August 2006/VN06-2

Trotz Untätigkeit und bürokratischem Widerstand der Aargauer Behörden:

Bär Mario endlich aus lebenslänglicher Einzelhaft befreit

In der April-Ausgabe des Jahres 2000 brachten wir eine ergreiffenden Bericht über Bär Mario im Privat-Zoo Hasel in Remigen (www.vgt.ch/vn/0002/baer.htm). Mario lebte damals einsam und allein in einem Käfig mit Betonboden:

Seit 15 Jahren Einzelhaft: mit hoffnungslosen Augen blickt Mario durch die Eisenstangen in die grüne Freiheit. Er wusste nicht, dass sich beherzte Menschen für ihn einsetzten.

Am Beispiel der Braunbären im Tierpark Langenberg in Langnau am Albis zeigte der VgT auf, wie Bären artgerecht gehalten werden können und nach Gesetz gehalten werden müssten (www.vgt.ch/vn/0002/baer.htm). Die Argauer Regierung und das Veterinäramt haben zu verantworten, dass durch ihre übliche herzlose Gleichgültigkeit und die unwahre Behauptung, alles sei gesetzeskonform, obwohl Artikel 2 des Tierschutzgesetzes klar verletzt war, dass sich die Befreiung Marios nochmals 7 Jahre hinauszögerte.

Am 26. September 1999 führte der VgT vor dem Zoo eine erste Kundgebung zugunsten von Bär Mario durch (www.vgt.ch/news_bis2001/991002.htm):

Eine Woche später wurde erneut vor dem Zoo friedlich demonstriert. Von Seiten der Zoo-Pächter und ihrer Freunde  kam es zu massiven Drohungen gegen den VgT (www.vgt.ch/news_bis2001/991018A.htm).

Forumbeitrag dazu: www.vgt.ch/forum/forum_1999.htm#zoo

Am 13. Juli 2000 verbot die Gemeinde Remigen dem VgT, beim Zoo Kundgebungen durchzuführen (www.vgt.ch/news/000713.htm).

Am 14. Juli 2000 erhob der VgT gegen das Kundgebungsverbot Beschwerde beim Regierungsrat (www.vgt.ch/news/000714A.htm).

Am 20. Juli 2000 kündigte der VgT trotz einem durch die Gemeinde Remigen verhängten Demonstrationsverbotes neue Kundgebung vor dem Zoo an. In dieser Ankündigung hiess es (www.vgt.ch/news_bis2001/000720.htm): "Das Departement des Innern des Kantons Aargau hat den Gemeinderat Remigen aufgefordert, bis zum 18. August Stellung zu nehmen  zum Rekurs des VgT gegen das Kundgebungsverbot . Die glauben aber an den Storch, wenn sie meinen, der VgT werde solange mit Kundgebungen zuwarten, bis Bär und Zoo im Winterschlaf liegen."

Angesichts des drohenden Einschreitens der Polizei gegen die Kundgebungen griff der VgT zu einem Trick: Am 11. August 2000 kündigte er auf den Sonntag, den 13. August eine "Grosskundgebung für Bär Mario und gegen Staatswillkür" an (www.vgt.ch/news_bis2001/000811.htm). Diese Ankündigung war eine Finte. Da Polizeipräsenz vor dem Zoo-Hasel genügend für Aufsehen sorgt, hat sich der VgT entschlossen, die Polizei für sich arbeiten zu lassen und in dieser Zeit gemütlich Kaffee zu trinken. Nach einer Stunde wurde es der Polizei zu heiss an der Sonne vor dem Zoo und sie zog ab. Auf diesen Moment hatte die Gruppe VgT-Aktivisten, die sich im Schatten des Gartenrestaurants erfrischten, gewartet. Nun wurde die friedliche Kundgebung mit einem grossen Spruchband "Tierquäler" vor dem Zoo abgehalten. Auf die paar Provokateure, die offensichtlich einen Vorwand für eine Schlägerei suchten, reagierte die ruhig und schweigend demonstrierende Gruppe nicht (www.vgt.ch/news_bis2001/000813.htm):

Der mühsame, aber hartnäckig geführte Kampf um die Erlösung von Bär Mario zeigt auch andernorts Wirkung. Der vom Aargauer Tierschutzverein seit langem erfolglos kritisiere  Bärengraben im Restaurant "Käpten Jo" in Biberstein/AG wurde geschlossen (www.vgt.ch/news_bis2001/991021A.htm).

Im Seeteufel-Zoo in Studen/BE fiel eine Bärin einen Wärter an. Die Bärin erhielt hierauf endlich den Gnadentod - mit Schüssen aus einem Karabiner des Zoobesitzers. Der VgTtitelte hierauf: Armer Bär Mario: Friss doch deine Peiniger auch auf, wie dies jetzt die Bärin im Teufelzoo gemacht hat (www.vgt.ch/news_bis2001/000625.htm).

Am 15. Dezember 2000 reichte der VgT im Prozess um das Kundgebungsverbot eine Rechtsverzögerungs-Beschwerde ein (www.vgt.ch/news_bis2001/001215.htm)

Am 21. Februar 2001 hiess das Departement des Inneren des Kantons Aargau die Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot gut und stellte fest, dass die Kundgebungen gegen den Hasel-Zoo unter dem Schutz der Grundrechte (Demonstrationsfreiheit) stehen (www.vgt.ch/news/010221B.htm).

Pressespiegel dazu: www.vgt.ch/pressespiegel/010222.pdf
Erst als sich abzeichnete, dass die Kampagne des VgT zu Gunsten von Bär Mario Wirkung und immer mehr Anklang fand, begannen die Aargauer Medien das Thema (zögerlich) aufzugreifen. Ansonsten wird in diesem Kanton die Tierquälerei - insbesondere der Nutztiere - weitgehend und solange wie möglich totgeschwiegen.

Zusammenstellung des ganzen Prozesses gegen dieses Kundgebungsverbot: www.vgt.ch/justizwillkuer/hasel-zoo.htm.

Forumbeitrag: www.vgt.ch/forum/forum_2000-2.htm#zoo

Am 15. September 2004 erhob der VgT bei Regierungsrat Ernst Hasler Beschwerde gegen das ihm unterstellte Veterinäramt, weil dieses die tierquälerische Haltung von Bär Mario und andere Missstände im Privatzoo Hasel duldete. "Speditiv" wie immer liess die Aargauer Regierung seinen Beschwerde-Entscheid eineinhalb Jahre später, am 10.3.06, dem VgT zukommen. Verlogen und willkürlich wurde die Beschwerde des VgT abgewiesen (www.vgt.ch/news2004/040916.htm).

Am 17. September 2004 - vier Jahre nach der ersten Kritik des VgT an den tierquälerischen Zuständen im Hasel-Zoo und an der Untätigkeit des Veterinäramtes -brachte die Aargauer Zeitung endlich einen (vernünftigen) Bericht über das traurige Schicksal von Bär Mario (www.vgt.ch/pressespiegel/050917-baer-mario.pdf).

Am 23. September 2004 brachte Tele M1 eine Sendung: "VgT kritisiert Hasel Zoo" (www.vgt.ch/media/videos_online).

Im Frühjahr 2006 wurde Bär Mario in einen Tierpark in Deutschland umgesiedelt (Bärenpark Worbis, www.vgt.ch/pressespiegel/060500-baerenspur.htm). Wesentlich zu dieser Umsiedlung beigetragen hat die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Diesem Happy-End hat der VgT mit jahrelangem "Artilleriefeuer" den Boden geebnet.

Die Revision des Tierschutzgesetzes brachte ein paar wenige Verschlechterungen und Verbesserungen. Keine Verbesserung der Wildtierhaltung, insbesondere von Bären. Diesen Opfern der menschlichen Dummheit und Rücksichtlosigkeit kann deshalb nur in Einzelfällen mit grossen, aufwändigen Kampagnen wie im Fall von Bär Mario geholfen werden (www.vgt.ch/news_bis2001/001010.htm).

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Bär Mario am ersten Tag mal im Freien

Nach seiner Umsiedlung in den Bärenpark Worbis in Deutschland am ersten Tag im Freien:

Nach zehn Minuten habe der Bär die Eingewöhnungsstation verlassen, teilte die Parkbetreiberin mit. Zu Beginn habe er sich weniger für die grosse Freianlage, mehr jedoch für die in unmittelbarer Nähe liegenden Sträucher und das Gras interessiert. Kein Wunder: Mario fühlte nach 23 Jahren zum ersten Mal Waldboden unter seinen Tatzen. Vorsichtig habe er den Wald erkundet, interessiert die Ruheplätze der anderen Bären beschnuppert und einige Male mit dem Stromzaun Bekanntschaft gemacht - was zu erwarten gewesen und kein Grund zur Sorge sei.
Nach einer Stunde genoss der Bär bereits entspannt ein Bad im Teich:


Foto: Vera Faupel

Videofilm: Bär Mario in Worbis im August 2006


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