23. September 1999
"Tiere sind keine Sachen" - Wahlpropaganda eines Heuchlers
Schon bisher sind die Grundsätze des Tierschutzgesetzes toter Buchstabe geblieben, zB
auch Artikel 2, der vorschreibt, dass Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend zu halten
sind. Die gewerbsmässigen Tierquälereien, welche der Bundesrat bis heute erlaubt, ist
ein Hohn auf diesen Grundsatz. Der neuen Forderung, dass Tiere rechtlich nicht wie Sachen,
sondern als "lebende und fühlende Mitgeschöpfe" zu behandeln sind, ist nur
dazu da, der Öffentlichkeit wiedereinmal vorzumachen, es gehe etwas im Tierschutz;
wesentlich verbessern wird sich in der Praxis wieder nichts.
Nationalrat Loeb, der ein Gesetzgebungsverfahren über die rechtliche Stellung der
"lebenden und fühlenden Mitgeschöpfe" ins Rollen brachte, machte dies
offensichtlich nur als Wahlpropaganda. Der Tierschutz ist ihm kein ernstes Anliegen: In
seinem Warenhaus hat er einen türkischen Kebab-Stand geduldet, der nachweislich
Schächtfleisch verkaufte; eine Intervention des VgT beantwortete er nicht. Kein Wunder:
Nationalrat Loeb ist Jude und weigerte sich in einem Gespräch mit dem VgT hartnäckig,
sich vom grausamen Schächten zu distanzieren. Tiere auf unnötig grausame Art und Weise
bei vollem Bewusstsein zu schlachten ist in der Vorstellung von Nationalrat Loeb offenbar
vereinbar mit der Anerkennung von Tieren als "lebende und fühlende
Mitgeschöpfe".
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
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