9. Juni 1999

Embracher Flugblattverbot:
Beschwerde gegen Volksschulamt

Zur Vorgeschichte siehe unter www.vgt.ch/justizwillkuer/embrach.htm

 

Der VgT hat heute bei der Bildungsdirektion des Kantons Z�rich folgende Aufsichtsbeschwerde/Disziplinarbeschwerde gegen den Chef des Volksschulamtes, Martin Wendelspiess, eingereicht: 

Gegen den Pr�sident der Volksschule Embrach ist seitens des VgT eine Verwaltungsbeschwerde betreffend Flugblattverbot h�ngig. Der Chef des Volksschulamtes hat sich �ffentlich in diese Auseinandersetzung eingemischt: Im Anzeiger von Uster, im Z�rcher Oberl�nder, in der Z�richsee-Zeitung, im Landbot, in der Aargauer Zeitung sowie in der Zuger Zeitung vom 2.6.99 (siehe Beilage) hat er zugunsten des Flugblattverbotes Stellung genommen und sich damit in ein h�ngiges Verfahren eingemischt, was zu Recht allgemein verp�nt ist, weil dadurch eine objektive, unabh�ngige Rechtspflege gest�rt wird. 

Wie die Bildungsdirektion mit Beschlulss vom 7. Juni 1999 festgehalten hat, geht es bei diesem Flugblattverbot nicht um eine schulrechtliche Frage, sondern um eine allgemeinrechtliche Frage der pflichtgem�ssen und rechtm�ssigen Aufgabenerf�llung der Schulbeh�rde (Meinungs�usserungsfreiheit), weshalb weder das Volksschulamt noch der Erziehungsrat, sondern der Bezirksrat zust�ndig. Die Einmischung des Volksschulamtes ist deshalb gleich dreifach verfehlt: Erstens ist es bez�glich dieser Auseinandersetzung �berhaupt nicht zust�ndig, zweitens ist eine Einmischung einer aussenstehenden Amtsstelle in ein h�ngiges Verwaltungsbeschwerdeverfahren unzul�ssig und drittens erfolgte die Einmischung mit einer Begr�ndung, die Neutralit�t m�sse hochgehalten werden, welche angesichts der parteiischen und pflichtwidrigen politischen Einflussnahme durch das Volksschulamt geradezu zynisch ist. 

Diese Begr�ndung ist in jeder Hinsicht schockierend: Erstens l�sst das Volksschulamt gerade dort die Neutralit�t vermissen, wo die Amtsfplicht eine solche gebietet, n�mlich bei einem h�ngigen Verfahren. Zweitens missbraucht das Volksschulamt den Begriff "Neutralit�t", um eine bildungs- und staatspolitisch durchaus w�nschbare demokratische Auseinanersetzung der Sch�ler mit kontroversen Themen (hier: Tierschutz) diktatorisch zu unterdr�cken. Anstatt die Jugendlichen zu einem demokratischen, staatsb�rgerlichen Verhalten zu erziehen, wird ihr idealistisch-demokratisches Engagement ohne vern�nftigen Grund unterdr�ckt. Erziehungsziel der Volksschule in einer lebendigen freiheitlichen Demokratie kann nicht sein, die Jugendlichen zu einer - besch�nigend als "Neutrlit�t" bezeichneten - staatsb�rgerlichen Abstinenz und Meinungslosigkeit zu erziehen. Die Auffassung des Chefs des Volksschulamtes, an einer �ffentlichen Volksschule d�rften die Sch�ler ihre Ansichten �ber Tierschutzfragen nicht gegen�ber Mitsch�lern kundtun, ist Ausdruck einer autorit�r-diktatorischen Einstellung, welche nach personellen �nderungen in der Amtsleitung ruft.


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