6. Mai 1999

Zur Thurgauer Justiz-Reform:
An den Gerichten fehlt nicht das Fachwissen, sondern die Ehrlichkeit

Der Grosse Rat hat gut daran getan, Laien als Oberrichter zuzulassen. Etwas gesunder Menschenverstand kann dem Thurgauer Obergericht nicht schaden, vorallem aber ist mehr Aufrichtigkeit gefragt, sonst n�tzt alles juristische Fachwissen nichts. Die Justizwillk�r, welche der VgT seit Jahren vom Obergericht und vom Bezirksgericht M�nchwilen hinnehmen muss, beruht nicht auf mangelhaften juristischen Kenntnissen, sondern auf mangelhafter richterlicher Ethik. So musste das Bundesgericht k�rzlich einen Entscheid des Obergerichtes - und damit indirekt des Bezirksgerichtes M�nchwilen - gegen den VgT wegen Willk�r und Widerspr�chlichkeit aufheben. Es braucht viel, bis das Bundesgericht einen kantonalen Entscheid wegen Willk�r aufhebt, das bedeutet n�mlich nach der Definition des Bundesgerichtes: der Sachlage klar widersprechend, schlechthin nicht vertretbar, dem Gerechtigkeitsgedanken in stossender Weise zuwiderlaufend, widerspr�chlich, Verletzung der Rechtsgleichheit, von Erw�gungen geleitet, die offensichtlich nicht massgebend sind, und �hnliches. 

Das Bundesgericht heisst weniger als 10 Prozent aller staatsrechtlichen Beschwerden gut. Wenn Willk�r ausnahmsweise bejaht wird, ist das ein Alarmsignal, dass am betreffenden kantonalen Gericht etwas ziemlich faul ist. Und in der Thurgauer Justiz ist manches faul, was von den regierungstreuen Thurgauer Medien aber unterdr�ckt wird. Regierungsrat Eberle versucht von der Wurzel des �bels in der Thurgauer Justiz abzulenken, wenn er nur noch Juristen als Oberrichter fordert. Es sind bekanntlich meistens Juristen, welche das Recht verdrehen... 

N�heres zur Thurgauer Justizwillk�r gegen den VgT siehe im Internet:  

Maulkorb-Prozess Kloster Fahr - VgT gewinnt vor Bundesgericht gegen Willk�r-Urteil des Thurgauer Obergerichtes: http://www.vgt.ch/news/990204.htm ;

Rechtswidrige Einsch�chterung des VgT-Internet-Providers durch Thurgauer Staatsanwaltschaft: http://www.vgt.ch/news/990319B.htm   ;

Z�rcher Gericht r�gt das Bezirksgericht M�nchwilen wegen Rechtsverweigerung gegen�ber dem VgT: http://www.vgt.ch/news/980709.htm  

 


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