8. November 2001

Basler Zeitung verbreitet Falschinformation zum Sch�chten

In der Basler Zeitung (BaZ) vom 5.11.01 wird unter dem Titel "Beim Sch�chten st�sst die Toleranz an Grenzen" behauptet , der Europ�ische Gerichtsurteil f�r Menschenrechte habe in einem Urteil vom 27. Juni 2000 festgestellt, das Sch�chten werde von der in der Europ�ischen Menschenrechtskonvention garantierten Religionsfreiheit gesch�tzt. Dies Behauptung wird von j�discher Seite immer wieder verbreitet, ist jedoch unwahr, wie jedermann leicht feststellen kann. Der VgT hat dies schon lange bekannt gemacht. Unter www.vgt.ch/news/000707.htm ist auch die Internetadresse zu finden, wo das Urteil von jedermann im Wortlaut nachgelesen werden kann. Dass die BaZ ihren Lesern diese j�dische Desinformation trotzdem wieder auftischt, ist typisch f�r deren notorisch tierschutzfeindliche und pharma- und judenfreundliche Haltung. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die BaZ in diesem "Tatsachenbericht" �ber das Sch�chten genau wissen will, dass ein Sch�chtverbot "unverh�ltnism�ssig" sei. Dies ohne jede Begr�ndung, offenbar einfach aufgrund der so sehr menschlichen Haltung, dass die Juden auf jeden Fall und unbedingt Vorrang haben gegen�ber den gefolterten Tieren. Dass beim Sch�chten dem ungeheuren Leid der Ritualmordopfer lediglich ein unn�tiger, ungesunder Fleischgenuss gegen�ber steht, interessiert die BaZ offenbar nicht. Bazzzzzz...

Erwin Kessler, Pr�sident VgT


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