23. Sept 1998
An
Herr Bundesrat Couchepin
Eidg Volkswirtschaftsdepartement
Bundeshaus
3003 Bern
Verfassungswidrige Erleichterung für Schächtfleisch-Importe
Sehr geehrter Herr Bundesrat,
mit Entsetzen hören wir, dass Sie den Schächt-Juden in der Schweiz noch mehr Sonderrechte einräumen wollen.
Das generelle Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung in der Schweiz basiert auf einem entsprechenden Volksentscheid. Seit dieses Verbot aus der Verfassung herausgenommen und im Tierschutzgesetz verankert wurde, unternimmt der Bundesrat indessen alles, um den Juden Sonderrechte zur Ausübung ihrer grausamen Schächttradition einzuräumen:
- Der Bundesrat erlaubt die einfache Umgehung der Betäubungspflicht beim Schlachten durch den Import von Schächtfleisch.
- Letztes Jahr hat der Bundesrat in der revidierten Tierschutzverordnung ausdrücklich das Schächten ("rituelles" Schlachten ohne vorherige Betäubung) von Geflügel erlaubt: Der Besuch einer jüdischen Delegation bei Ihrem Vorgänger Delamuraz genügte, um die in der Vernehmlassung völlig unbestrittene Betäubungspflicht beim Schlachten von Geflügel aufzuweichen und den Schächtjuden ein Sonderrecht einzuräumen.
- Nun hat offenbar ein kurzer jüdischer Besuch bei Ihnen ausgereicht, um den Juden ein Sonderrecht einzuräumen gegenüber den sonst für alle anderen Bürger dieses Landes geltenden Fleischimportvorschriften.
Das Sensationsblatt FACTS hat dies in völlig verdrehter Weise so dargestellt, als ob für Schächtfleischimporte besondere, schikanöse Vorschriften gelten würden. Abgesehen davon, dass das sehr berechtigt wäre, war aber das Bundesamt für Landwirtschaft lediglich nicht bereit, den Juden Sonderrechte gegenüber allgemeingültigen Vorschriften einzuräumen.
Wir ersuchen Sie, Herr Bundesrat Couchepin, sich bei Ihrer Amtsführung an die Verfassung zu halten: Alle Schweizer, inkl Juden, sind vor dem Gesetze gleich.
Mit der Kultusfreiheit hat die Schächtfleischfresserei sowieso nichts zu tun: Weder der Talmud noch irgend eine andere jüdische Religionsvorschrift zwingt Juden, Fleisch zu essen! Es handelt sich um eine blosse Tradition einer sektiererischen jüdischen Minderheit. Während die moslemischen Religionsführer die Betäubung der Schlachttiere ausdrücklich als erlaubt beurteilen, sind orthodoxe jüdische Rabbiner wesentlich sturer; selbst akademische Titel schützen diese offensichtlich nicht vor fanatischer Blindheit gegenüber der wissenschaftlichen Tatsache, dass betäubte Schlachttiere nicht weniger gut ausbluten als bei vollem Bewusstsein geschlachtete, dass aber auf jeden Fall Blut im Fleisch zurückbleibt und der im Talmud verbotene Genuss von Blut einfach und konsequent nur durch vegetarische Ernährung vermieden werden kann.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident des VgT Schweiz, einer der grössten und erfolgreichsten Tier- und Konsumentenschutz-Organisation der Schweiz
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
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