VN2002-3

VgT-Initiative gegen das bet�ubungslose Sch�chten droht zu scheitern

Erwin Kessler, Gr�nder und Pr�sident des VgT, ist entt�uscht und stellt resigniert fest: �Gegen Dummheit, Tr�gheit und globalisierten Egoismus k�mpfen G�tter selbst vergebens.� Die letzte Ausgabe der VgT-Nachrichten wurde mit einem Unterschriftenbogen in alle Haushaltungen der deutschen Schweiz verteilt (Auflage 2.6 Millionen). Das hat bei weitem nicht die n�tigen 100�000 Unterschriften gebracht. Nach dem entt�uschenden Misserfolg mit dieser Grossauflage, welche die Finanzreserven des VgT extrem belastet hat, startete VgT-Mitglied Christian Riesen, Inhaber der Meetpoint-Medien in Solothurn, eine Aktion zur Rettung der Initiative gestartet. Nicht einmal eine Handvoll VgT-Mitglieder beteiligten sich bisher daran.

Auf der Titelseite der letzten Ausgabe der VgT-Nachrichten wurde aufgerufen, die VgT-Initiative gegen das bet�ubungslose Sch�chten zu unterschreiben. Dazu war ein Unterschriftenbogen eingelegt. Weil es unangenehm und appetitverderbend ist, die schreckliche Realit�t anzusehen, landen offensichtlich viele der VgT-Nachrichten ungelesen im Altpapier. Einige Leser dachten, die Initiative sei nicht mehr aktuell, weil in den Zeitungen stand, der Bundesrat habe auf die Aufhebung des Sch�chtverbotes verzichtet, das Sch�chten sei darum kein Thema mehr. Wenn lieber geglaubt wird, was in den regimeh�rigen Zeitungen steht, dann ist die Arbeit des VgT am Ende. Auf der Internetwebsite des VgT (www.vgt.ch) wurde die ganze Zeit, t�glich aktualisiert, �ber die Initiative und die Machenschaften des Bundesrates und der konservativen Tierschutzorganisationen berichtet. Aber eben: Gegen Dummheit und Tr�gheit k�mpfen G�tter selbst vergebens...

Die vom Bundesrat geplante Aufhebung des Sch�chtverbotes f�r S�ugetiere konnte zwar abgewendet werden, nicht jedoch das in der Schweiz erlaubte Sch�chten von H�hnern sowie der Import von Sch�chtfleisch. Bei freiem Import von Sch�chtfleisch n�tzt das Sch�chtverbot in der Schweiz den Tieren nichts. Ihr Leiden wird nicht dadurch kleiner, dass sie jenseits der Grenze gesch�chtet werden. F�r die j�dischen Metzgereien in der Schweiz werden die Rinder, K�lber und Schafe in einem Schlachthof in St Louis, Frankreich, nicht weit von der Schweizer Grenze gesch�chtet. Mit dem Segen des scheinheiligen, doppelz�ngigen "Schweizer Tierschutzes STS" erlaubt der Bundesrat den Import von Sch�chtfleisch weiterhin, neuerdings sogar noch gegen�ber normalem Fleisch privilegiert. Gem�ss einer Pressever�ffentlichung hat der STS erkl�rt, dass das in seiner Initiative f�r einen zeitgem�ssen Tierschutz enthaltene Importverbot f�r Tierqu�lerprodukte f�r Sch�chtfleisch nicht gelte. STS-Pr�sident Lienhard hat gegen�ber VgT-Pr�sident Erwin Kessler pers�nlich erkl�rt, das sei halt "Realpolitik".

In der Gefl�gelschl�chterei Frei in Emmen, Kanton Luzern, werden jede Woche H�hner nach j�discher Vorschrift gesch�chtet, das heisst, es wird ihnen ohne Bet�ubung der Hals aufgeschnitten. STS-Gesch�ftsf�hrer Dr H-U Huber meinte dazu, damit k�nne er leben.

Die VgT-Initiative gegen das bet�ubungslose Sch�chten hatte folgenden Wortlaut:

Art 80 der Bundesverfassung wird wie folgt erg�nzt:

4  F�r das Schlachten von Tieren gilt:

a. S�ugetiere und Gefl�gel sind vor dem Blutentzug zu bet�uben, derart, dass sofortige, bis zum Tod anhaltende Empfindungslosigkeit eintritt;

b. Der Import, der Vertrieb und der Konsum von Fleisch solcher Tiere, die nicht nach einer gleichwertigen Vorschrift wie in Buchstabe a bet�ubt worden sind, sind verboten.

5  F�r den Vollzug von Absatz 4 ist der Bund zust�ndig. Er kann einzelne Aufgaben an die Kantone delegieren.

F�r den Fall, dass die Initiative zustandegekommen w�re, hatten die Sch�chtjuden bereits vorgesorgt, indem sie "Rechtsexperten" vorschoben, die behaupten, das Sch�chten unterstehe der Religionsfreiheit, die Initiative m�sse deshalb vom Parlament als ung�ltig erkl�rt werden (www.vgt.ch/news/020514.htm). Die Diskussion um die Aufhebung des Sch�chtverbotes hat deutlich gezeigt, dass diese unsinnige Tierqu�lerei in den Augen der schweizerischen �ffentlichkeit nichts mit Religiosit�t zu tun hat (www.vgt.ch/Pressestimmen_zum_Schaechten/ index.htm). Rechtlich gesehen findet jedes Grundrecht, auch die Religionsfreiheit, dort seine Grenzen, wo durch abartiges, provozierendes Verhalten die �ffentliche Ruhe und Ordnung gef�hrdet wird. Mit dem sturen Festhalten am bet�ubungslosen Sch�chten f�gt die kleine Minderheit der Sch�chtjuden einer grossen nichtj�dischen Mehrheit in r�cksichtslosester Weise Seelenschmerzen zu, provoziert Antisemitismus und entsprechende Unruhen. F�r vors�tzliche, schwere und systematische Tierqu�lerei ist in der Schweiz kein Platz, auch wenn diese unter dem Deckmantel einer "Religion" ausge�bt wird. Auch das im j�dischen Talmud verankerte Steinigen von Ehebrecherinnen wird zu Recht nicht mehr geduldet.

Ein Urteil des Europ�ischen Gerichtshofes hat klargestellt (www.vgt.ch/news_bis2001/000708.htm), dass die Religionsfreiheit jedenfalls ein absolutes Recht auf das Sch�chten nicht beinhaltet. Der Gerichtshof wies deshalb die Beschwerde einer orthodoxen j�dischen Gemeinde ab, der die franz�sische Regierung keine Bewilligung zum Sch�chten erteilt hatte. Ob die v�llige Unterbindung der Versorgung mit Sch�chtfleisch zB durch ein Importverbot eine unverh�ltnism�ssige Einschr�nkung der Religionsfreiheit bedeute, ist in diesem Urteil nicht gepr�ft worden.

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Mehr zur Initiative und wie Unterschriftenb�gen bezogen werden k�nnen: VgT-Informationen zur Initiative

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Erfolg hat nur, wer etwas tut, w�hrend er auf den Erfolg wartet.  Thomas Edison

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Leserbrief zum Sch�chten:

Doppelmoral des Bundesrates

Der pensionierte St Galler Professor Hangartner schreibt in einem Artikel "Sch�chtverbot und Grundrechte" in der NZZ, dass das Sch�chten eine Grundlage im religi�sen Verbot des Blutgenusses hat. Da kann ich den Sch�chtjuden nur anraten, schleunigst Vegetarier zu werden, da es einfach unm�glich ist, einem geschlachteten Tier jegliches Blut zu entziehen. Auch bei einem gesch�chteten Tier findet man bei der histologischen Untersuchung des Fleisches unter dem Mikroskop noch Millionen Erythrocyten im Muskelfleisch. Aber eben, der Talmud wurde ja nicht von Wissenschaftlern geschrieben. Gottseidank hat der Bundesrat noch rechtzeitig eingesehen, dass er das Sch�chtverbot beibehalten muss. Warum er aber den Import von Sch�chtfleisch zul�sst, entbehrt jeglicher Logik und l�sst sich nur mit einer gewissen Doppelmoral erkl�ren. Entweder man ist f�r oder gegen das Sch�chten. Ergo: Wenn man gegen das Sch�chten ist, so sollte man schleunigst die VgT-Initiative gegen das bet�ubungslose Sch�chten unterschreiben, meine ich. Ein Importverbot von Sch�chtfleisch verletzt meiner Meinung nach absolut keine Grundrechte und ist auch nicht verfassungswidrig. Noch sind wir ein eigenst�ndiger Staat, auch wenn wir gewisse wirtschaftliche Abkommen unterzeichnet haben.
Dr.med.vet. Ch. Kruszynski

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Bundesrat Couchepin wollte das Sch�chtverbot aufheben: Kann er mit der Sch�fchenz�hlmethode trotzdem einschlafen?
[Nebelspalter]


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