VN 01-2 / 12. Februar  2001
Nachtrag vom 6.12.07: ERFOLG: Kaninchenkasten stillgelegt!

Staatlicher Landwirtschaftsbetrieb "Gishaldenhof":
Tierqulerische Kaninchen- und Schweinehaltung

AG66-Aarburg-XXS11.JPG (304851 Byte)

AG66-Aarburg-XXS12.JPG (455072 Byte)

Kaninchen sind soziale Gruppentiere. Einzelhaltung ist grausam.

Auf dem Gishaldenhof werden Kaninchen in Kastenhaltung in zu kleinen Abteilen gehalten. Es besteht kein Durchgang zum Nachbarabteil. Die meisten Tiere in tierqulerischer Weise einzeln, sozial isoliert in diesen kleinen Kastenabteilen gehalten. Das ist grausam. Die gesetzlichen Mindestabmessungen gemss Tierschutzverordnung sind ohnehin schon zu klein; sie stellen einen politischen Kniefall des Bundesrates vor der Tierversuchsindustrie dar. Um so unakzeptabler ist es, wenn diese Mindestmasse sogar noch in eine Hobby-Tierhaltung missachtet werden - unvernnftig und herzlos. Aufgrund einer Beurteilung nach Augenmass besteht der dringende Verdacht, dass auf dem Gishaldenhof nicht einmal diese Mindestmasse eingehalten sind.

Artikel 1 der Tierschutzverordnung schreibt vor:

Tiere sind so zu halten, dass ihre Krperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestrt werden und ihre Anpassungsfhigkeit nicht berfordert wird.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei Kaninchen, die zufolge Platzmangel immer nur herumsitzen mssen, zu Skelett-Deformationen und Verhaltensstrungen kommt. Auch die Einzelhaltung fhrt zu einer berforderung des (sozialen) Anpassungsvermgens, was sich in apathischem Verhalten (eine Verhaltensstrung) zeigt.

Zur Einzelhaltung ist den Richtlinien des Bundesamtes fr Veterinrwesen, welche die Tierschutzverordnung konkretisieren, folgendes zu entnehmen:

Kaninchen sind sozial lebende Tiere und sollen deshalb, wenn immer mglich, mit Artgenossen zusammen gehalten werden. Dies gilt auch fr jene Kaninchen, die als Heimtiere gehalten werden. Mssen Tiere einzeln gehalten werden, so sollten sie mindestens Sichtkontakt mit Artgenossen haben.

Auf dem Gishaldenhof haben die isoliert gehaltenen Tiere nicht einmal Sichtkontakt.

Zur Auslegung der Tierschutzvorschriften ist auch die Fachliteratur beizuziehen. Im "Buch vom Tierschutz" (Sambraus/Steiger) - einem modernen, schweizerischen Standardwerk zum Tierschutz - wird die gesetzliche Mindestflche von 6000 Quadratzentimetern damit begrndet, dass bei kleineren Kfigen kein vollstndiger Hoppelsprung ausgefhrt werden kann. Die Auswirkung von zu kleinen Abmessungen wird in der Fachliteratur mit dem folgenden klassischen Schema veranschaulicht:

hoppelsprung.GIF (5433 Byte)

Der schwarz gefrbte Teil des Kaninchens befindet sich bereits ausserhalb der fiktiven Kfigwand nach den frher erlaubten, zu engen Abmessungen.

Die Kaninchen auf dem Gishaldenhof knnen ihr Leben lang keinen einzigen Hoppelsprung machen, sondern sich nur im Kreis drehen oder in Apathie verfallen.

Pchter wegen tierschutzwidriger Kaninchenhaltung gebsst

Auf Anzeige des VgT hin bsste das Bezirksamt Zofingen den Pchter (Ernst und Ursula Kser, Brschiweg 30, 4665 Oftringen) mit 400 Franken plus Verfahrenskosten. Und das will etwas heissen! Die Vorschriften der Tierschutzverordnung fr die Kaninchenhaltung sind Minimalvorschriften, die nach einhelliger Auffassung der schweizerischen Tierschutzorganisationen vllig ungengend sind (Eingabe der schweizerischen Tierschutzorganisationen an den Bundesrat).

Der Leiter des kantonalen Jugendheimes Aarburg hat sich von der Tierhaltung auf dem Gishaldenhof distanziert; rechtlich knne er aber nichts unternehmen, solange der Pachtvertrag laufe.

Wer dagegen diese Tierschutzmissstnde einmal mehr in Schutz nimmt, ist die konservative Aargauer-Zeitung: Wie blich, wenn der VgT Tierschutzmissstnde aufdeckt, ging die Aargauer Zeitung auch in diesem Fall sofort daran, die Kritik des VgT als haltlos zu diffamieren. In einem halbseitigen Beitrag mit dem Titel “Unseren Kaninchen geht es gut” wurden nur gerade drei Stze des VgT wiedergegeben, der ganze Rest stand der Buerin des Gishaldenhofes zur Verfgung, um mit Blabla von der Tierqulerei abzulenken. Die Kaninchen seien gesund, man drfe sie nicht vermenschlichen und hnlich stereotype Ausreden. Die Aargauer Zeitung vermied es auch, eine Foto dieses tierqulerischen Kaninchenkastens zu verffentlichen, denn denn die Abbildung dieses tierqulerischen Kaninchenkastens sagt mehr als tausend Worte. (> Bericht in der Aargauer Zeitung; zum Journalismus der AZ siehe auch Ein merkwrdiger "Augenschein" der Aargauer Zeitung).

Auch die Schweine fhren auf dem Gishaldenhof ein elendes Leben in Intensivhaltung. Sie kommen nie ins Frei, vegetieren ihr ganze Leben im schwl-warmen, staubigen Klima im dsteren Stall dahin:

AG66-gishaldenhof-010127-3.jpg (50563 Byte)

"Mchten Sie lieber gestorben sein oder noch eine Zeit leben als gesundes Tier? Und welches?" fragte Max Frisch. Wer wrde wohl antworten, dass er gerne als Schwein in einer Bucht mit  0.65 Quadratmeter pro Tier leben wrde, ohne jemals Auslauf ins Freie?

 

Nachtrag vom Juni 2007: Bei einer Kontrolle des VgT im Juni 2007 war der Schweinestall weniger dicht belegt. Fr die Beschftigung der Schweine gibt es neu Strohraufen - mit engmaschigem Gitte, so eingefllt, dass die Schweine kaum eine Chance haben, Stroh herauszuzupfen. Nach wie vor eine unwrdige Intensivhaltung im Halbdunkeln (nur wenige kleine Fenster), ohne Einstreu und ohne Auslauf. Die Sonne, Himmel und Erde sehen die Tiere ihr Lebenen lang nie - und das auf einem Betrieb im Staatseigentum, wo der Kanton die Mglichkeit htte, eine artgerechte Tierhaltung durchzusetzen bzw dem Pchter als Auflage vorzugeben. Doch Regierungsrat Roland Brogli gibt sich damit zufrieden, wenn ihm seine notorisch tierverachtenden Tierschutzbeamten berichten, die Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung seien erfllt, obwohl allgemein bekannt ist, dass diese KZ-artige Haltungsformen erlaubt. Die Schweine und die Kaninchen gehren zu den bedauernswertesten Nutztiere, die vom Tierschutzgesetz kaum etwas merken. Ein Politiker, der nicht mehr Einfhlungsvermgen und Verantwortung gegenber Wehrlosen und unschuldig Leidenden hat, ist als Regierungsrat fehl am Platz.


Kaninchen: Nachtrag vom 2. Januar 2007

Das Pchter-Ehepaar - Ursula und Ernst Kser - rechtfertigt sich damit, der Kaninchenkasten genge heute den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung und die Kaninchen wrden der Schwiergermutter Marianne Kser-Schr gehren (Adresse: Gishaldenhof, Brschiweg 30, 4665 Oftringen, Tel 062 797 31 01). Das Pchterehepaar ist jedenfalls insofern mitbeteiligt, als der Hof dafr zur Verfgung gestellt wird.

Der VgT hat die Pchterfamilie ber artgerechte Kaninchenhaltung informiert. Doch das intereressiert diese kaltherzigen Leute offenbar nicht. Stur und ignorant wird an der tierqulerischen, aber leider noch erlaubten Kastenhaltung (siehe Eingabe der schweizerischen Tierschutzorganisationen an den Bundesrat) festgehalten, wie neue Aufnahmen (November 2006) zeigen:


Am 29. August 2007 schrieb uns die Tochter:

Glaubt diese dmliche Tochter wirklich, der VgT bestehe nur aus dem Prsidenten und dieser wrde in Oftringen persnlich Fotos machen und Kaninchen seien artgerecht gehalten und glcklich, wenn sie nicht gerade krperlich krank sind?

Pchter und Behrden verstecken sich hinter untauglichen, minimalistischen Tierschutzvorschriften. Das Wohl der Tiere wird Paragrafen geopfert. Als ob es keine ethische Verantwortung gbe, die mehr umfassen muss als nur das ausdrcklich strafrechtlich Verbotene!

Nachtrag vom 6. Dezember 2007:
EFOLGSMELDUNG:
Endlich ist dieser Kaninchenkasten stillgelegt worden - keine Kaninchen mehr!

Adressen:

Pchter Gishaldenhof:
Marianne Kser-Schr, Gishaldenhof, Brschiweg 30, 4665 Oftringen, Tel 062 797 31 01

Eigentmerin:
Kanton Aargau
Zustndig: Regierungsrat Roland Brogli, Departement Finanzen und Resourcen beat.basler@ag.ch,


Inhaltsverzeichnis VN2001-2

Archiv VgT-Nachrichten

Startseite VgT