19. Januar 1999

Kloster Fahr Kundgebungsverbot :

Nun liegt die schriftliche Urteilsbegr�nd des Bundesgerichtes vor:
Aargauer Obergericht urteilte willk�rlich und muss neu entscheiden

Willk�r ist die schlimmste Form von Fehlurteilen. Willk�r heisst krass rechtswidrig, schlichtweg unhaltbar. Es braucht krasse Verst�sse gegen das offensichtliches Recht, bis das Bundesgericht Willk�r feststellt. Weniger als 10 Prozent aller Willk�rbeschwerden an das Bundesgericht werden gutgeheissen. Und Beschwerden des VgT heisst das Bundesgericht erfahrungsgem�ss nur gut, wenn es wirklich einfach nicht mehr anders geht, weil das Bundesgericht sonst seine Glaubw�rdigkeit vor der gesamten juristischen Fachwelt verlieren w�rde. Nun hat das Bundesgericht in einem der zahlreichen Maulkorbprozesse des Klosters Fahr gegen den VgT zweimal hintereinander Willk�rbeschwerden des VgT gegen Urteile des Aargauer Obergerichtes gutgeheissen. Ein solches Nichtfunktionieren des kantonalen Gerichtswesens m�sste in einer freiheitlichen Presse in einer gesunden freiheitlich-demokratischen Gesellschaft einen Aufschrei ausl�sen, doch im Kanton Aargau geschah im vergangenen Dezember, als diese zweite h�chstrichterliche Gutheissung einer Willk�rbeschwerde bekannt wurde, das Gegenteil: Unterdr�ckung der peinlichen Schelte aus Lausanne in den kantonalen Medien, insbesondere in der konservativ-tierschutzfeindlichen Aargauer Zeitung. 

Inzwischen liegt das begr�ndete Urteil des Bundesgerichtes vor mit vernichtenden Feststellungen zur Rechtsprechung des Obergerichtes:

"Das Obergerich hat keine stichhaltigen Gr�nde f�r sein Abweichen von diesen unumstrittenen Prozessrechtsgrunds�tzen genannt und ist damit in Willk�r verfallen."

"Der angefochtene Entscheid krankt sodann an einem Widerspruch..."

"Willk�r liegt vor, wenn - wie hier - der Entscheid an Widerspr�chen krankt, auf offenkundig aktenwidrigen Feststellungen beruht oder einseitig einzelne Tatsachen ber�cksichtigt und andere, die Gegenteiliges nahelegen k�nnten, ausser Betracht l�sst." 

Verantwortlich f�r dieses Willk�rurteil sind die Oberrichter Hauser(CVP), M�ller(SP) und Fehr(FDP). Mitbeteiligt war die Gerichtsschreiberin Haller. In einem intakten demokratischen Rechtsstaat m�ssten solche Richter zur�cktreten oder abgesetzt werden. Im Aargau werden sie vom Politfilz gesch�tzt, denn mit ihrer Justizwillk�r haben diese Richter offensichtlich nur das getan, was sie glaubten, dem gegen den VgT eingestellten Aargauer Politfilz schuldig zu sein f�r ihren eintr�glichen Richterposten. 


News-Verzeichnis

Startseite VgT