VN 2001-2    Mai 2001

Tier-Elend "direkt ab Hof"

Das vom Volk vor über zwanzig Jahren mit überwltigender Mehrheit gutgeheissene Tierschutzgesetz verlangt (Artikel 2):

“Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedrnissen in bestmglicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulsst, fr deren Wohlbefinden zu sorgen.”

Rindvieh hat das angeborene Bedrfnis zu weiden. Aber der Bundesrat hat sich noch nie gross um demokratische Gesetze gekmmert; notfalls muss das Volk umerzogen werden mit Hilfe der regime-hrigen Medien. Der Bundesrat erlaubt in der Tierschutzverordnung nicht nur lebenslngliche Stallhaltung, sondern dies zudem in grsster Enge, bei nur gerade zwei Quadratmetern Lebensraum pro ausgewachsenem Rind, so dass die Tiere im eigenen Kot liegen und schlafen mssen.

Thomas +Marie-Theres Steigmeier in Unterendingen betreiben eine solche Muni-Intensivmast:

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Die Tiere sind mit Kotkrusten bedeckt, da sie immer am selben Fleck im eigenen Kot leben mssen. Eine Weide sehen sie ihr Leben lang nie. Diese Bauersleute haben keine Hemmungen vor ihrer als Bauernhaus getarnten Tierfabrik Eier, Kaninchen und anderes “direkt ab Hof” anzupreisen. “Wir kaufen direkt beim Bauern und wissen darum, woher das Fleisch kommt”, werden die Kunden wohl in ihrem Bekanntenkreis verkünden, was die Vorstellung einer Bauernhof-Idylle weckt. Die Wirklichkeit sieht anders aus, wie diese Aufnahmen vom Spätherbst des letzten Jahres zeigen: Rindfleisch aus erlaubter, tierquäerischer Intensivmast, Kaninchen aus erlaubter tierquälerischer Kasten-Haltung, Eier von geschundenen Hühnern, die ihr Leben in einem alten, dreckigen Hühnerstall fristen, ohne Auslauf ins Freie. Das Gefieder ist in einem schrecklichen Zustand (nicht mit der Mauser zu verwechseln; es handelt sich um einen krankhaften Federverlust):

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