Verantwortlich für diese erneute politische Willkür gegen den VgT sind folgende
Richter: Obergerichtspräsident Thomas Zweidler (CVP), Oberrichterin Elisabeth
Thürer (FDP), Oberrichter François Reinhard (SVP), Vizegerichtspräsident am
Bezirksgericht Münchwilen René Lenherr.
Das Bezirksgericht Münchwilen (Präsiden Alex Frei, Vizepräsident Lenherr) und das
Thurgauer Obergericht entscheiden aus politischen Gründen grundsätzlich immer gegen den
VgT - Recht und Gesetz spielen dabei keine Rolle. Nun ist diese Willkür sogar dem
Bundesgericht, das notorisch gegen den VgT eingestellt ist, zu weit gegangen. Mit Datum
vom 23. Dezember, zugestellt am 30. Dezember, hat es eine Beschwerde des VgT gutgeheissen.
Das Kloster Fahr muss einmal mehr die Gerichtskosten übernehmen und den VgT
entschädigen. Soeben ist nun die Urteilsbegründung eingetroffen.
Das Kloster Fahr führt eine ganze Serie von Gerichtsverfahren gegen den VgT mit dem
Ziel, dessen Kritik an der klösterlichen Tierhaltung zu verbieten. Im vorliegenden Fall
machte das Kloster in einem Betreibungsverfahren gegen den VgT eine Parteientschädigung
geltend, gestützt auf ein Urteil des Aargauer Obergerichtes, das noch gar nicht
rechtskräfig war und inzwischen vom Bundesgericht - zum zweiten mal! - aufgehoben wurde.
Inzwischen ist jenes Aargauer Willkür Urteil vom Bundesgericht aufgehoben worden, und
zwar zum zweiten mal, nachdem es aufgrund eines früheren Bundesgerichtsentscheides
revidiert werden musste!
Die Aargauer Medien, die grundsätzlich nur negativ über den VgT berichten, haben diesen
Erfolg des VgT vor Bundesgericht gegen die Aargauer Willkürjustiz völlig unterdrückt.
Der VgT wird diese einseitige Manipulation der öffentlichen Meinung durch die Aargauer
Medien durch Verteilen der "VgT-Nachrichten" in alle Briefkästen im Kanton
Aargau bekannt machen.
Obwohl im Fall des jüngsten Bundesgerichtsentscheides das Aargauer Urteil bezüglich
der Kostenregelung nicht rechtskräftig war, hiess Vizepräsident Lenherr vom
Bezirksgericht Münchwilen das Rechtsöffnungsbegehren des Klosters gut. Auf die
rechtlichen Ausführungen des VgT ging er gar nicht ein. Das Obergericht (in der
Zusammensetzung: Obergerichtspräsident Zweidler, Oberrichterin Elisabeth Thürer,
Oberrichter François Reinhard) bestätigte das Willkür-Urteil aus Münchwilen, ebenfalls
ohne auf die Rekursbegründung einzugehen (so arbeitet der Politfilz zusammen). Erst vor
Bundesgericht erhielt der VgT nun Recht: seine Willkürbeschwerde wurde vollumfänglich
gutgeheissen. Es braucht eine massive kantonale Unrechtsprechung, bis das Bundesgericht
Willkür anerkennt; weniger als 10 % aller Willkürbeschwerden werden vom Bundesgericht
gutgeheissen. Umso bedeutender ist, dass der VgT nun zum dritten mal hintereinander beim
Bundesgericht mit einer Willkürbeschwerde durchdrang. Dies zeigt den skandalös weit
getriebenen politischen Missbrauch der Justiz zur Bekämpfung des VgT mit aller
Deutlichkeit, und wird nun hoffentlich noch mehr Bürgern im Thurgau die Augen öffnen,
wie der Politfilz hierzulande funktioniert. Und das Kloster Fahr sollte nun endlich
einsehen, dass das viele Geld, das seine Prozessiererei gegen den VgT kostet, besser
investiert wäre in einer vorbildlich artgerechten Nutztierhaltung, an der sich Mensch und
Tier freuen könnten. Das Kloster hat bis heute mehr Geld ausgegeben für Gerichts- und
Anwaltskosten als eine tierfreundliche Anpassung der Stallungen kosten würden, und der
Maulkorb-Prozesse ist noch lange nicht am Ende, denn das Kloster hat bis heute keinerlei
Einsicht gezeigt und mehrere Versuche des VgT zu einer friedlichen Einigung nicht
beantwortet.
Anmerkung:
Das Bundesgericht, welches aus politischen Gründen systematisch gegen den VgT
urteilt (www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm),
gibt ihm hie und da in Nebenverfahren Recht, um den Anschein von
Rechtstaatlichkeit zu wahren. Diese Methode der Willkürjustiz war schon
Pestalozzi aufgefallen; er formulierte das so: "In den Abgründen des Unrechts
findest du immer die grösste Sorgfalt für den Schein des Rechts."
Weiteres zum Maulkorb-Prozess Kloster Fahr:
www.vgt.ch/doc/fahr