| VN 00-3 Hintergründe des Nutztier-Dramas
Österreich hat kein Tierschutzgesetz. Zwar haben einzelne Bundesländer Tierschutzgesetze; diese stammen aber zum Teil aus einer Zeit, als es die Massentierhaltung noch gar nicht gab. In Ländern wie der Schweiz, Deutschland, Schweden oder Grossbritannien mit angeblich fortschrittlichen Tierschutzgesetzen sieht die Intensivtierhaltung ähnlich schlimm aus wie in Österreich. Tierschutzgesetze nützen offensichtlich kaum etwas. Woran liegt das? Ich werde immer wieder gefragt: Warum gibt es diese Massentierquälerei immer noch, wir haben doch seit 20 Jahren ein Tierschutzgesetz? Die Gründe für diese erstaunliche Unwirksamkeit der Tierschutzgesetze sind vielfältig und verwoben -"verfilzt"; ein politischer Interessenfilz sorgt dafür, dass die Ausführungsvorschriften zu den gutklingenden Grundsätzen im Tierschutzgesetz so verwässert und mit Ausnahmeregelungen durchsetzt werden, dass kaum noch etwas Wirksames zum Schutz der Tiere übrig bleibt. Und das Wenige was bleibt, wird von den zuständigen Verwaltungsstellen (Veterinär- und Landwirtschaftsämter) nicht durchgesetzt. Damit diese undemokratischen, rechtswidrigen Machenschaften nicht gestört werden, haben Tierschutzorganisationen kein Klagerecht, und dem VgT hat das Bundesgericht auch das Verbandsklagerecht gegen unlauteren Wettbewerb und Konsumententäuschungen weggenommen. Gleichzeitig werden die Konsumenten mit dem wohlklingenden, angeblich besten Tierschutzgesetz der Welt beruhigt und bei Appetit auf Schweizer Fleisch gehalten. Damit dieser Riesenschwindel möglichst nicht auffliegt, wird der VgT - die einzige Tier- und Konsumentenschutzorganisation der Schweiz, welche die Wahrheit schonungslos aufdeckt und die Verantwortlichen beim Namen nennt - massiv bekämpft und unterdrückt. Wo immer der VgT mit friedlichen Kundgebungen auf Tierquälereien aufmerksam macht, hagelt es verfassungs- und menschenrechtswidrige Kundgebungs- und Äusserungsverbote - gedeckt bis hinauf zum Bundesgericht. Wegen krasser Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit hat der VgT zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 12 Beschwerden gegen die Schweiz hängig (www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm). Dieser Gerichtshof wird von den europäischen Regierungen finanziell so kurz gehalten, dass die Behandlung von Beschwerden zur Zeit über fünf Jahre dauert. Da diese staatlichen Verbote den VgT bisher weder moralisch zermürben noch finanziell ruinieren konnten und auch der Boykott des VgT durch sämtliche Grossdruckereien der Schweiz den VgT nicht lahm legen konnten - die VgT-Nachrichten (VN) werden seit zwei Jahren in Österreich gedruckt - ist im letzten Dezember nun auch die schweizerische Staatspost als politisches Mittel gegen den VgT eingesetzt worden: Die Post hat sich dem Verteilboykott der privaten Direktwerbungsorganisationen angeschlossen und weigert sich, die VN auszutragen mit der Begründung, es würden darin zuviele Tierhalter namentlich kritisiert. (Nicht betroffen vom Postboykott sind nur die adressierten Sendungen an Abonnenten. Der grösste Teil der Auflage wird jedoch als unadressierte Sendungen in alle Briefkästen in wechselnden Regionen verbreitet.) Inzwischen konnten wir zwei private Verteilfirmen finden, welche den Boykott nicht mitmachen. Damit konnte der VgT auch diese Krise bewältigen und ging haarscharf an seiner endgültigen Lahmlegung vorbei. Die vorliegende Ausgabe der VN wird in den Kantonen ZG, BS und BL in alle Briefkästen verteilt. Die VN ist keine Mitgliederzeitschrift, sondern ein Mittel zur Aufklärung der Öffentlichkeit. Dank dem anhaltend starken Mitgliederwachstum (zur Zeit hat der VgT 11 000
Mitglieder und es kommen jährlich über 1000 neue dazu) und den vielen treuen Gönnern
konnte der VgT bisher allen diesen Repressionen widerstehen. Nun greift der Staat
zunehmend zu strafrechtlichen Sanktionen. Bereits bin ich als Präsident des VgT wegen
meiner Kritik am grausamen Schächten zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt.
(Die Strafe ist noch nicht vollzogen, da der Fall bei Redaktionsschluss noch beim
Bundesgericht hängig war. Mehr dazu unter www.vgt.ch/justizwillkuer/schaecht-prozess.htm).
Als rassendiskriminierend haben die Gerichte unter anderem die folgende Frage
an die jüdische Bundesrätin Dreifuss beurteilt: Eine nächste Anklage gegen mich mit Antrag auf 3 Monate Gefängnis ist bereits vor dem Bezirksgericht Bülach hängig. Mir wird vorgeworfen, ich habe Kühe, die illegal lebenslänglich an der Kette gehalten wurden, von der Kette befreit, in einer Schweinefabrik Fotoaufnahmen und in einer türkischen Schächt-Metzgerei Videoaufnahmen gemacht. Auch Nötigung des Klosters Fahr wird mir vorgeworfen, weil ich dem Kloster mitteilte, wir würden mit unseren Protesten solange fortfahren, bis die Tiere auf dem klösterlichen Landwirtschaftsbetrieb endlich anständig gehalten werden. Und bereits ist eine Zürcher Bezirksanwältin daran, eine weitere Anklage vorzubereiten, diesmal mit Gefängnis über einem Jahr, weil ich in den VN über den Schächtprozess gegen mich berichtete, womit ich die inkriminierten Äusserungen wiederholt hätte. Lernen aus der Geschichte Linke Politiker und jüdische Kreise fordern ebenso lautstark wie heuchlerisch
eine Geschichtsaufarbeitung zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Damit kann
sehr praktisch von den ungelösten heutigen Problemen abgelenkt werden. Die Indianerverfolgung und -Vernichtung, die Sklaverei, die Inquisition und Hexenverfolgung, die Verfolgung und Ausrottung von Juden und Zigeunern - das alles sind historische Ereignisse, deren psychosoziale und politische Mechanismen wir in der heutigen Ausbeutung der Tiere wiederfinden. Die Neger-Versklavung hat viele Parallelen zur heutigen Ausbeutung der
landwirtschaftlichen Nutztiere. Auch die Ausbeutung der Sklaven fand vor allem in der
Landwirtschaft, auf den Farmen und Plantagen statt. Für den Fall, dass die Sklaverei
verboten würde, prophezeite die Agro-Lobby den Ruin der einheimischen Landwirtschaft.
Ähnliche Drohungen verbreitet die Agro-Lobby heute für den Fall, dass die
tierquälerischen Formen der Nutztierhaltung unterbunden würden. Im Buch "The
Dreaded Comparison" (ISBN: 0-86571-141-0), was soviel heisst wie "Der
schreckliche Vergleich" werden die Analogien zwischen Sklaven- und Nutztierausbeutung
historisch aufgezeichnet. Darin ist ein ergreifender Bericht eines amerikanischen Sklaven
aus dem Jahr 1854 enthalten, den ich hier ins Deutsche übersetzt wiedergebe: Jedesmal, wenn ich an diese Geschichte denke, läuft es mir kalt den Rücken hinunter, Tränen und Wut überkommen mich und ich wünschte mich in jene Zeit zurück, um dieser Mutter helfen zu können. Dabei wäre ich damals genauso machtlos gewesen wie heute angesichts des ähnlichen Unrechts gegenüber den Nutztieren. Als ich das vor den Toren der Stadt Zürich gelegene Kloster Fahr der "Kindsentführung" bezichtigte, weil die frischgeborenen Kälber ihren Müttern weggenommen und einsam in eine Holzkiste gesperrt werden, hat mir das Bezirksgericht Baden diese und andere Kritik an der klösterlichen Tierhaltung mit einer sofortigen Verfügung bei Strafandrohung verboten (ww.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm). Wer damals schwarzen Müttern Mutterliebe nachsagte, wurde genauso als sentimental und extrem betrachtet, wie wenn wir heute die Begriffe Mutterbindung und Kindsentführung im Zusammenhang mit Kühen und Kälbern verwenden. Seit den letzten Hexen-Prozessen in der Schweiz ist es erst gute 200 Jahre her. Zeitgenossen waren Mozart, Schiller, Goethe, Kant, Pestalozzi. Im Jahr 1782 wurde in der Schweiz die letzte Hexe Anna Göldin hingerichtet; es war ein politischer Justizmord. Die Willkür und Absurdität mancher Gerichtsverfahren gegen uns Tierschützer erinnert mich immer wieder an diese Hexen-Prozesse, die nicht etwa - wie viele glauben - von kirchlichen Inquisitoren, sondern von den normalen Gerichten, von studierten Juristen, durchgeführt wurden. Die Art und Weise, wie im Prozess gegen Anna Göldin Recht und Vernunft den Interessen des dörflichen Politfilzes gebeugt wurden, treffen wir heute in der politischen Gerichtswillkür gegen den VgT wieder an. Alles ist verfeinert und subtiler geworden, entspringt aber demselben Geist. Ich werde nicht wie Anna Göldin mit dem Schwert geköpft; der Politfilz versucht mich mit Verboten, hohen Gerichtskosten und Gefängnis zum Schweigen zu bringen. Vielleicht gibt es in der Schweiz keine Hexen mehr - bestimmt aber politisch Verfolgte.
Das Buch von Erwin Kessler: Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe
eines Dramas, 1991 erschienen im Orell Füssli Verlag, leider immer noch aktuell, im
Buchhandel vergriffen, aber noch erhätlich beim VgT für 45 Fr, inkl Versandkosten
(Einzahlungsschein für Bestellung erhältlich bei
Email). |