| VN 03-1, März 2003 Kaninchen
Nachtrag: Dank einer Strafanzeige des VgT gibt es diesen tierquälerischen
Kaninchenkasten seit kurzem nicht mehr.
Artgerechte Freilandkaninchenhaltung auf der Alp Salaz (bei Untervaz):
Hier leben etwa 15 Kaninchen Tag und Nacht mit freiem Auslauf. Sie können sich völlig frei bewegen und so Gefahren ausweichen. Zusätzlich ist ein eingezäunter Bereich vorhanden, in welchen sie sich bei Gefahr (vor allem Hunde, aber auch Füchse) zurückziehen können. Im Stall, den sie nach Belieben aufsuchen, hat es Stroh-Einstreu.
Der Gegensatz: Das traurige Leben der
Kastenkaninchen Schön, aber tierquälerisch sind die weissen Kaninchenkästen, welche Daniel Schwyn in seiner Schreinerei angefertigt hat:
Der VgT Daniel Schwyn Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung geschickt und ihn gebeten, ein Freigehege zu erstellen oder die Kaninchenhaltung aufzugeben. Er hat nicht geantwortet. Damit hat er die Weichen dafür gestellt, dass seine Quäl-Kästen als schlechtes Beispiel im ganzen Kanton Schaffhausen und darüber hinaus bekannt gemacht werden. Die vorliegende Ausgabe der VgT-Nachrichten wurde in den Kantonen SH ZH in alle Haushaltungen verteilt.
Üble Tierhaltung beim Restaurant Durstgraben in Neuhausen: Am 11. Oktober 2000 reichte der VgT eine Strafanzeige ein gegen die üble Haltung von Schweinen, Kühen und Mastvieh auf diesem verwahrlosten Betrieb. Gleichzeitig veröffentlichte der VgT diese Missstände im Internet (von den Medien wie üblich unterdrückt; nur der Schaffhauser Bock brachte einen Beitrag, allerdings einen völlig manipulierten, in welchem die Missstände in Abrede gestellt wurden; die Fotoaufnahmen, welche die Missstände deutlich zeigen, wurden einfach unterschlagen. Inzwischen sind diese Missstände still und leise beseitigt worden; die Schweine- und Rindviehhaltung wurde eingestellt - aber nicht wegen den untätigen Schaffhauser Behörden, sondern unter dem Druck der auf der Website des VgT veröffentlichten Bilder und Berichte darüber. Weiterhin unter tierquälerischen Bedingungen hält der Besizter dieser Kneipe seine Kaninchen:
Bei grösster Sommerhitze schutzlos der Sonne ausgesetzt. Die in der Tierschutzverordnung vorgeschriebene Rückzugsmöglichkeit für Zibben (weibliche Kaninchen) mit Jungen auf eine erhöhte Fläche oder in ein anderes Kastenabteil fehlt. Das enge Abteil wird durch das Muttertier und die vielen Jungen praktisch vollständig ausgefüllt. Es gibt keinen Durchgang zu den Nachbarabteilen des Kaninchenkastens.
Der VgT reichte beim Untersuchungsrichteramt Schaffhausen eine Strafanzeige ein mit folgender Begründung:
Diese Anzeige blieb wirkungslos. Der Schaffhauser Verhörrichter W Zürcher stellte die Strafuntersuchung ein. Alles sei gesetzeskonform und in bester Ordnung - obwohl die Aufnahmen ganz klar eine Verletzung von Artikel 24b der Tierschutzverordnung beweisen, welcher vorschreibt: "Zibben müssen sich von ihren Jungen in ein anderes Abteil oder auf eine erhöhte Fläche zurückziehen können." Tierquälerei hat bei der Schaffhauser Behördenmafia nicht einmal den Stellenwert von Parksünden! Die konservati-regimetreuen Schaffhauser Nachrichten unterdrückten die tierquälerischen Missstände dieser stadtbekannten Kneipe - wie üblich.
Da Meier sogar noch die ohnehin ungenügenden gesetzlichen Mindesvorschriften missachtete, hat der VgT im Juli 2002 Strafanzeige erstattet. Die viel zu kleinen Kastenabteile stellen eine grobe Tierquälerei dar. Meier ist Gemeindeangestellter der Gemeinde Höri. Er erhielt eine Trinkgeldbusse von 300 Franken. Er machte geltend, nicht gewusst zu haben, dass es Tierschutzvorschriften gebe. Wie abstumpft muss ein Mensch sein, der für sein tierquälerisches Hobby eine solche Ausrede vorbringt.
Nachtrag: Anmerkung: Sibold hat damals auf unseren Brief mit der Aufforderung, dieses Kaninchen-KZ stillzulegen nicht geantwortet, aber es offenbar bald darauf still und leise gemacht. Gut so. Damit ist die Sache nur noch - aber immerhin - von historischer Bedeutung.
Die Grundbedürfnisse von Kaninchen -
Sozialkontakt mit Artgenossen, Bewegung, Hoppeln, Spielen, Nagen, Graben,
Sichverstecken, Abwechslung und Ruhepausen - werden in der Käfig- oder
Kastenhaltung massiv unterdrückt. Das gilt auch für Zwergkaninchen! Eine
artgerechte Kaninchenhaltung erfordert ein reichhaltig strukturiertes Gehege, wo
die Tiere sich in geschützte Unterschlupfe zurückziehen können. Kaninchen suchen
aber auch gerne erhöhte Plätze auf, die ihnen Aussicht und Überblick bieten. Weiter zum Thema:
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