7. November 2001

Zweiter Sch�chtprozess gegen VgT-Pr�sident Dr Erwin Kessler:
Gerichtsverhandlung geplatzt

Obwohl viel Zuschauer und Medienleute f�r die heutige �ffentliche Verhandlung gegen VgT-Pr�sident Erwin Kessler vor dem Bezirksgericht B�lach  erwartet wurden, stellte das Gericht auf Anordnung des Obergerichtes keinen entsprechenden Saal zur Verf�gung. Nur ein kleiner Teil der zum Teil von weit her angereisten Zuschauer fanden im kleinen Gerichtssaal Platz. Erwin Kessler weigerte sich deshalb, an der Verhandlung teilzunehmen und blieb bei den Ausgeschlossenen vor dem Gerichtsgeb�ude.

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Die Europ�ische Menschenrechtskonvention verlangt, dass Gerichtsverhandlungen �ffentlich sein m�ssen, damit die �ffentlichkeit eine gewisse Kontrolle �ber die Justiz aus�ben k�nnen. Geheimjustiz ist verboten. So wird zB die Gerichtsverhandlung im Canyoning-Unfall-Prozess in Interlaken, wo ebenfalls viele Zuschauer erwartet werden, gem�ss einem Bericht in der Sonntags-Zeitung vom 4.11.01 im Ballsaal des Casinos in Interlaken statt. Warum im Gegensatz dazu �ffentlichkeit im Prozess gegen den VgT-Pr�sidenten unerw�nscht ist, ist durchsichtig: Politische Willk�rjustiz scheut die �ffentlichkeit! Dieser Prozess gegen Erwin Kessler ist deshalb schon von Anfang an menschenrechtsverletzend, weil das �ffentlichkeitsgebot gem�ss Artikel 6 der Europ�ischen Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Aber auch aus anderen Gr�nden: Im Untersuchungsverfahren hat Bezirksanw�ltin Fauquex - genannt das Monster - systematisch nur belastende Beweise erhoben und s�mtliche beantragte Entlastungszeugen ohne Begr�ndung nicht einvernommen. Dazu kommt, dass der Verteidiger sich ausserstande erkl�rt hat, Erwin Kessler an der Hauptverhandlung zu vertreten, da er sonst selber eine Anklage wegen Rassismus riskiere.

Erwin Kessler hat sein ausf�hrliches Pl�doyer heute dem Gericht schriftlich eingereicht und erneut verlangt, dass die bisher rechtswidrig nicht angeh�rten Entlastungszeugen endlich einvernommen werden.

Das Urteil.

�bersicht �ber den Zweiten Sch�chtprozess.


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