Swissdox AG
© Der Landbote; 22.05.2013
«Absurd, aber zulässig»

sda

Zürich. Mit seinem Hitler-Vergleich hat Tierschützer Erwin Kessler den ehemaligen Novartis-Chef Daniel Vasella nicht verleumdet. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Der radikale Tierschützer Erwin Kessler hat die Ehre des Pharmakonzerns Novartis und von dessen früherem Chef Daniel Vasella durch einen Text mit Nazibezug nicht verletzt. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Präsidenten des Vereins gegen Tier- fabriken (VgT) wegen Verleumdung durch die Zürcher Justiz aufgehoben. Kessler hatte im August 2009 Artikel im Zusammenhang mit Anschlägen von radikalen Tierschützern gegen Novartis Vasella veröffentlicht. In einem der Artikel äusserte er sich zur Frage des Rechts auf gewalttätigen Widerstand. Unter anderem verwies er dabei auf die Hitler-Attentäter, welche als Helden gegen das geltende Recht verstossen hätten. Gewaltfreier Widerstand sei im Naziregime ebenso wirkungslos geblieben wie heute gewaltfreie Opposition gegen Tierversuche.

Für diese Äusserungen sprach das Obergericht Kessler schuldig, worauf dieser das Urteil weiterzog. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun gutgeheissen. Laut Richtern lassen sich aus dem Text keine ehrenrührigen Tatsachen herauslesen. Die Aussagen seien zwar absurd, aber zulässig. (sda)