10. Januar1998

Die Masche der Schwyzer Regierung beim Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes: Eine fachliche Niete als Kantonstierarzt

Lesen Sie weiter: [Zum Inserateboykottaufruf des Schwyzer Bauernvereinigung gegen die Mythen-Post] vom 6.Januar'98 und vom 4.Januar : [An Dr Josef Risi, Kantonstierarzt, 6415 Arth, Fax 041 855 12 81...] in der VN 97-01 [Grauenhafte Zust�nde in Schwyzer Schweinefabriken], 30.Oktober'98 [Aff�re um die Tierhaltung des Klosters Fahr bzw Einsiedeln] ZENSURIERT: [Dem VgT Schweiz gerichtlich verbotene Informationen �ber die �ble Tierhaltung eines Klosters]

Donnerstag, 13.45 Uhr, vor der Schweinefabrik "Waldhof" (k�nnte auch "Birkenau" heissen) auf dem Steinerberg. Ein Journalist des Regionalfernsehens TELE TELL, interviewt VgT-Pr�sident Dr Erwin Kessler, mit der Schweinefabrik im Hintergrund. Der Eigent�mer der Schweinefabrik, Alphons Vogel, hat sich geweigert, ebenfalls zu einem Interview herzukommen und Aufnahmen der Tiere zu erlauben. Er brauche drei Tage Vorbereitungszeit. Dieses Argument entlarvt mit einem Satz den ganzen Schwyzer Schweineskandal. Offenbar sind sich die Tierhalter und gewerbsm�ssigen Tierqu�ler gewohnt, drei Tage Zeit zu erhalten, um ihre St�lle in Ordnung zu bringen, bevor ein Besuch stattfindet.

Dass in diesem Kanton die amtlichen Kontrollen vorangemeldet stattfinden, muss ohnehin angenommen werden. Die Regierung und der unf�hige Kantonstierarzt tun alles, um zugunsten der Agromafia den Vollzug des Tierschutzgesetzes zu verhindern und in der �ffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, die Tiere w�rden gesetzeskonform gehalten. In der Nachrichtensendung von TELE TELL am Donnerstagabend behauptete Kantonstierarzt Dr Josef Risi einmal mehr, die vom VgT und von der Mythen-Post kritisierten Missst�nde in den Schwyzer Schweinefabriken seien gesetzeskonform, er k�nne nicht mehr tun, als die Vorschriften durchsetzen. Genau das aber tut er nicht.

Kantonstierarzt Dr Josef Risis ist nicht nur Kantonstierarzt. Er hat daneben auch noch eine eigene Tierarztpraxis. Risi kann deshalb sein Amt als Kantonstierarzt gar nicht unabh�ngig aus�ben, sonst kommt er in Konflikt mit seinen Kunden. Er steht aus wirtschaftlichen Gr�nden automatisch auf Seiten der Tierhalter und Tierqu�ler. Es ist immer das gleiche Lied mit den Tier�rzten �berhaupt: sie sehen die Missst�nde, k�nnen aber keine Anzeigen machen, da sie sonst ihre Kunden verlieren.

Mit der Wahl von Risi zum Kantonstierarzt hat die Schwyzer Regierung mit einem raffinierten Schachzug f�r einen blossen Alibi-Tierschutzvollzug gesorgt. Das zeigt sich jetzt mit aller Deutlichkeit, da Risi die vom VgT und von der Mythen-Post aufgedeckten, im ganzen Kanon herrschenden Missst�nde in den Schweinefabriken als weitgehend gesetzeskonform bezeichnete. Seine Rechtfertigung, er k�nne nicht mehr durchsetzen, als die Tierschutzvorschriften verlangen, ist eine reine Schutzbehauptung. Oder er ist schlicht unf�hig, die Tierschutzvorschriften sachgem�ss zu interpretieren und anzuwenden.

Artikel 2 des Tierschutzgesetzes verlangt:

"Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bed�rfnissen in bestm�glicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zul�sst, f�r deren Wohlbefinden zu sorgen."

Und Artikel 3 lautet:

"Die f�r ein Tier notwendige Bewegungsfreiheit darf nicht dauernd oder unn�tig eingeschr�nkt werden, wenn damit f�r das Tier Schmerzen, Leiden oder Sch�den verbunden sind."

Die nat�rlichen, angeborenen Bed�rfnisse der Schweine sind heute wissenschaftlich gut erforscht. Zu den Grundbed�fnissen z�hlen Bewegung sowie Besch�ftigungs- und Spielm�glichkeiten. Dazu geh�rt, dass sich die Tiere in Gruppen bewegen k�nnen und �ber einen sauberen Liegebereich verf�gen, da die Schweine freiwillig nicht in ihren eigenen Kot liegen. Die Ausf�hrungsvorschriften des Bundesrates in der Tierschutzverordnung verlangen deshalb Besch�ftigungsm�glichkeiten und bei Kastenstandhaltung zumindest t�glichen Auslauf, ferner einen trockenen und gleitsicheren Boden. Ferner ist in den Abferkelbuchten Stroheinstreu vorgeschrieben. F�r eine sachgem�sse praktische Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben gibt es heute eine reichhaltige wissenschaftlich-technische Literatur, welche Dr Josef Risi nicht zu kennen scheint. Wie sollte er neben seinem Doppelamt als Kantonstierarzt mit eigener Tierarztpraxis auch noch dazu kommen, Literatur zu studieren oder sich an Fachtagungen weiterzubilden. Oder ist das politisch gar nicht erw�nscht?

In vielen Schwyzer Schweinefabriken - das zeigen die in der Mythen-Post und in den VgT-Nachrichten im ganzen Kanton ver�ffentlichten Bilder deutlich - werden klare Vorschriften verletzt: Abferkelbuchten ohne einen einzigen Strohhalm. Verkotete Tiere, glitschig-kotverschmierte Stallb�den. Keine Besch�ftigungsm�glichkeit. Keine Bewegungsm�glichkeit. In St�llen, die mit Kastenst�nden vollgestopft sind, so dass f�r den t�glichen Auslauf gar kein Platz vorhanden ist, ist die Vorschriftswidrigkeit eindeutig. Insgesamt ist es an der Tagesordnung, dass die Tiere ihre grundlegendsten angeborenen Bed�rfnisse nicht ausleben k�nnen, obwohl dies stallbautechnisch ohne weiteres erm�glicht werden k�nnte. Die Schweinehaltung im Kanton Schwyz ist aber - mit Duldung durch Regierung und Kantonstierarzt - extrem einseitig nur auf maximalen Profit und minimalen Arbeitsaufwand ausgerichtet. Die Tierhaltung unterscheidet sich nicht von derjenigen in L�ndern ohne Tierschutzgesetz. Insgesamt katastrophale, KZ-�hnliche Verh�ltnisse f�r die ausgebeuteten Tiere.

Wiedereinmal bleibt uns nichts anderes �brig, als die Konsumenten zur vegetarischen Ern�hrung aufzurufen. Beim heutigen reichhaltigen Angebot an k�stlichen vegetarischen Gerichten ein kleiner Genussverzicht, der zudem durch den Gewinn an k�rperlicher und seelischer Gesundheit mehr als ausgeglichen wird.


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