28. Oktober 1999
Überfall auf VgT-Aktivistinnen in Lachen:
Schwyzer Kantonsgericht verschärft das erstinstanzliche Urteil!
Das Kantonsgericht Schwyz hat im heute zugestellten Entscheid die Berufung des VgT gegen das erstinstanzliche Urteil teilweise gutgeheissen und das Urteil wie folgt verschärft:
1. Die Probezeit für die Gewährung des bedingten Strafvollzuges wird auf 4 Jahre erhöht.
2. Die Täter haben den Opfern eine Genugtuung von insgesamt Fr 6000.- zu bezahlen.
3. Die Täter haben den Opfern sofort einen Schadenersatz von Fr 5266.- zuzüglich 5% Zins zu bezahlen. Die darüber hinaus gehende Schadenersatzforderung in Höhe von rund Fr 13 000.-ist - da noch nicht liquid - auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.
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gegen Tierfabriken Schweiz
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