche Machenschaften des Staatsfernsehens zu ändern - im Gegenteil: Die Instrumentalisierung staatlicher Institutionen für politische Zwecke entsprechen durchaus seinem links-elitären, intoleranten politischen Denken. Meinungsvielfalt und Volksrechte verachtet er. Er möchte die Schweiz raschmöglichst im dekadenten, undemokratischen, von einer Minister-Cliqué gesteuerten Grossmachtgebilde EU aufgehen lassen und plädiert für eine vorauseilende Anpassung an jeden EU-Unsinn (EU = Europäischer Unsinn). Dementsprechend wünscht er zB eine sofortige massive Erhöhung der Mehrwertsteuer auf den EU-Satz von 15 %. Mehr über das Denken de Wecks: www.weltwoche.ch/deweckzitate

Zum Schluss noch die gute Nachricht:

Nachdem die Kritik des VgT vehement und mit grossem Aufwand und mit Unterstützung des STS zurückgewiesen worden war, wurde der kritisierte Schweinestall des Juchhofs bald darauf still und leise saniert:

Der sanierte Juchhof-Schweinestall 1995

Der Tages-Anzeiger berichtete über diesen neuen, der Öffentlichkeit stolz vorgestellten sanierten Schweinestall - selbstverständlich ohne zu erwähnen, dass der VgT der Anstoss für diese Sanierung war.

Auf diese Weise hat der VgT zahlreiche Schweineställe von Klöstern und Landwirtschaftsschulen in der ganzen Schweiz "saniert". Dabei lief es fast immer so ab: Kritik des VgT dementieren und entrüstet zurückweisen, den VgT verleumden, dann still und leise sanieren und nachher so tun, als hätte man das auch ohne den VgT vorgehabt. Jä nu - die Tiere freuts.

Mehr über den Juchhof und über die Machenschaften des STS.


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