www.Werbewoche.ch Tages-News vom 1.11.2002:

 
   

 
Untersuchungsrichter weist VgT-Klage gegen Radio 32 ab

 
    Die Solothurner Justiz geht nicht auf die Betrugsklage des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) gegen den Lokalsender Radio 32 ein. Dies teilte der VgT mit. In der Klage wirft der Verein dem Sender vor, einen Radiospot heimlich um vier Sekunden gekürzt zu haben, um sich damit arglistig zu bereichern. Radio 32 verteidigt sich laut VgT mit der «fadenscheinigen Schutzbehauptung», bei gekürzten Spots würde immer erst die volle Länge verrechnet und erst Ende Monat eine Gutschrift erteilt. Gegen das Nichteintreten auf seine Klage hat der VgT am Obergericht Beschwerde eingereicht. Gemäss der Mitteilung begründete Untersuchungsrichter Claudio Ravicini seinen Entscheid damit, der Auftraggeber könne anlässlich der Ausstrahlung des Werbespots jederzeit überprüfen, ob das Gesendete mit dem in Rechnung Gestellten übereinstimme. Es fehle deshalb schon am Tatbestand der arglistigen Täuschung. Die Tierschützer fordern vom Obergericht neben der Aufhebung dieser Verfügung auch eine Ablösung von Ravicini, da dieser schon mehrfach seine «Unfähigkeit und Voreingenommenheit gegen den VgT» unter Beweis gestellt habe. http://www.vgt.ch/news2002/021022.htm http://www.radio32.ch  
 
 
http://www.vgt.ch/news2002/021022.htm

 
http://www.radio32.ch