VN 09-1, April 2008

Zensur des Berichtes über einen brutalen Reitlehrer

In den VgT-Nachrichten vom November 1994 wurde über einen brutalen Reitlehrer berichtet, der seine Pferde durch Blutigschlagen dressierte. Mehr als 12 Jahre nach dieser Veröffentlichung verlangte der Reitlehrer mit einer Klage vor dem Bezirksgericht Rheinfelden, dieser Bericht müsse aus dem Online-Archiv der VgT-Nachrichten auf der Website des VgT entfernt werden (www.vgt.ch/id/100-007).

Aufgrund dieser Klage verfügte die Präsidentin des Bezirksgerichtes Rheinfelden, R Lützelschwab,  am  28. Februar 2007 ohne Anhörung des VgT, eine vom Anwalt des Reitlehrers beantragte superprovisorische Zensur dieses Berichtes. Dem Präsidenten des VgT wurde unter Strafandrohung befohlen, diesen Bericht sofort im Online-Archiv zu löschen. Gleichzeitig wurde dem VgT verboten, über dieses Gerichtsverfahren öffentlich zu berichten.

VgT-Präsident Erwin Kessler widersetzt sich dieser menschenrechtswidrigen Medienzensur bis heute. Noch immer ist diese superprovisorische Zensurverfügung in Kraft, die mit keinem Rechtsmittel angefochten werden kann im sogenannten Rechtsstaat Schweiz.

Inzwischen wird das Hauptverfahren betreffend dem Zensurbegehren des Reitlehrers verschleppt. Mehr als zwei Jahre nach Verhängung der superprovisorischen Zensur hat die Hauptverhandlung immer noch nicht stattgefunden.

Am 20. November 2007 führte Gerichtspräsidentin Lützelschwab eine Verhandlung über vorsorgliche Zensurmassnahmen durch, welche die superprovisorische Zensur ablösen sollten. Inzwischen hat sie diese vorsorgliche Zensur erlassen, inhaltlich gleich wie die superprovisorische Zensur. Jedoch ist letztere bis heute in Kraft, weil die vorsorglichen Massnahmen mit groben Verfahrensmängeln behaftet waren: Gerichtspräsidentin Lützelschwab führte nämlich die Verhandlung durch, obwohl ein Rekurs hängig war gegen den Ausschluss von Zuschauern. Sie hätte zuerst über diesen Rekurs entscheiden und die Verhandlung solange aufschieben müssen, wie das Obergericht später festgestellt hat. 

Bei der Befragung gab der Reitlehrer das Blutigschlagen zu. Dieses Geständnis wurde vom Gericht im Protokoll kurzerhand unterschlagen. Zeugen gab es keine, weil die Gerichtspräsidentin kein Publikum zur öffentlichen Verhandlung zuliess. Weil sie diese menschenrechtswidrige Massnahme mit keinem Wort begründete, hat das Obergericht den verfügten Ausschluss von Zuschauern aufgehoben. Das Obergericht hat die  Gerichtspräsidentin angewiesen, den Ausschluss des Publikums zu begründen. Diese Begründung wird der VgT dann erneut anfechten. Das weiss die Gerichtspräsidentin und verschleppt deshalb das Verfahren, weil sie offensichtlich gar keine vernünftige Begründung vorlegen kann. Währendessen lässt sie einfach die superprovisorische Zensur in Kraft. Dieser Zustand dauert nun schon mehr als zwei Jahre.

Die Gerichtspräsidentin hat dem VgT unter Strafandrohung auch verboten, über dieses skandalöse  Gerichtsverfahren öffentlich zu berichten. VgT-Präsident Erwin Kessler hält sich auch nicht an dieses Verbot und meint dazu: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Sowohl der inkriminierte Originalbericht wie auch ein ausführlicher Bericht über das Gerichtsverfahren sind - trotz Verbot - vollständig im Internet abrufbar unter www.vgt.ch/id/100-007  


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