16. / 18. Dezember 1999
Verleumdungsklage gegen den
"Sarganserländer"
(nach dem hier dargestellten Hin- und Her als hinfällig zurückgezogen)
Die Zeitung "Sarganserländer" (Kopfblatt der "Südostschweiz") applaudiert in ihrer Ausgabe vom 9.12.99 unter dem Titel "Schweres Geschütz hilft wenig" der Post-Zensur und rief andere Kreise dazu auf, den VgT ebenfalls zu boykottieren (siehe Pressespiegel). Begründung: "Der VgT schiesst mit seinem Idealismus immer wieder über das Ziel hinaus. Statt aufzuklären, wird auf militante Weise gekämpft." Militant heisst kämpferisch. Die sprachlich unterbelichtete und sachlich schlecht informierte Journalistin des Sarganserländers dokumentiert wieder einmal das Niveau der Presse. Während sie mir in ehrverletzender Weise vorwirft, mit "Verleumdungen" zu arbeiten, verbreitet sie selbst die Verleumdung, es seien VgT-Internetseiten wegen Rassismus gesperrt worden.
Ich habe der Redaktion vorgeschlagen, anstelle eine Ehrverletzungsklage und eines förmlichen Gegendarstellungsverfahrens zur Richtigstellung der Unwahrheiten den folgenden Leserbrief zu veröffentlichen:
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil oder: Schweres Geschütz gegen Schwerverbrecher
Vor über 20 Jahren hat das Schweizer Volk mit überwältigender Mehrheit einem eidgenössischen Tierschutzgesetz zugestimmt, das bis heute weitgehend toter Buchstabe geblieben ist. Es gibt weder rechtliche noch demokratische Möglichkeiten daran etwas zu ändern, weil Tierschutzorganisationen kein Klagerecht haben und Gesetzesinitiativen auf Bundesebene nicht zulässig sind. 20 Jahre Aufklärungsarbeit der etablierten Tierschutzvereine hat am Massen-Elend der Nutztiere nichts Entscheidendes ändern können. Darum habe ich den Verein gegen Tierfabriken (VgT) gegründet und einen militanteren Ton gegen die vom Bund subventionierten gewerbsmässigen Tierquäler angeschlagen und damit beachtliche, wenn auch noch bei weitem ungenügende Erfolge erzielt. Neben dem tierschützerisch sehr wirksamen Rückgang des Fleischkonsums konnte ich so in Dutzenden von Fällen eine Sanierung übler Tierhaltungen öffentlicher oder klösterlicher Tierhaltungen erreichen (siehe im Internet unter www.vgt.ch), nachdem freundliche Gespräche und Aufklärung zuvor absolut nichts bewirkt haben.
Wenn mir nun Heidy Beyeler in ihrem Kommentar im Sarganserländer vom 9.12.99 vorwirft, ich schiesse mit schwerem Geschütz über das Ziel hinaus und Aufklärung würde mehr bewirken als militante Aktionen, dann ist das auf völlige Unerfahrenheit oder Zynismus der Schreiberin zurückzuführen. Das sie schlecht informiert ist, zeigt sich auch daran, dass sie wahrheitswidrig behauptet, es seien Internet-Seiten des VgT wegen Rassismus gesperrt worden.
Besser Wissen war noch immer einfacher als besser machen. Es sind gerade die Journalisten, welche meinen militanten Stil kritisieren, die meine sachlichen Informationen über das Tierelend nie veröffentlicht haben und nur sensationsgeil auf Spektakuläres reagieren. So brauchte es das in einer demokratischen Gesellschaft krasse Ereignis der Post-Zensur, damit Heidy Beyeler das Thema Tierschutz überhaupt aufgriff. Nur schweres Geschütz vermag offenbar auch bei dieser Journalistin den Panzer der Ignoranz und Gleichgültigkeit zu durchschlagen. Das heutige Massenverbrechen an den Nutztieren ist ein moralisches Schwerverbrechen, das nach schwerem Geschütz ruft. In den USA brauchte es eine Bürgerkrieg, um die Versklavung und Ausbeutung der Neger zu beenden. Was braucht es in der Schweiz, um die Ausbeutung der Nutztiere zu beenden? Sanfte Worte haben sich jedenfalls seit 20 Jahren als wirkungslos erwiesen.
Erwin Kessler, Gründer und Präsident des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT)
Die Antwort der Redaktion - nichts als faule Sprüche:
Geschätzter Herr Kessler
da sind Sie aber wieder einmal bös übers Ziel hinausgeschossen! Dass unsere Frau Beyeler
erst jetzt das Thema Tierschutz aufgegriffen hat, ist leider wie Frau Beyeler in Ihrem
Kommentar kritisiert von ihnen wieder einmal weit übers Ziel hinausgeschossen. Wenn
wir Ihren Leserbrief so veröffentlichen würden, wäre Ihnen das grosse (Aus-)Lachen in
unserem
Verbreitungsgebiet (11 200 Abonnenten) gewiss. Frau Beyeler nimmt seit Jahren immer wieder
die Anliegen des Tierschutzes in
sehr positivem Sinn (aus Sicht der Tiere und des Tierschutzes) auf und wird deshalb von
manchen, weniger tierliebenden Kreisen in unserer Region kritisiert.
Zumindest der zweite Abschnitt Ihres Leserbriefes wird deshalb mit Garantie auch zu
Ihrem Schutz von uns nicht veröffentlicht. Am besten rufen Sie am Donnerstag, 15.
Dezember, Frau Beyeler auf der Redaktion an, Telefon 081/725 32 00. Oder Sie lassen im
zweiten Abschnitt die unsinnige Behauptung über Frau Beyeler weg und mailen uns eine
zutreffende Variante. Oder Sie
versuchen sich in einer Gegendarstellung wobei ich damit nach elf Jahren Chefredaktor
genug Erfahrung habe, um dann wirklich nur das zu veröffentlichen, was formal in eine
Gegendarstellung gehört.
Mit freundlichen Grüssen aus Mels
Thomas Schwizer, Chefredaktor
Sehr geehrter Herr Schwizer,
warum hat mein Pressebeobachtungsdienst wohl nie Tierschutzveröffentlichungen von Frau
Beyeler gefunden??? Ihre Antwort klingt doch sehr nach Schutzbehauptung. Im übrigen habe
ich, lesen Sie bitte genau, nur festgehalten, meine sachlichen
Veröffentlichungen zum Tierschutz seien noch nie veröffentlich worden. Ob Frau Beyler
gelegentlich einmal etwas über Katzenkastration oder ähnliches schreibt, steht hier
nicht zur Diskussion. In dieser Kontroverse geht es ganz klar um das Arbeitsgebiet des
VgT, die Nutztier.
Dass ich mit einem Gegendarstellungsverfahren oder einem Ehrverletzungsverfahren nur kurze
Klarstellungen erzwingen kann, ist mir auch klar. Ob das für eine Zeitung der bessere Weg
ist, müssen Sie selbst entscheiden. Mein Angebot, die Sache mit einem Leserbrief zu
erledigen, bleibt bis morgen bestehen. Sie können Ihren Kommentar ruhig beifügen. Ich
habe keine Angst, ausgelacht zu werden.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler
Da die Redaktion Sarganserländer nicht mehr antwortete, ist am 16. Dezember 1999
bei der St Galler Justiz die folgende Ehrverletzungsklage eingeleitet worden:
Ehrverletzungsklage gegen Heidy Beyeler, Redaktorin "Sarganserländer", Euleneck, 9467 Frümsen
Rechtsbegehren:
1. Die Angeschuldigte sei wegen Verleumdung, eventuell übler Nachrede zu bestrafen.
2. Das Urteilsdispositiv sei auf Kosten der Angeschuldigten in der nächstmöglichen Ausgabe des " Sarganserländers" in der gleichen Wochentag-Ausgabe (Donnerstag), an gleicher Stelle und in der Grösse einer Viertelseite zu veröffentlichen.
Begründung:
Die Angeschuldigte hat als namentlich genannte Redaktorin im "Sarganserländer" vom 9.12.1999 dem VgT Verleumdungen vorgeworfen und ferner behauptet, es seien VgT-Internet-Seiten wegen Rassismus gesperrt worden.
Verleumdung und Rassismus sind beides Strafdelikte. Die Angeschuldige wirft dem VgT und damit - wie aus dem Gesamtzusammenhang hervorgeht - dessen Präsident Dr Erwin Kessler damit ohne entsprechende Gerichtsurteile deliktische Handlungen vor, was gemäss Bundesgerichtspraxis eine klar rechtswidrige Ehrverletzung darstellt.
Indem die Angeschuldigte die unwahren Deliktvorwürfe offensichtlich frei erfunden hat - jedenfalls ohne konkrete Hinweise, worauf sie die ehrverletzenden Vorwürfe stütze - , hat sie wider besseres Wissen und damit verleumderisch gehandelt. Als Redaktorin muss sie mindestens über elementare presserechtliche Kenntnisse verfügen und deshalb wissen, dass solche Vorwürfe nicht leichthin in der Presse verbreitet werden dürfen, aufgrund blosser Vermutungen oder vom Hören-Sagen, erhoben werden dürfen.
Besonders perfid an diesem Angriff auf den Ruf der Kläger ist, dass die Angeschuldigte genau das Verhalten an den Tag legt, das sie in unwahrer Weise den Klägern vorwirft (siehe Pressespiegel).
Ich beantrage deshalb eine angemessene Bestrafung und die Richtigstellung in Form der Veröffentlichung des Urteilsdispositives.
Erwin Kessler
18. Dezember:
Geschätzter Herr Kessler
wir haben, wie Sie es gewünscht haben und weil wir keine Zensur betreiben wollen, Ihren
Leserbrief am 17. Dezember bereits veröffentlicht. Ich hoffe, Ihr
Medienbeobachtungsdienst hat wenigstens das gesehen!!
Und ich hoffe, dass Sie künftig darauf verzichten, jene (vielleicht zu wenigen)
Journalisten, die sich wie Sie dem Tierschutz intensiv widmen und die immer wieder auf die
berechtigten Anliegen des Tierschutzes aufmerksam machen was ausdrücklich auf
Frau Beyeler zutrifft in Leserbriefen als «Anti-Tierschützer» zu verunglimpfen.
Zu Ihrer uns gesetzten Zeitlimit vom 16. November: Es erscheint mir schlicht eine
Zumutung, wenn ich nichts anderes tun kann beispielsweise dringende Termine wahrnehmen
etc. , weil ich stets das E-Mail abfragen muss, umrechtzeitig reagieren zu können.
Und gerade noch etwas. Aus Sicht der Offenheit und der Würdigung von Leserbriefen als
echtes Leserforum, habe ich, ohne von Ihrer Klageerhebung im Internet gelesen zu haben,
darauf verzichtet, ihn zu kürzen. Ebenso habe ich aus diesem Grund darauf verzichtet,
Ihrem Leserbrief eine Anmerkung beizufügen.
Mit freundlichen Grüssen an Sie, der leider wie dieses Beispiel beweist vor lauter
Draufgängertum tatsächlich die Bremse nicht rechtzeitig zu finden scheint.
PS. Die Frage sei erlaubt: weshalb haben Sie nicht, wie von mir angeregt, mit Frau
Beyeler telefonisch Kontakt aufgenommen?
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Schwizer
18. Dezember:
Sehr geehrter Herr Schwizer, Ehrverletzungen müssen raschen behandelt werden. Dieser
Grundsatz gilt sogar vor Gericht. Mit Frau Beyeler habe ich nichts zu besprechen. Sie hat
auch keinen Kontakt mit mir aufgenommen, bevor sie ihren Artikel schrieb! Wenn mein
Leserbrief wirklich veröffentlich ist, ziehe ich die Klage zurück, falls das so rasch
möglich ist, dass der Rückzug noch ohne Kosten möglich ist. Ich bitte Sie deshalb
möglichst rasch um ein Belegexemplar. Im übrigen sind Sie meines Respektes sicher, wenn
sie diesen tatsächlich ungekürzt veröffentlicht haben.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler
Veröffentlichter Leserbrief im Pressespiegel
Die Verleumdungsklage wurde am 20. Dezember zurückgezogen.
19. Dezember:
Sehr geehrter Herr Schwizer, es näme micht echt wunder, wie Sie oder Frau Beyeler
über die in den neuesten VgT-Nachrichten dargestellten
neuen Schweinereien aus Ihrem Kanton "sachlicher" berichten würden - und warum
Sie es nicht TUN.
Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten und viel Courage im neuen Jahr, auch dieses Thema
einmal offen, ohne unangemessene Rücksicht auf die Täter anzupacken.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler
Verein gegen Tierfabriken
Schweiz
Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/news/991216.htm