13. Januar 1998

Aufruf an die Bevölkerung:
Illegales Schächten zum Ende des moslemischen Fastenmonats Ramadan

Am 18. Januar geht der moslemische Fastenmonat Ramadan zu Ende, was regelmässig mit Festessen gefeiert wird. Erfahrungsgemäss finden dabei auch private Schlachtungen von Schafen statt, hauptsächlich durch Türken. Dabei werden die Tiere traditionell ohne Betäubung durch Aufschneiden des Halses und Ausbluten-Lassen geschächtet. Dies geschieht in Hinterhöfen, Garagen, ja sogar auf Balkonen und in Badewannen.  

Dass die Tiere derart qualvoll geschlachtet werden hat bei den Türken nicht in erster Linie einen religiösen Hintergrund, sondern erfolgt meistens aus praktischen Gründen, weil beim privaten Schlachten die technischen Möglichkeiten für ein fachgerechtes Betäuben fehlen. Nach schweizerischem Waffenrecht dürfen Türken keine Waffen kaufen. Ein Messer hingegen findet sich in jedem Haushalt. So wird halt einfach wie in Urzeiten durch Aufschneiden des Halses geschlachtet. Hauptmotiv dieses illegalen Schächtens ist die preisgünstige Fleischbeschaffung durch Do-it-yourself-Schlachtungen. 

Wir rufen die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf gegen dieses grausame Treiben. Alarm ist bereits dann angezeigt, wenn festgestellt wird, dass kurz vor Ramadan-Ende (um den 18. Januar herum) plötzlich einzelne Schafe angeschafft werden von Türken, die sonst keine Schafe halten. Da die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme Schlachtung meistens fehlen, sollte bei solchen Beobachtungen sofort die Polizei oder das kantonale Veterinäramt alarmiert werden. Bitte informieren Sie auch den VgT über solche Anzeigen, damit wir überprüfen können, ob die zuständigen Behörden pflichtgemäss einschreiten. Leider getrauen sich viele Beamte aus Angst vor dem Antirassismus-Maulkorbgesetz nicht, gegen illegales Schächten vorzugehen.  

Die türkischen Metzgereien in der Schweiz akzeptieren das Schächtverbot mehrheitlich, weil das Betäuben der Tiere vor dem Schlachten nicht gegen die moslemischen Religionsvorschriften verstösst. Hingegen neigen türkische Metzger dazu, nur ungenügend zu betäuben, aus dem falschen "religiösen" Glauben, die Tiere dürften beim Ausbluten nicht schon tot sein. So haben wir beobachtet, dass Elektrobetäubungszangen zu kurz angesetzt wurden oder zu schwache Bolzenschussmunition verwendet wird, wobei die Tiere nicht vollständig betäubt werden oder vor dem Ausbluten wieder aus der Betäubung erwachen.  

Dass auf die Tierärzte und Tierschutzbeamten kein Verlass ist im Kampf gegen illegales Schächten, zeigt der Fall des Präsidenten der Schweizerischen Tierärztegesellschaft.


NEWSVERZEICHNIS

HOMEPAGE

(c) Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Technische Mängel (nichtfunktionierende Links, Text-Fehler etc) bitte an den Webmaster
URL: file:///D:/Daten-online/FrontPageWebs/vgt/news_bis2001/990113.htm