4. Februar 1999

Maulkorb-Prozess Kloster Fahr gegen VgT:

VgT gewinnt vor Bundesgericht
gegen Willkür-Urteil des Thurgauer Obergerichtes

Im soeben zugestellten begründeten Urteil stellt das Bundesgericht Widersprüchlichkeit und Willkür im Urteil des Thurgauer Obergerichtes und des Bezirksgerichtes Münchwilen fest.

Verantwortlich für diese erneute politische Willkür gegen den VgT sind folgende Richter: Obergerichtspräsident Thomas Zweidler (CVP), Oberrichterin Elisabeth Thürer (FDP), Oberrichter François Reinhard (SVP), Vizegerichtspräsident am Bezirksgericht Münchwilen René Lenherr.

Das Bezirksgericht Münchwilen (Präsiden Alex Frei, Vizepräsident Lenherr) und das Thurgauer Obergericht entscheiden aus politischen Gründen grundsätzlich immer gegen den VgT - Recht und Gesetz spielen dabei keine Rolle. Nun ist diese Willkür sogar dem Bundesgericht, das notorisch gegen den VgT eingestellt ist, zu weit gegangen. Mit Datum vom 23. Dezember, zugestellt am 30. Dezember, hat es eine Beschwerde des VgT gutgeheissen. Das Kloster Fahr muss einmal mehr die Gerichtskosten übernehmen und den VgT entschädigen. Soeben ist nun die Urteilsbegründung eingetroffen.

Das Kloster Fahr führt eine ganze Serie von Gerichtsverfahren gegen den VgT mit dem Ziel, dessen Kritik an der klösterlichen Tierhaltung zu verbieten. Im vorliegenden Fall machte das Kloster in einem Betreibungsverfahren gegen den VgT eine Parteientschädigung geltend, gestützt auf ein Urteil des Aargauer Obergerichtes, das noch gar nicht rechtskräfig war und inzwischen vom Bundesgericht - zum zweiten mal! - aufgehoben wurde. Inzwischen ist jenes Aargauer Willkür Urteil vom Bundesgericht aufgehoben worden, und zwar zum zweiten mal, nachdem es aufgrund eines früheren Bundesgerichtsentscheides revidiert werden musste! Die Aargauer Medien, die grundsätzlich nur negativ über den VgT berichten, haben diesen Erfolg des VgT vor Bundesgericht gegen die Aargauer Willkürjustiz völlig unterdrückt. Der VgT wird diese einseitige Manipulation der öffentlichen Meinung durch die Aargauer Medien durch Verteilen der "VgT-Nachrichten" in alle Briefkästen im Kanton Aargau bekannt machen.

Obwohl im Fall des jüngsten Bundesgerichtsentscheides das Aargauer Urteil bezüglich der Kostenregelung nicht rechtskräftig war, hiess Vizepräsident Lenherr vom Bezirksgericht Münchwilen das Rechtsöffnungsbegehren des Klosters gut. Auf die rechtlichen Ausführungen des VgT ging er gar nicht ein. Das Obergericht (in der Zusammensetzung: Obergerichtspräsident Zweidler, Oberrichterin Elisabeth Thürer, Oberrichter François Reinhard) bestätigte das Willkür-Urteil aus Münchwilen, ebenfalls ohne auf die Rekursbegründung einzugehen (so arbeitet der Politfilz zusammen). Erst vor Bundesgericht erhielt der VgT nun Recht: seine Willkürbeschwerde wurde vollumfänglich gutgeheissen. Es braucht eine massive kantonale Unrechtsprechung, bis das Bundesgericht Willkür anerkennt; weniger als 10 % aller Willkürbeschwerden werden vom Bundesgericht gutgeheissen. Umso bedeutender ist, dass der VgT nun zum dritten mal hintereinander beim Bundesgericht mit einer Willkürbeschwerde durchdrang. Dies zeigt den skandalös weit getriebenen politischen Missbrauch der Justiz zur Bekämpfung des VgT mit aller Deutlichkeit, und wird nun hoffentlich noch mehr Bürgern im Thurgau die Augen öffnen, wie der Politfilz hierzulande funktioniert. Und das Kloster Fahr sollte nun endlich einsehen, dass das viele Geld, das seine Prozessiererei gegen den VgT kostet, besser investiert wäre in einer vorbildlich artgerechten Nutztierhaltung, an der sich Mensch und Tier freuen könnten. Das Kloster hat bis heute mehr Geld ausgegeben für Gerichts- und Anwaltskosten als eine tierfreundliche Anpassung der Stallungen kosten würden, und der Maulkorb-Prozesse ist noch lange nicht am Ende, denn das Kloster hat bis heute keinerlei Einsicht gezeigt und mehrere Versuche des VgT zu einer friedlichen Einigung nicht beantwortet.

Anmerkung:
Das Bundesgericht, welches aus politischen Gründen systematisch gegen den VgT urteilt (www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm), gibt ihm hie und da in Nebenverfahren Recht, um den Anschein von Rechtstaatlichkeit zu wahren. Diese Methode der Willkürjustiz war schon Pestalozzi aufgefallen; er formulierte das so: "In den Abgründen des Unrechts findest du immer die grösste Sorgfalt für den Schein des Rechts."

Weiteres zum Maulkorb-Prozess Kloster Fahr: www.vgt.ch/doc/fahr
 


Newsverzeichnis

Startseite