VN 03-1, März 2003

Kaninchen

 

Nachtrag: Dank einer Strafanzeige des VgT gibt es diesen tierquälerischen Kaninchenkasten seit kurzem nicht mehr.
Dieser Kaninchenmäster in Guntmadingen erhielt eine Trinkgeldbuss, aber sogar das ist im Kanton SH leider eine Ausnahme. Die meisten Tierquäler werden gedeckt und können weitermachen wie bisher, wie der folgende Bericht zeigt.

 

Artgerechte Freilandkaninchenhaltung auf der Alp Salaz (bei Untervaz):

Hier  leben etwa 15 Kaninchen Tag und Nacht mit freiem Auslauf. Sie können sich völlig frei bewegen und so Gefahren ausweichen. Zusätzlich ist ein eingezäunter Bereich vorhanden, in welchen sie sich bei Gefahr (vor allem Hunde, aber auch Füchse) zurückziehen können. Im Stall, den sie nach Belieben aufsuchen, hat es Stroh-Einstreu.

 

Der Gegensatz: Das traurige Leben der Kastenkaninchen
Kastenkaninchen von
Daniel Schwyn in Oberhallau:

Schön, aber tierquälerisch sind die weissen Kaninchenkästen, welche Daniel Schwyn in seiner Schreinerei angefertigt hat:

Der VgT Daniel Schwyn Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung geschickt und ihn gebeten, ein Freigehege zu erstellen oder die Kaninchenhaltung aufzugeben. Er hat nicht geantwortet. Damit hat er die Weichen dafür gestellt, dass seine Quäl-Kästen als schlechtes Beispiel im ganzen Kanton Schaffhausen und darüber hinaus bekannt gemacht werden. Die vorliegende Ausgabe der VgT-Nachrichten wurde in den Kantonen SH ZH in alle Haushaltungen verteilt.

 

Üble Tierhaltung beim Restaurant Durstgraben in Neuhausen:

Am 11. Oktober 2000 reichte der VgT eine Strafanzeige ein gegen die üble Haltung von Schweinen, Kühen und Mastvieh auf diesem verwahrlosten Betrieb. Gleichzeitig veröffentlichte der VgT diese Missstände im Internet (von den Medien wie üblich unterdrückt; nur der Schaffhauser Bock brachte einen Beitrag, allerdings einen völlig manipulierten, in welchem die Missstände in Abrede gestellt wurden; die Fotoaufnahmen, welche die Missstände deutlich zeigen, wurden einfach unterschlagen. Inzwischen sind diese Missstände still und leise beseitigt worden; die Schweine- und Rindviehhaltung wurde eingestellt - aber nicht wegen den untätigen Schaffhauser Behörden, sondern unter dem Druck der auf der Website des VgT veröffentlichten Bilder und Berichte darüber.

Weiterhin unter tierquälerischen Bedingungen hält der Besizter dieser Kneipe seine Kaninchen:

Bei grösster Sommerhitze schutzlos der Sonne ausgesetzt.

Die in der Tierschutzverordnung vorgeschriebene Rückzugsmöglichkeit für Zibben (weibliche Kaninchen) mit Jungen auf eine erhöhte Fläche oder in ein anderes Kastenabteil fehlt.

Das enge Abteil wird durch das Muttertier und die vielen Jungen praktisch vollständig ausgefüllt. Es gibt keinen Durchgang zu den Nachbarabteilen des Kaninchenkastens.

Der VgT reichte beim Untersuchungsrichteramt Schaffhausen eine Strafanzeige ein mit folgender Begründung:

Mehrere Zibben (Muttertiere) werden zusammen mit einer grösseren Anzahl Jungen je in einem viel zu kleinen Abteil gehalten. Die Zibben sind völlig widernatürlich ständig dem Drängen der Jungen ausgesetzt, ohne die vorgeschriebene Rückzugsmöglichkeit. In der Natur säugt eine Zibbe die Jungen zweimal täglich während weniger Minuten und verlässt dann das Nest wieder. Neben dem Umstand, dass im vorliegenden Fall die gesetzliche Mindeststallfläche krass missachtet wird, stellt diese Haltung in dieser extremen Form eine gravierende Tierquälerei dar. Strafverschärfend zu berücksichtigen ist der Umstand, dass wir bereits im Oktober 2000 Anzeige wegen der üblen Schweine- und Rinderhaltung einreichen mussten (inzwischen stillgelegt). Es handelt sich beim Verantwortlichen offenbar um einen Menschen, der nicht willens ist, seine Tiere freiwillig anständig zu halten oder auch nur wenigstens die gesetzlichen Mindesanforderungen zu erfüllen, welche bekanntlich noch keine artgerechte Tierhaltung gewährleisten.

Diese Anzeige blieb wirkungslos. Der Schaffhauser Verhörrichter W Zürcher stellte die Strafuntersuchung ein. Alles sei gesetzeskonform und in bester Ordnung - obwohl die Aufnahmen ganz klar eine Verletzung von Artikel 24b der Tierschutzverordnung beweisen, welcher vorschreibt: "Zibben müssen sich von ihren Jungen in ein anderes Abteil oder auf eine erhöhte Fläche zurückziehen können."

Tierquälerei hat bei der Schaffhauser Behördenmafia nicht einmal den Stellenwert von Parksünden!

Die konservati-regimetreuen Schaffhauser Nachrichten unterdrückten die tierquälerischen Missstände dieser stadtbekannten Kneipe - wie üblich.



Kasten-Kaninchen von Peter Meier an der Wehntalerstrasse in Höri, Kanton ZH
(nicht zu verwechseln mit Peter Meier an der Junkersgasse).

Da Meier sogar noch die ohnehin ungenügenden gesetzlichen Mindesvorschriften missachtete, hat der VgT im Juli 2002 Strafanzeige erstattet. Die viel zu kleinen Kastenabteile stellen eine grobe Tierquälerei dar. Meier ist Gemeindeangestellter der Gemeinde Höri. Er erhielt eine Trinkgeldbusse von 300 Franken. Er machte geltend, nicht gewusst zu haben, dass es Tierschutzvorschriften gebe. Wie abstumpft muss ein Mensch sein, der für sein tierquälerisches Hobby eine solche Ausrede vorbringt.



Kasten-Kaninchen der Alpwirtschaft Schnurrberg, Gemeinde Turbenthal ZH:

Nachtrag:
Am 15. Januar 2007 hat uns der Besitzer des Restaurants folgendes geschrieben:
Ich habe seit 3 Jahren keine Kaninchen mehr und das Bild von unserem Restaurant ist immer noch dirnn, wenn es nicht sofort entfernen wird, verklagen wir Sie wegen Verleugnung und Geschäftsschädigung!!!!!!!!!
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Sibold, E.Sibold@bluewin.ch

Anmerkung: Sibold hat damals auf unseren Brief mit der Aufforderung, dieses Kaninchen-KZ stillzulegen nicht geantwortet, aber es offenbar bald darauf still und leise gemacht. Gut so. Damit ist die Sache nur noch - aber immerhin - von historischer Bedeutung.

 

Die Grundbedürfnisse von Kaninchen - Sozialkontakt mit Artgenossen, Bewegung, Hoppeln, Spielen, Nagen, Graben, Sichverstecken, Abwechslung und Ruhepausen - werden in der Käfig- oder Kastenhaltung massiv unterdrückt. Das gilt auch für Zwergkaninchen! Eine artgerechte Kaninchenhaltung erfordert ein reichhaltig strukturiertes Gehege, wo die Tiere sich in geschützte Unterschlupfe zurückziehen können. Kaninchen suchen aber auch gerne erhöhte Plätze auf, die ihnen Aussicht und Überblick bieten.
Auch in gesundheitlich-hygienischer Hinsicht ist die Kaninchenhaltung anspruchsvoll; Kaninchen sind krankheitsanfällig. Leider glauben viele Menschen, insbesondere auch Eltern von kleinen Kindern, Kaninchen seien anspruchslose Streicheltiere, welche Kindern - wie Plüschtierchen - geschenkt werden könnten, alles andere ergebe sich dann von selbst. Die Folgen sind einsame Kaninchen in engen Verschlägen, welche nur jeweils bei der Fütterung kurz Besuch und Abwechslung erhalten.

Weiter zum Thema:
www.vgt.ch/doc/kaninchen

Buch über artgerechte Kaninchenhaltung


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