| 14. Dezember 1999 Neues Skandal-Urteil in der Affäre um die Tierhaltung des Klosters Fahr:
Gewalttätiger Betriebsleiter des Klosters freigesprochen!
Vor vier Jahren verteilten zwei als Engel verkleidete VgT-Aktivistinnen auf
öffentlichem Grund vor der Kirche des Klosters Fahr eine Weihnachtsbotschaft an die
Besucher der Mitternachtsmesse:

Die Weihnachtsbotschaft hatte folgenden Text:
Lieber Gottesdienstbesucher!
Wir wünschen Ihnen eine frohe, besinnliche Weihnachten in Wärme und Geborgenheit
mit Ihren Angehörigen. Mögen viele Ihrer Wünsche im neuen Jahr in Erfüllung gehen.
Vielleicht gedenken Sie während diesen festlichen Stunden auch einmal der Leidenden in
Ihrer nächsten Umgebung, im Kloster Fahr, die nichts von Weihnachten erfahren und deren
Wünsche von den Klosterleuten nicht erhört werden. Ihr trauriges Schicksal ist
unabänderlich besiegelt: Die Tag und Nacht an der Kette stehenden Kühe werden mit
Elektro-Schocks misshandelt. Die Fachleute nennen das "Kuhtrainer". Neugeborene
Kälber werden sogleich ihren jammernden Müttern entrissen und einsam und allein in eine
Box gesperrt. Sie sehen ihre Mutter nie mehr und Artgenossen erst später einmal. Die
intelligenten, sensiblen Schweine verbringen ihr leidvolles Leben auf dem harten
einstreulosen und verkoteten Boden. Nicht einmal ein weiches Strohnest zum Schlafen ist
ihnen gegönnt in ihrer trostlosen, engen Eintönigkeit. Ob vielleicht gerade an
Weihnachten eine Schweinemutter eingesperrt in einem Folterkäfig ihre Jungen gebären
muss? Die Landwirtschaftstechniker nennen diesen nur gerade körpergrossen Käfig
"Kastenstand". Dieser sei notwendig, damit die Mütter ihre Jungen nicht
erdrücken. Damit tun sie den intelligenten Schweinen Unrecht, denn Schweinemütter sind
gute Mütter, wenn sie nicht von bösen Menschen so sehr gequält werden, dass sie
verhaltensgestört werden. Nur dann, im engen, nicht tiergerechten Stall geisteskrank
geworden, achten sie zuwenig auf ihre Jungen. Würden diese Kastenstände herausgerissen
und den Schweinemüttern genug Platz und Stroh gegeben, passten sie auf ihre
frischgeborenen Kinder sehr gut auf - das haben Wissenschafter bewiesen, und im
nahegelegenen Juchhof der Stadt Zürich bewährt sich das ausgezeichnet.
Wir bitten Sie, lieber Weihnachtsgottesdienstbesucher, haben Sie Erbarmen mit
diesen unschuldig leidenden Tieren und bitten Sie das Kloster, die Lebensbedingungen der
Tiere zu verbessern. Dazu braucht es nicht viel, nur kleine, aber wichtige Anpassungen.
Bitte schreiben Sie dem Kloster oder reden Sie mit Pater Propst, oder unterschreiben Sie
ganz einfach diesen Aufruf und senden Sie ihn an das Kloster in 8103 Unterengstringen.
Gott wird es Ihnen danken und wir danken Ihnen im Namen der Tiere.
Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken.
Der Botschaft beigelegt war das Journal "VgT-Nachrichten" mit Bildern
und Berichten über die klösterliche Tierhaltung. Der landwirtschaftliche Betriebsleiter
versuchte mit Gewalt, das Verteilen dieser Weihnachtsbotschaft zu verhinder. Er griff die
Aktivistin an, umklammerte sie und wollte sie aus dem Bereich der Kirche vertreiben und
ihr die Flugblätter wegnehmen. Der Angriff war so heftig, dass das Kleid der Aktivistin
zerrissen wurde. Erst als Freunde der Angegriffenen einschritten, gab der gewalttätige
klösterliche Betriebsleiter seinen Angriff auf.
Die Zürcher Justiz verschleppte das Strafverfahren wegen Nötigung vier Jahre
lang auf willkürlichste Weise. Zweimal musste das Obergericht willkürliche
Einstellungsverfügungen der Berzirksanwaltschaft aufheben. Am 21. Mai 1999 hiess das
Bezirksgericht einen neuen Rekurs wiederum gut und wies die Sache zurück an die
Bezirksanwaltschaft. Im Rekursentscheid heisst es:
"Da sich der Rekurs sofort als begründet erweist, mithin in jedem Fall
gutzuheissen ist, ist ausnahmsweise davon abzusehen, eine Stellungnahme seitens der
Rekursgegner einzuholen..." "In seiner Verfügung vom 30. Dezember 1998 ...
gelangte der verfügende Richter zum Ergebnis, dass die vom Verein gegen Tierfabriken am
24. Dezember 1995 vor dem Kloster Fahr verteilten Schriften keinen rechtswidrigen
Charakter hatten und der Rekursgegner objektiv betrachtet nicht berechtigt war, die
Rekurrentin an der weiteren Verteilung dieser Schriften zu hindern, mithin den ihm
vorgeworfenen Nötigungsversuch nicht in Notwehr begangen hat." ... "Mit Recht
weisst die Rekurrentin darauf hin, dass sich die Aktion des Vereins gegen Tierfabriken vom
24. Dezember 1995 nicht gegen ein individuelles Rechtsgut richtete. Damit bestand aber
für den Rekursgegner - ein Notwehrrecht besteht nur bei Angriffen auf individuelle
Rechtsgüter - keine Notwehrlage ..."
Heute nun kam der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Zürich, Dr Lautner, zum
gegenteiligen Beschluss: Ohne Durchführung eines Beweisverfahren behauptete er, der Text
des Flugblattes sei rechtswidrig gewesen und der Betriebsleiter habe deshalb gewalttätig
dagegen vorgehen dürfen. Der in skandalöser Weise Freigesprochene erhält sogar noch
eine Entschädigung von 4000 Franken aus der Staatskasse.
Einzelrichter Dr Lautner zeigte seine Parteilichkeit zugunsten des Klosters schon
vor der Verhandlung: In gesetzwidriger Weise verunmöglichte er Erwin Kessler,
rechtmässiger Vertreter der geschädigten Aktivistin, die Akteneinsicht und ebenfalls
gesetzwidrig verweigerte er ohne Begründung einen Entscheid über die beantragte
Rückweisung der mangelhaften Anklageschrift an die Bezirksanwaltschaft.
Erwin Kessler hat namens der Geschädigten sofort nach der Urteilsverkündung
Berufung an das Obergericht erklärt. Dieses wird sich nun zum dritten mal mit dem Fall
befassen müssen.
Bild-Bericht über die Tierhaltung des Klosters Fahr: www.vgt.ch/vn/9905/fahr.htm
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