12. Januar 1998

Behinderung freier Wahlen:
Z�rcher Obergericht verweigert Auskunft �ber Parteizugeh�rigkeit unf�higer Richter


In der schweizerischen Schein-Demokratie d�rfen die W�hler nicht wissen, von welchen Parteien unf�hige, zu politischen Zwecken das Recht beugende Richter vorgeschlagen wurden. Ein angepasster senkrechter Schweizer hat ohne lange zu fragen die vom Parteifilz vorgeschlagenen Richter zu w�hlen.

Das Z�rcher Obergericht hat es abgelehnt, die Parteizugeh�rigkeit der f�r den menschenrechtswidrigen Willk�rentscheid gegen einen VgT-Aktivisten, der ein Flugblatt �ber BSE verteilt hat, bekanntzugeben. In diesem Urteil wimmelt es nur so von Willk�r, Rechtsbeugungen und menschenrechtswidrigen Verfahrensm�ngeln. [Bundesgericht hebt Verurteilung eines VgT-Aktivisten auf...]

Die Oberrichter Bornatico, Dr Mathys und Dr Schaffitz waren f�r dieses rechtswidrige, politische Urteil verantwortlich, das unter der Verantwortung der Kassationsrichter von Castelberg, Rehberg, Gehrig, Donatsch, Schroeder auch vom Z�rcher Kassationsgericht gedeckt wurde.

Nur die Angst vor dem Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte, der k�rzlich in einem ganz analogen Fall die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt hatte, bewog schliesslich das Bundesgericht, das Urteil aufzuheben, wobei es fand, auf die meisten Rechtswidrigkeiten im Urteil gar nicht mehr eingehen zu m�ssen. Zudem sprach es dem zu Unrecht verurteilten eine derart kleine Entsch�digung zu, dass er zur Genugtuung des Politfilzes wenigstens mit seinen Anwaltskosten noch finanziell hart bestraft wurde.

Das Obergericht begr�ndet das Geheimhalten der Parteizugeh�rigkeiten mit dem Datenschutz. Wenn es aber darum geht, telefonierende unbescholtene B�rger zu bespitzeln, ist es mit dem Datenschutz nicht mehr weither. Der Datenschutz dient in der schweizerischen Scheindemokratie gerade noch dazu, den Parteifilz vor freien Wahlen zu sch�tzen.


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