VN2001-2 / news10. M�rz 2001

Nat�rliche, tierversuchsfreie Heilmittel sind bedroht

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Der Staat f�rdert schwerstes Leiden in Tierversuchen und bek�mpft nat�rliche Heilmittel

In der Abstimmungsbotschaft �ber die Arzneimittel-Initiative vom 4. M�rz 2001 hat der von der Pharma-Lobby gesteuerte Bundesrat die Bev�lkerung mit einer Verf�lschung des Initiativtextes irregef�hrt. Mit dieser massiven Manipulation wurde ein f�r die Pharma und Tierversuchsindustrie g�nstiges Abstimmungsergebnis erzwungen. Nun droht der n�chste Streich: Die in der Bev�lkerung beliebten nat�rlichen Heilmittel - der Pharma-Mafia schon immer ein Dorn im Auge - werden durch neue b�rokratische Auflagen bedroht.

Am 1. Juli 2001 wird das neue Eidg. Heilmittelgesetz in Kraft treten. Durch die Verordnungen zu diesem Gesetz ist die Vielfalt an nat�rlichen Heilmitteln auf dem Schweizer Markt gef�hrdet.

Die Anwendung von Pflanzen zu Heilzwecken ist so alt wie die Menschheit. Viele Heilkr�uter wie die Ringelblume, die Kamille oder der Baldrian sind seit Jahrhunderten bekannt und finden in der Volksmedizin erfolgreich Anwendung. Heute werden sie meist in Kleinbetrieben zu komplement�rmedizinischen Arzneimitteln verarbeitet.

Diese Vielfalt an Heilmitteln und Therapiem�glichkeiten droht nun durch die Verordnungen zum neuen Eidg. Heilmittelgesetz zerst�rt zu werden! Obwohl im Heilmittelgesetz eine erleichterte Zulassung f�r Arzneimittel der Komplement�rmedizin vorgesehen ist, gelten laut den Verordnungsentw�rfen f�r alle Arzneimittel dieselben Zulassungsanforderungen. Zur Erstellung der umfangreichen Unterlagen m�ssten Untersuchungen durchgef�hrt werden, bei denen die speziellen Eigenschaften und Wirkungen der nat�rlichen Arzneimittel nicht ber�cksichtigt werden k�nnen. Dies h�tte zur Folge, dass viele Pr�parate in der Schweiz nicht mehr erh�ltlich w�ren.

F�r die meldepflichtigen hom�opathischen, spagyrischen und anthroposophischen Pr�parate ohne Anwendungsinformation, wie beispielsweise Arnika oder Belladonna, sind mit den geplanten Neuerungen massive Einschr�nkungen im Sortiment und Verteuerungen der Produkte zu erwarten. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Kleinbetrieb hat von zwei Herstellern total 700 hom�opathische Pr�parate als K�gelchen und Tropfen bei der IKS gemeldet. Diese Meldung kostet unter der derzeitigen Regelung 400 Franken. Neu m�ssten 1400 Antr�ge zu je 500 Franken gestellt werden. F�r den Kleinbetrieb w�ren das unverkraftbare Investitionen von total 700'000 Franken, wobei die Aufwendungen f�r die Erstellung der Antr�ge noch nicht ber�cksichtigt sind.

Wollen Sie Ihre Therapie weiterhin frei w�hlen? Dann setzen Sie sich f�r den Erhalt der Vielfalt der Naturheilmittel in der Schweiz ein! Unterzeichnen Sie die Petition des Aktionskomitees pro Volksmedizing (Unterschriftenbogen ausdrucken oder bestellen bei www.volksmedizin.ch). Protest-Email an Bundesr�tin Dreifuss: info@gs-edi.admin.ch 


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