19. Dezember 2001

Neonazi-Prozess:

Neuer Staatsterror gegen Erwin Kessler:
Bezirksgericht Münchwilen schützt mit fadenscheinigem Vorwand perfide jüdische Verleumdungen

Erwin Kessler hatte zwar nie Kontakte zur Neonazi-Szene unterhalten, es sei aber trotzdem erlaubt, dies zu behaupten  - so lautet das politische Willkürurteil kurz zusammengefasst. Die absurde Urteilsbegründung lässt erkennen: Der unbequme Tierschützer, der laufend himmelschreiende Zustände aufdeckt, die es in der Schweiz offiziell gar nicht gibt, muss mit allen Mitteln fertig gemacht und zum Schweigen gebracht werden. Das Regime täuscht sich aber: Erwin Kessler hat sich längst daran gewöhnt, mit diesem Staatsterror zu leben, und die anhaltend rasch wachsende Mitgliederzahl ermöglicht es auch immer besser, diesen Repressionen finanziell zu trotzen und unbeirrt weiter zu veröffentlichen, was die konservativen, regimetreuen Medien unterdrücken.

Die Zeitung "Der Bund" behauptete, Erwin Kessler habe "nachweislich Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene" gepflegt. Erwin Kessler klagte wegen Persönlichkeitsverletzung und verlangte eine richterliche Feststellung, dass er nie Kontakte zu Neonazis gehabt habe.

Das Bezirksgericht  wies die Klage auf Richtigstellung ab mit der  Begründung, der "unbefangene Durchschnittsleser" müsse die fragliche Behauptung nicht so verstehen, Erwin Kessler gehöre der Neonazi-Szene und dass Erwin Kessler selbst der genannten Szene angehöre oder gesamthaft mit deren Gedankengut und Ideen sympathisiere, werde damit nicht gesagt.

An der Hauptverhandlung hörte der nebenamtliche Gerichtspräsident, Rechtsanwalt Roman Bögli; den Ausführungen von Erwin Kessler schon gar nicht erst zu. Das politische Urteil stand offensichtlich schon im voraus fest. Nicht zur Kenntnis genommen wurde zB folgendes aus dem Plädoyer von Erwin Kessler: "Unter 'Kontakte pflegen' versteht jedermann eine persönliche, geistige Beziehung." Solches interessierte das Gericht nicht, da ungeeignet zur Begründung des politischen Urteils.

Erwin Kessler war gegen das Antirassismusgesetz. Kommentar des Gerichtes: Nur Rassisten sind gegen dieses Gesetz.

Erwin Kessler - selbst ein politisches Opfer dieses Maulkorbgesetzes - unterstützte eine geplante Volksinitiative zur Abschaffung des Antirassismusgesetzes, weil dieses die Tierschutzarbeit gegen das Schächten massiv behindert. Zu diesem Zweck stellte er im Jahr 1996 den VgT-Mitgliedern eine Ausgabe der Zeitschrift "Recht+Freiheit". Der Herausgeber dieser Zeitschrift, Ernst Indlekofer, wurde später angeblich wegen "revisionistischen" Äusserungen verurteilt (ähnlich willkürlich wie die Verurteilung von Erwin Kessler wegen seiner Schächtkritik). Nach Auffassung des Bezirksgerichtes Münchwilen hatte Erwin Kessler damit Kontakte zu Revisionisten gepflegt.

Die Berechtigung, Erwin Kessler öffentlich (nicht bestehende) Kontakte zu Neonazis vorzuwerfen leitet das Gericht in wahnsinnig einleuchtender Logik auch daraus ab, dass Erwin Kessler aufgrund seiner Kritik an den Schächtjuden wegen angeblicher Rassendiskriminierung verurteilt worden ist. Somit sei Erwin Kessler ein Rassist und man darf ihm deshalb Kontakte zur Neonaziszene vorfwerfen.

Im Bestreben, über den politischen Missbrauch des Antirassismusgesetzes aufzuklären, veröffentlichte Erwin Kessler im Internet einen Bericht über die unglaublich willkürliche Gerichtsverhandlung gegen den Revisionisten Jürgen Graf (den Erwin Kessler nicht persönlich kennt). Zur revisionistischen Geschichtsauffassung selber hat Erwin Kessler nie Stellung genommen. Weil er aber das offizielle Gerichtsprotokoll der öffentlichen Verhandlung ins Internet stellte, hat er nach Auffassung des Bezirksgerichtes Münchwilen einen Kontakt im weiteren Sinne mit diesem Revisionisten gepflegt. Wer aus der Ferne, anhand des offiziellen Gerichtsprotokolles, über ein Gerichtsverfahren berichtet, pflegt also mit dem Täter Kontakte. Diese absurde Behauptung des Bezirksgerichtes Münchwilen kann nur schlecht verdecken, um was es wirklich geht: Erwin Kessler soll dafür "bestraft" werden, dass er die politische Willkür und den politischen Missbrauch des Antirassismusgesetzes im Verfahren gegen Jürgen Graf publik machte.

Und da der Durchschnittsleser sowieso keinen Unterschied mache zwischen Neonazis und Revisionisten, habe Erwin Kessler "somit nachgewiesenermassen Kontakte zu Revisionisten und damit zur Neonazis- und Revisionistenszene unterhalten".

Geschlafen hat der Gerichtsvorsitzende Bögli offenbar auch bei folgenden Ausführungen im Plädoyer von Erwin Kessler:

Die Unterschiede zwischen Neonazis und Revisionisten sind in der Regel augenfällig und allgemein bekannt: Neonazis verherrlichen den Nationalsozialismus, das tun Revisionisten in der Regel nicht; Neonazis schätzen Nazi-Requisiten wie Hakenkreuz-Fahnen und Nazi-Uniformen, das tun Revisionisten nicht; Neonazis sind gewaltbereit, Revisionisten nicht; Neonazis treten gruppenweise auf der Strasse auf, das tun Revisionisten nicht. Revisionisten sind intellektuelle Stubenhocker und Bücherwürmer, die nicht Naziuniformen sammeln und sich nicht um Hakenkreuzfahnen scharen, auch nicht den Hitlergruss pflegen oder Ausländer angreifen... Jedenfalls sind die in der Schweiz hauptsächlich bekannt gewordenen "Revisionisten" Jürgen Graf und Indlekofer nie als Neonazis aufgetreten oder auch nur so beschrieben worden. Von anderen Revisionisten weiss ich nichts, weil ich mich nicht dafür interessiere, geschweige denn, dass ich Kontakte mit ihnen gepflegt hätte. In den Schriften von Graf und Indlekofer findet sich - soweit mir bekannt - keine Verherrlichung nationalsozialistischer Ideologien und auch kein Leugnen oder Verharmlosen des Holcocausts. Der Streit dreht sich - wie ich dem Bericht über die Gerichtsverhandlung gegen Jürgen Graf entnommen habe - darum, WIE genau die vom Nazi-Regime Verfolgten umgebracht worden sind (Vergasen oder Verhungern) und wieviele Opfer wirklich zu beklagen sind. Allerdings habe ich mich mit diesem Thema nie eingehend befasst, weil es mich nicht besonders interessiert, wie der Holocaust in den Details genau abgelaufen ist. Schlimm genug war er sicher, aber rückgängig machen lässt sich diese Katastrophe nicht. Was mich viel mehr interessiert, ist der heute, hier und jetzt ablaufende Holocaust an den Nutztieren, an dem sehr wohl etwas geändert werden könnte. Zum Beispiel muss unbedingt verhindert werden, dass der Schächtholocaust in der Schweiz zugelassen wird, wie dies jüdische Kreise fordern. Und was mich auch noch interessiert, ist, wie die Rassismus-Strafnorm politisch missbraucht wird, um kritische Stimmen und Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Nur aus dieser Sicht habe ich mich überhaupt für das Verfahren gegen Jürgen Graf interessiert, aus staatsbürgerlicher Sorge um die freie Meinungsäsusserung... 

Wenn nur Revisionisten gemeint waren, gab es jedenfalls keinen vernünftigen Grund, Neonazis mitzuerwähnen...

"Der Bund" stützt seine Verleumdung gegen Erwin Kessler auf die jüdische Dissertation "Das Schächtverbot" von Pascal Krauthammer ( siehe Krauthammer-Prozess). Dass eine derart einseitig-jüdische Hetzschrift von der Universität Zürich als "Doktorarbeit" angenommen worden ist und die darin enthaltenen Verleumdungen von der Justiz geschütz werden, zeigt einiges über den Zustand der Nation.

Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil sind die folgenden Richter des Bezirksgerichtes Münchwilen TG: Roman Bögli (Vorsitzender), Walter Fröhlich (SVP, Rapid-Landwirtschaftsmaschinenverkäufer in Braunau), Elsi Nater (SVP, Bäuerin in Schönholzerswilen). Deren Gesinnung zeigt sich neben der willkürlichen Begründung auch an formellen Details. So wird im schriftlichen Urteil der Gerichtsvorsitzende als "Dr Roman Bögli" bezeichnet, während der Doktor-Titel bei Erwin Kessler kurzerhand unterdrückt wurde. An der Hauptverhandlung las der Gerichtsvorsitzende während dem Plädoyer von Erwin Kessler in Akten, anstatt zuzuhören. Zu dem im Internet veröffentlichten offiziellen Gerichtsprotokoll der öffentlichen Hauptverhandlung gegen Jürgen Graf äussert sich das Gericht geringschätzig, Erwin Kessler habe sich in "epischer Breite" mit diesem Gerichtsverfahren befasst - gerade so als ob dieses Protokoll von Erwin Kessler verfasst worden wäre! Hätte er es gekürzt wiedergegeben, wäre todsicher behauptet worden, er habe es manipuliert und die Zitate einseitig ausgewählt. Dieser Staat findet immer Vorwand und Mittel für Repressionen gegen unbequeme Aufdecker von Missständen. Wiederstand ist hoffnungslos, notfalls hat dieser Unrechtsstaat noch die Armee - heute noch deren einziger Zweck und sicher nicht militärischer Krieg gegen unsere Nachbarländer Österreich, Liechtenstein, Italien, Frankreich und Deutschland. Die Antwort auf die Frage, warum die Armee dann noch eine Flugwaffe hat, obwohl sie eigentlich nur noch eine Reservepolizei gegen politische Gegner im Innern ist, gab der weitsichtige und scharfe Denker Friedrich Dürrenmatt schon vor Jahren in einem seiner Romane: Die Flugwaffe soll den heutigen Zweck der Armee verschleiern. Womit wir wider beim unglaublichen Staatsterror mit dem Mittel politischer Justizwillkür sind, welches das Bezirksgericht Münchwilen mit einer frappanten Offenheit ausgeübt hat, weniger verschleiert als zahlreiche andere Willkürurteil gegen den VgT (siehe Justiz- und Verwaltungswillkür gegen den VgT).


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