VN2003-2

“Die im Dunkeln sieht man nicht...” (Bert Brecht)

Wer vom Herbst bis Frühjahr die Augen aufmacht und einen Blick wagt in Ställe in den Bündner Dörfern findet sie überall: die Bedauernswerten, welche lange “Winter”-Monate kurz angebunden zur Bewegungslosigkeit gezwungen werden und nur immer eine Wand vor sich sehen oder im Dunkeln überhaupt nichts sehen. Hier ein paar wenige Beispiele, welche man überall finden kann, mit Aufnahmen, die bei allerschönstem Frühlingswetter Mitte April, bei blauem Himmel, strahlender Sonne und grünen Wiesen gemacht worden sind.

Oben: Landwirt Silvio Rizzi in Sarn. Eine grössere Zahl Kühe verbringt in diesem dunklen Stall das “Winter”-Halbjahr, dauernd angebunden, ohne Auslauf, obwohl seit mehr als 20 Jahren für angebundene Kühe regelmässiger Auslauf gesetzlich vorgeschrieben ist. Sind die Veterinärbeamten in den 20 Jahren noch nie hier vorbeigekommen oder sehen sie einfach weg, wie an anderen Orten auch?

Oben: Biobauer Massardi in Sarn hält in diesem dunklen, fensterlosen Schopf ein Pferd und einen Esel in verbotener Anbindehaltung. Von Auslauf keine Spur. Der Esel ist in der hintersten Ecke angebunden, wo kaum das Blitzlicht des Fotografen hinreichte.

Unten: In diesem dunklen Stall der Familie Lötscher-Schwarz in Rodels verbringe Ziegen und ein Esel lange Monate kurz angebunden, ohne Auslauf. Das Elektrozaunnetz liegt in einem Durcheinander an einem Haufen und der Boden vor dem Stall zeigt keinerlei Tier-Spuren. Auch an diesem herrlichen Frühlingstag waren die Tiere im Stall angebunden:

Unten:
Biobauer Anton Riedi in Rodels hält seine paar Schweine auf dem dreckigen Boden, ohne Einstreu. Auslauf ins Freie erhalten sie nicht. Etwas völlig anderes als sich betrogene Konsumenten unter “bio” vorstellen, aber seitdem die Vereinigung der Bio-Knospen-Bauern in einer Stellungnahme an den Bundesrat das grausame betäubungslose Schächten von Kühen, Kälbern und Schafen unterstützt hat, kann nichts mehr überraschen, ist die tierverachtende Einstellung offenkundig geworden.


Wir können nicht akzeptieren, dass Tierhalter für die Einhaltung von Tierschutzvorschriften "keine Zeit" haben. Wer nicht die nötige Zeit hat, um seine Tiere anständig und artgerecht zu halten, muss gemäss Art 24 des Tierschutzgesetzes mit einem Tierhalteverbot belegt werden.  Erwin Kessler


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