Thurgauer Zeitung 4. Dezember 2004

Anmerkung des VgT:
Die Thurgauer Zeitung behauptet von sich, über alle Fälle des Thurgauer Obergerichtes zu berichten. Dass Erwin Kessler vor Bundesgericht dreimal hintereinander zum gleichen menschenrechtswidrigen Verhalten des Obergerichtes Recht bekam, war so peinlich, dass dies von den Thurgauer Medien unterdrückt wurde (mehr dazu hier).  Den folgenden  Bericht veröffentlichte die Thurgauer Zeitung erst nach mehreren Wochen, nachdem sich VgT-Präsident Erwin Kessler gegen die Unterdrückung dieser Peinlichkeit gewehrt hatte (mehr dazu hier). Und in dieser ohne vernünftigen Grund erst nach Wochen veröffentlichten Meldung zu diesem Bundesgerichtsurteil  wird der Kern des Sache verschleiert: Das Obergericht verfügte bereits über die ersten zwei Bundesgerichtsurteile, als es seine menschenrechtswidrige Praxis weiterführte, was dann zur dritten erfolgreichen Beschwerde führte. Dieser Kern der Sache hat die Thurgauer Zeitung vollständig verschleiert, indem es die haltlosen Schutzbehauptungen und Abwiegelungen des Obergerichspräsidenten in denr Vordergrund schob - schon in der der Überschrift. Mit vermehrter Mündlichkeit hat alles nichts zu tun, was sich schon daran zeigt, dass es im neuesten Fall darum ging, dass Erwin Kessler eine Stellungnahme der Vorinstanz nicht zur Kenntnis erhielt - eine krasse Verletzung des in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechts, in alles Einsicht zu erhalten, was Grundlage des Urteils bildet.

Der Bericht in der Thurgauer Zeitung vom 4. Dezember 2004:


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