11.Dezember '97
Anzeige wegen Rassismus gegen den BEOBACHTER und den Tages-Anzeiger


Laut Meldung im heutigen Tages-Anzeiger, Seite 21, �ber das Obergerichtsurteil im Fall Hertel betr. Rassismus hat das Obergericht sinngem�ss festgehalten, dass sich die Presse strafbar macht, wenn im Rahmen der Berichterstattung rassistische �usserungen zitiert werden.

Ich erstatte deshalb Strafanzeige wegen Rassismus gegen die Redaktion

1. des Beobachters, welche die (laut Obergericht) rassistischen �usserungen Hertels ver�ffentlicht hat, und

2. des Tages-Anzeigers, welche diese �usserungen in der heutigen Ausgabe ebenfalls ver�ffentlicht hat.

Anmerkung:

Als ebenfalls unter dem Vorwand der Rassismus-Strafnorm Verfolgter habe ich ein direktes Interesse daran, dass verbindlich gekl�rt wird, ob die einmal mehr absurde und menschenrechtswidrige Anwendung der Rassismus-Strafnorm, wie sie hier in einer neuen �berbordung vom Z�rcher Obergericht postuliert wurde, rechtsverbindlich gekl�rt wird. Die Unbestimmtheit des Gesetzestextes und die Vollzugswillk�r stellt eine menschenrechtswidrige strafrechtliche Unbestimmtheit dar. Wenn das Obergericht solche Thesen in die Welt setzt, sind die Strafbeh�rden allein schon wegen der Rechtssicherheit zum Handeln gezwungen. Aus rechtlicher Sicht m�chte ich Sie darauf hinweisen, dass es sowohl Artikel 6 (�ffentlichkeit von Gerichtsverfahren) wie auch Artikel 10 (Meinungs�usserungsfreiheit) der EMRK verletzen w�rde, wenn �usserungen in der Presse nicht mehr zitiert werden d�rften, welche zu einer Verurteilung gef�hrt haben.


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Diese Seite wurde erstellt am 15.Dezember 1997, Mail an den
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