VN2002-2

Ein Rechtsanwalt zur Aufhebung des Schächtverbotes:

Religionsfreiheit für Ritualmorde?

In der Weitwoche vom 3. Januar 2002 behauptet der Jurist Thomas Fleiner, das Schächtverbot verletze die Religionsfreiheit. Er gibt zu, dass das Schächtverbot gerechtfertigt wäre, wenn die Tiere beim Schächten mehr als beim Schlachten leiden würden, verneint dies aber dann unter Verweis auf angebliche Gespräche mit vielen Tierärzten.

Die aus Schächt-Kreisen immer wieder gehörte Behauptung, die wissenschaftlichen Experten seien sich uneinig, ob das Schächten für das Tier zu mehr Leiden als bei anderen Tötungsarten führt, trifft nicht zu. Das Gegenteil ist wahr. Ausser einer verschwindenden Minderheit von Tierärzten ist sich die Tierärzteschaft darin einig, dass das Schächten als grobe Tierquälerei abzulehnen ist. Leider kann auch keine Rede davon sein, dass das Schächten als religiöses Ritual einen würdigen Ablauf garantiert. Im Gegenteil: Die eingesetzten Schächter erledigen ihr grausiges Handwerk teilweise mit Zigaretten zwischen den Lippen und völlig routinemässig, abgestumpft gegenüber dem Leiden der Kreatur. Die Tiere werden an den Hinterbeinen aufgehängt oder umgeworfen und mechanisch fixiert, was sie in panische Angst versetzt. Dann wird ihnen die Kehle durchgeschnitten. Das in die Luftröhre eindringende Blut verhindert ein Schreien. Die Tiere erleiden bei vollem Bewusstsein entsetzliche Schmerzen und nackte Todesangst. Lautlos ersticken sie an ihrem eigenen Rlut. Der Todeskampf der Tiere dauert mehrere Minuten. 

Mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit hat das Schächten nichts zu tun. Weder der Talmud noch irgend eine andere jüdische Religionsvorschrift zwingt Juden, Schächtfleisch zu essen. Während die moslemischen Religionsführer die Betäubung der Schlachttiere ausdrücklich als erlaubt beurteilen, sind orthodoxe jüdische Rabbiner wesentlich sturer. Selbst akademische Titel schützen diese nicht vor fanatischer Blindheit gegenüber der wissenschaftlichen Tatsache, dass betäubte Schlachttiere nicht weniger gut ausbluten als bei vollem Bewusstsein geschlachtete.  

Es ist absolut unverständlich, dass der Bundesrat einmal mehr einem jüdischen Ansinnen kritiklos gegenübersteht und höchste Zeit, dass wir uns all dieser Vorgänge bewusst werden und nicht mehr aus blossen wirtschaftlichen Interessen die elementarste Errungenschaft der Zivilisation preisgeben. Es kann nur gehofft werden, dass das Parlament dieses perfide Spiel erkennt und sich klar und eindeutig gegen den Bundesrat und das ungerechtfertigte Ansinnen des Israelitischen Gemeindebundes (SIG) wendet.

Dr. Louis A. Capt, Wetzikon
Rechtsanwalt


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