VN2001-3 /17. April 2001

Sonderrechte f�r Juden:
Sch�chtfleisch vom seuchenpolizeilichen Importverbot f�r Frischfleisch ausgenommen!

von Erwin Kessler

Das seuchenpolizeiliche Importverbot f�r Frischfleisch gilt nicht f�r Juden. Das Bundesamt f�r Veterin�rwesen hat f�r den Import von j�dischem Sch�chtfleisch eine Sondergenehmigung erteilt und dies - mit etwas anderen Worten - damit begr�ndet, damit Beihilfe zur Umgehung des Sch�chtverbotes leisten zu wollen.

Derweil werden in der neusten Ausgabe der in der Schweiz erscheinenden j�dischen Zeitschrift "Tachles" einmal mehr j�dische Stimmen zitiert, wonach der Zeitpunkt zur Aufhebung des Sch�chtverbotes gekommen sei: "Noch nie ist der Zeitpunkt so g�nstig gewesen." Noch nie habe sich die schweizerische Politik so intensiv mit Antisemitismus und Rassismus auseinandergesetzt, wie heute. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) fordert die Abschaffung des Sch�chtverbotes f�r S�ugetiere (das Sch�chten von Gefl�gel wurde bereits vor drei Jahren erlaubt). Es ist zu bef�rchten, dass der Bundesrat wie �blich j�dischen Forderungen sofort nachgibt. Bereits 1997 hat der Bundesrat bei der Revision der Tierschutzverordnung sofort still und leise das Sch�chten von Gefl�gel erlaubt, nachdem eine j�dische Delegation nach Bern gereist war. Dies obwohl zuvor alle anderen Vernehmlassungsteilnehmer der Bet�ubungspflicht f�r Gefl�gel ausnahmslos zugestimmt hatten. Mehr dazu:
- Die Macht der Juden: Sch�chten von Gefl�gel bleibt erlaubt (www.vgt.ch/vn/9701/gefluegel-schaechten.htm)
- Sch�chten von Gefl�gel (www.vgt.ch/vn/0101/huehner.htm

Der VgT bittet um grossz�gige Spenden, um die Kriegskasse zu f�llen, damit sofort das Referendum ergriffen werden kann, wenn in der laufenden Revision des Tierschutzgesetzes das Sch�chtverbot aufgehoben wird. VgT-Postcheckkonto: 85-4434-5

Der radikale Tiersch�tzer Erwin Kessler sei als lautstarkster Gegner des Sch�chtens keine wirkliche Gefahr, heisst es in Tachles weiter. Ausserdem habe das Sch�chtverbot heute fast keine praktische Bedeutung mehr, denn immer weniger Menschen in der Schweiz w�rden Koscherfleisch essen. Wie alles andere, was j�dische Kreise �ber das Sch�chten verbreiten, ist auch diese Behauptung unwahr. Im Jahr 2000 wurden gem�ss Zollstatistik 161 Tonnen j�disches Sch�chtfleisch im Wert von �ber einer Million Franken importiert!

Es gibt Juden, die es meisterhaft verstehen, mit aller Gewalt Antisemitismus zu provozieren - und ihn dann ebenso meisterhaft zu beklagen und als politisches Druckmittel f�r Gold und andere Vorteile zu verwenden. Dies hat in gr�sster Klarheit der j�disch-amerikanische Politologe Norman Finkelstein in seinem Buch "Die Holocaust-Industrie" aufgedeckt (erh�ltlich im VgT-Buchversand oder in Buchhandlungen).

Am 11. April hat der VgT Bundesrat Couchepin die folgende Aufsichtsbeschwerde gegen die f�r diese Sonderbehandlung von Sch�chtjuden verantwortlichen Beamten des Bundesamtes f�r Veterin�rwesen eingereicht:

Sehr geehrter Herr Bundesrat,

das Sch�chten von S�ugetieren ist in der Schweiz aus tiersch�tzerischen Gr�nden verboten. Das Bundesamt f�r Veterin�rwesen hat nun Sch�chtfleisch vom seuchenpolizeilichen Importverbot f�r Frischfleisch ausgenommen, um den Sch�chtjuden einen Vorteil zu verschaffen. Das stellt unseres Erachtens Amtsmissbrauch dar. Krass amtspflichtwidrig ist auch die Begr�ndung f�r diese Sonderbewilligung. In der j�dischen Zeitschrift "Tachles" wird Peter Dollinger, Leiter der Abteilung Bewilligungen und Kontrollen im Bundesamt f�r Veterin�rwesen dahingehend zitiert, dass diese Sonderbewilligung ausdr�cklich der Umgehung des Sch�chtverbotes durch Importe dienen soll. Dass sich ein Bundesamt mit amtsmissbr�uchlichen Handlungen aktiv an der Umgehung schweizerischer Gesetze beteiligt, ist demokratie- und rechtsstaat-verachtend. Wir ersuchen Sie, gegen diese b�rokratischen Verirrungen einzuschreiten.

Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT

Bundesrat Couchepin deckte diese diskriminierenden Sonderrecht f�r Juden (www.vgt.ch/vn/0103/sonderrechte-2.htm). Nicht �berraschend: Schon vor hundert Jahren bek�mpfte der Bundesrat das Sch�chtverbot. Gegen den Willen des Bundesrates wurde es vom Volk beschlossen. Siehe dazu das historische Dokument.


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