| VN 2002-3 Das elende Leben der Kasten-Kaninchen Landwirt Höppli, Untertuttwil: Eine Strafanzeige des VgT brachte minimale Verbesserungen. Gefühllos hält Höppli an der Kastenhaltung fest und gewährt den Tieren nur gerade das gesetzliche Minimum an Lebensraum. Solche Menschen werden in dieser Gemeinde in die Schulpflege gewählt. Höppli verstümmelt (enthornt) auch seine Kühe.
Im Oktober 2002 hat der VgT hat in der Stadt Frauenfeld ein Flugblatt mit folgendem Inhalt in alle Briefkästen verteilen lassen (Auflage 10'000):
Schlechtes Vorbild im
Schulhaus Herten in Frauenfeld: Nachtrag vom 23. Sept
2005: endlich ist es soweit, der
Kasten wird stillgelegt Die Abwartin Frau Urech hält ihre Kaninchen dauernd eingesperrt in einem Kasten - und das ausgerechnet auf dem Pausenplatz. Ein schlechtes Vorbild für die Kinder. Dabei hätte es Platz genug für ein artgerechtes Freigehege. Im Gespräch zeigte sich Frau Urech völlig uneinsichtig. Anstatt die Wiesen rund um das Schulhaus für eine vorbildliche Freilandkaninchenhaltung zu nutzen, stellt sie lieber eine Tafel auf: “Rasen gesperrt”. Ein solch kaltherzig-kleinkarriertes Milieu ist nicht jugendgerecht. Die Sturheit von Frau Urech zeigt einmal mehr, dass man bei solchen Leuten mit Reden nicht weiter kommt. Ihr auffälliges Übergewicht lässt vermuten, dass sie viel Fleisch isst und wohl darum ihre Augen vor dem Tierelend verschliessen muss. Zum Schutz der Tiere und der Jugend sind offensichtlich kämpferische Massnahmen notwendig. Deshalb hat sich der Verein gegen Tierfabriken VgT entschlossen, in ganz Frauenfeld dieses Flugblatt zu verteilen - als Beitrag an eine zukunftsgerichtete Bewusstseinsbildung.
Die tierquälerische Kaninchenhaltung auf dem Pausenplatz des Schulhauses Herten. Verantwortlich: Frau Urech,
Abwartin, Hertenstrasse 94, 8500 Frauenfeld
Wie Kaninchen artgerecht gehalten werden können, zeigt das Kaninchenbuch von Ruth Morgenegg. Die folgenden Abbildungen sind diesem Buch entnommen.
Reichhaltig möbliertes und strukturiertes Häuschen in einem Freigehege. Die Tiere haben so die Möglichkeit, sich zu beschäftigen, zu spielen und sich bei Bedarf auch in ein Versteck zurückzuziehen. Im Freigehege können sie herumhoppeln, an der Sonne liegen und miteinander spielen.
Schönes Freigehege für Kaninchen. Reichhaltig bepflanzt. Hier können die Tiere ihren angeborenen Bedürfnissen entsprechend leben - pädagogisch ideal für ein Schulhaus, anstatt die Kinder von klein auf an eine tierquälerische Kastenhaltung von Kaninchen zu gewöhnen.
Bernhard Müller,
Elektrofachgeschäft an der Zürcherstrasse in Frauenfeld,
Herr und Frau Müller wohnen etwas grosszügiger als Ihre “Lieblinge” im Keller-Gefängnis:
Geschäftsadresse von Bernhard Müller: Nachtrag vom Januar 2006: Anmerkungen: Der VgT versuchte vor Lancierung dieses Flugblattes mit den Verantwortlichen des Schulhauses Herten Gespräche aufzunehmen. Die Abwartin, Frau Urech, wurde sofort aggressiv und frech und zeigte sich völlig unzugänglich. Und die Stadtkanzlei Frauenfeld weigerte sich, die Adressen der zuständigen Schulpfleger bekannt zu geben. Mit solchen Flugblattaktionen und namentlicher Nennung der Verantwortlichen hat der VgT immer wieder Erfolg, wo alle anderen Methoden versagen (> Erfolge des VgT). Es wäre auch für uns erfreulicher, wenn den Tieren einfach mit vernünftigen Gesprächen mit den Tierhaltern und mit Aufklärung geholfen werden könnte. Leider ist die Realität anders - und wegen der Sturheit gewisser Kaninchenzüchter lassen wir die Tiere nicht im Stich. Die Vorschriften für das Halten von Kaninchen in der Tierschutzverordnung des Bundesrates stellen ein Entgegenkommen gegenüber der Tierversuchsindustrie dar zur möglichst kostensparenden Haltung von Versuchskaninchen. Diese gesetzlichen Minimalanforderungen nehmen nun viele Kaninchenzüchter als Bauanleitung für ihre Kaninchenkästen. Wie seelisch blind müssen solche Menschen sein! Die notorisch tierschutz- und VgT-feindliche Thurgauer Zeitung fand keinen einzigen guten Faden an dieser Flugblatt-Aktion und brachte wieder einmal einen völlig einseitigen, gegen den VgT gerichteten Bericht. Zu der darin erhobenen Behauptung betreffend den gesetzlich vorgeschriebenen Rückzugsbereich: Kaninchen: Bundesamt für Veterinärwesen betreibt Alibi-Tierschutz Mail an den Verein gegen Tierfabriken
Schweiz
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