VN2003-2

Coop-Naturaplan:
Tierquälerische Kastenstandhaltung von Mutterschweinen erlaubt!

In der Ausgabe VN2002-1 der VgT-Nachrichten haben wir nebenstehende Aufnahme aus einem Coop-Naturaplan-Betrieb in Visp veröffentlicht. Stellungnahme von Coop: Kastenstandhaltung von Coop-Naturaplan-Schweinen ist erlaubt.
Coop begründet das wie folgt: Nach dem Absetzen der Ferkel seien die Mutterschweine zum Teil aggressiv und es könne dabei zu Verletzungen von schwächeren Tieren kommen. Deshalb müssten die Muttertiere jeweils bis zu 10 Tagen in solche Käfige eingesperrt werden, bis sie wieder gedeckt (schwanger) seien. Diese Begründung ist zynisch, wenn man sie mit der Wahrheit vergleicht: Natürlicherweise werden heranwachsende Jungschweine langsam entwöhnt und haben auch nach der Entwöhnung noch eine starke familiäre Bindung zur Mutter und zu den übrigen Mitgliedern der Gruppe. In tierquälerischer Intensivhaltung, so auch in der angeblich tierfreundlichen Coop-Naturaplan-Schweinehaltung, werden die Ferkel der Mutter auf einen Schlag und viel zu früh, mitten in der vollen Säugperiode, weggenommen. Darunter leiden sowohl die Ferkel wie auch die Muttertiere sehr stark. Kein Wunder, dass es Mütter gibt, die aggressiv werden, wenn ihnen plötzlich die Jungen weggenommen werden! Der Grund für diese Tierquälerei ist einmal mehr der Profit: Die Muttertiere sollen möglichst rasch wieder neue Junge haben.
Der hier gezeigte Coop-Naturaplan-Betrieb, bei dem die Muttertiere nicht einmal die in der Coop-Werbung versprochene Stroheinstreu haben, ist die Walliser Landwirtschaftsschule in Visp. Das zeigt mit aller Deutlichkeit, von was für Technokraten die Schweizer Landwirtschaft auch heute noch beherrscht wird. Auch die säugenden Mutterschweine lagen hier auf dem nackten Zementboden, was gegen das Tierschutzgesetz verstösst - und das in einem Coop-Naturaplan-Betrieb, der vom Schweizer Tierschutz STS im Auftrag von Coop kontrolliert wird. Trotz diesen “Kontrollen” müssen wir in fast jeder Ausgabe der VgT-Nachrichten neue Coop-Naturaplan-Betriebe aufdecken, in denen die Tiere auf dem nackten Zementboden liegen müssen und in solche tierquälerische Käfige eingesperrt werden.
Eine Strafanzeige wegen der gesetzwidrig fehlenden Einstreu verlief im Sand. Irgendwie bringen es die Walliser Behörden immer fertig, das Gesetz und die Tatsachen so zu verbiegen und das Gesetz so zu beugen, dass die Anzeigen folgenlos bleiben. Und eine Bundesaufsicht existiert praktisch nicht, obwohl dies Pflicht und Aufgabe des Bundesamtes für Veterinärwesen wäre.
In der Coop-Werbung werden den gutgläubigen Konsumenten tierfreundliche Ställe mit Strohbett und “ständigem Auslauf” und viel Bewegungsfreiheit versprochen. Weil die Versprechungen und die Realität bei allen Labels auseinanderklaffen, empfiehlt der VgT kein Label, sondern ausschliesslich vegetarische Ernährung. Jedes Tier, das weniger gegessen wird, muss weniger leiden.
Gut gibt es den VgT und die VgT-Nachrichten - trotz staatlicher Zensur und Repressionen! Ihre Spende hilft uns, unsere Aufklärungsarbeit weiterzuführen. Geben Sie bitte dieses Heft weiter oder werfen Sie es ganz einfach in einen Briefkasten, damit auch andere Konsumenten aufgeklärt werden.
Mehr zu den ständigen Konsumententäuschungen finden Sie mit dem Suchwort “coop” unter www.vgt.ch
 

Oben: die Coop-Naturaplan-Realität


Unten: Coop-Naturaplan-Schweine in der Werbung:


Inhaltsverzeichnis VN2003-2

Archiv VgT-Nachrichten

Startseite VgT


Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster