30. Oktober 1997 / VN98-1

Aff�re um die Tierhaltung des Klosters Fahr bzw Einsiedeln:
Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz best�tigt Demonstrationsverbot gegen VgT

In einem Ende Oktober 1997 zugestellten Entscheid weist das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz die Verwaltungsgerichtsbeschwerde des VgT gegen das Demonstrationsverbot des Bezirksrates Einsiedeln ab. Der Bezirksrat Einsiedeln verweigerte dem VgT mit Verf�gung vom 18. Februar 1997 die Bewilligung f�r eine Kleinkundgebung auf dem �ffentlichen Platz vor dem Kloster Einsiedeln. Der VgT wollte dort mit einem Spruchband friedlich gegen die �ble Tierhaltung im Kloster Fahr, das dem Kloster Einsiedeln untersteht, protestieren. Im Entscheid des Bezirksrates werden dem VgT Kundgebungen jeder Art auf dem Klosterplatz generell verboten, im Wesentlichen mit der Begr�ndung, der Klosterplatz - inkl Strasse und Parkplatz - sei ein "religi�ses Zentrum! Touristen und "Pilger" k�nnten sich durch politische Kundgebungen gest�rt f�hlen. Die durch die Europ�ische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Demonstrationsfreiheit fand in diesem Entscheid keinerlei Beachtung.

Die Beschwerde gegen dieses Kundgebungsverbot wurde zuerst vom Schwyzer Regierungsrat und nun vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Beide Beschwerde-Instanzen �bernahmen im Wesentlichen die fadenscheinig vorgeschobene Begr�ndung des Bezirksrates. Eigentliche Motivation des Kundgebungsverbotes ist offensichtlich das politische Bestreben, den VgT daran zu hindern, die �ble kl�sterliche Tierhaltung in unmittelbarer N�he zum Kloster �ffentlich bekannt zu machen - eine menschenrechtswidrige Beschneidung der Meinungs�usserungs- und Demonstrationsfreiheit.

Beteiligt an diesem politischen Willk�rentscheid des Verwaltungsgerichtes waren die Richter Werner Bruhin (Vorsitz), Marcel Birchler und Beat Steiner.

Der VgT wird den Entscheid vor dem Bundesgericht anfechten und dann vor den Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte in Strassburg weiterziehen, denn das Urteil des Bundesgerichtes steht im voraus fest: seit rund drei Jahren entscheidet es grunds�tzlich gegen den VgT, egal um was es geht - gelegentlich ohne richtig hinzusehen, um was es eigentlich geht. (Vor dem Europ�ischen Gerichtshof ist eine Beschwerde h�ngig, weil das Bundesgericht in einem Fall betreffend F�rst Hans Adam von Lichtenstein sogar �bersehen hat, dass es um ein Zivilverfahren, nicht um ein Strafverfahren ging, und deshalb an der Sache vorbei argumentierte!)

Der Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichtes setzt die Strategie des herrschenden Regimes fort, den VgT mit Willk�rentscheiden systematisch mundtot zu machen. Die Verurteilung des VgT-Pr�sidenten zu zwei Monaten Gef�ngnis wegen seiner Kritik am j�dischen Sch�chten ist das bekannteste, aber nicht das einzige dieser politischen Willk�rurteile.

Das Bezirksgericht Baden hat dem VgT k�rzlich superprovisorisch mit sofortiger Wirkung jegliche Kritik an den Kl�stern Fahr und Einsiedeln und �berhaupt nur schon die Verwendung der Namen dieser Kl�ster in irgendwelchen Verlautbarungen unter Strafandrohung verboten. Nach dem Wortlaut dieses Verbotes f�llt auch die vorliegende Pressemitteilung unter dieses Verbot. Ich nehme damit eine weitere Gef�ngnisstrafe bewusst in kauf und werde auch im Gef�ngnis nicht zu dem himmelschreienden Unrecht, das den Tieren angetan wird, schweigen, auch nicht zu den staatlichen Versuchen, Kritik an diesem Unrecht mittels Willk�rjustiz zu unterdr�cken.

Praktisch �berall, wo der VgT Kundgebungen durchf�hrt, kommt es zu staatlichen Repressionen. Der VgT ist zum Objekt systematischer staatlicher Willk�r und Repression geworden. Dank dem starken Zulauf an Mitgliedern und der grossz�gigen finanziellen Unterst�tzung durch zahlreiche G�nner, werden wir weiterhin unsere Stimme erheben gegen alle Bestrebungen, das Massenverbrechen an den Tieren zu vertuschen und weiterhin staatlich zu dulden. Viele Spendeneinzahlungen tragen den Vermerk "An die Gerichtskosten." Das zeigt uns, dass diese Justiz-Willk�r als staatliches Repressionsmittel erkannt wird.

Dazu der Beitrag vom VgT �sterreich


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