| 23. November 2001
/ 1. Dezember 2003 /VN06-2 Keine tierquälerischen Forellenbehälter mehr im Restaurant Waldhof Guldenen, Forch Am 23. November 2001 haben wir den folgenden Bericht veröffentlicht. Zwei Jahre später, am 1. Dezember 2003 teilte uns der neue Pächter des Restaurants mit, dass er - im Gegensatz zu seinem Vorgänger - keine Lebendfischhälterung mehr betreibe. Herzlichen Dank! Der Bericht vom 23. November 2001: Wie die Zürcher Kantonalbank - Eigentümerin des Restaurants - im trüben nach einem "Experten" fischte und schliesslich beim Aargauer Bund für Naturschutz/Pro Natura fündig wurde. Die tierquälerischen Forellenbehälter des Restaurants Waldhof Guldenen:
Was haben diese Forellen wohl schon alles durchgemacht, bevor sie in diesem "Schaufenster" gelandet sind, und was steht ihnen noch bevor, bevor sie endlich auf dem Teller serviert werden! Verstört drängen sie sich in einer Ecke. Jede versucht, sich hinter den anderen zu verstecken, so entsteht ein lebender Knäuel. Der Behälter ist völlig kahl - Beton und Glas. Die Fische haben keinerlei Rückzugs- und Versteckmöglichkeit, sind den Passanten schutzlos ausgeliefert. Das ist Tierquälerei und verletzt krass Artikel 2 des Tierschutzgesetzes. Doch im Kanton Zürich bleibt das Tierschutzgesetz toter Buchstabe - nicht nur, aber auch bei den Fischen. Die Verhaltensbiologin Silvia Stumpf schreibt in der vom Schweizer Tierschutz STS herausgegebenen Studie "Überblick über die Haltung und Zucht von Speisefischen in der Schweiz" über solche Restaurant-Fischbehälter:
Dr D S, Zollikon, VgT-Mitglied, hat uns obige Aufnahmen der Fischbehälter geschickt und dem Restaurant folgenden Brief geschrieben:
Wir haben dem uneinsichtigen Pächter des Restaurants Waldhof Guldenen mitgeteilt, dass wir dies im Internet veröffentlicht haben. Jeder, der unter dem Suchwort "Waldhof Guldenen" künftig Informationen über dieses Lokal sucht, wird somit auch über diese Tierquälerei informiert werden. Dr D S hat von der Zürcher Kantonalbank folgende Antwort erhalten (auszugsweise):
Ein typisch bürokratisches Abwiegeln mit ausweichenden und unwahren Phrasen. Wo
steht, diese Art der Forellenhaltung sei "gesetzlich zulässig"? Nirgends! Es
gibt keine Spezialvorschriften über Forellen-Viviers, deshalb gilt der allgemeine
Grundsatzartikel 2 des Tierschutzgesetzes: Dass sich die Zürcher Kantonalbank nicht von Tierschützern, sondern von einem Naturschützer beraten liess - es geht hier nicht um Artenschutz! -, zeigt, dass es nicht um eine ehrliche Sachverhaltsabklärung ging. Die Kantonalbank verweigerte die Auskunft, wer dieser als Fachmann beigezogene Peter Jean-Richard ist. Der VgT hat dies trotzdem herausgefunden: Er ist Regionalvertreter des Aargauer Bundes für Naturschutz / Pro Natura. Wer lange genug sucht, findet immer einen käuflichen oder unfähigen Experten. Am Telefon behauptete Jean-Richard gegenüber dem VgT, was die Zürcher Kantonalbank geschrieben habe, sei nicht das, was er gesagt habe. Wer lügt - Jean-Richard oder die Kantonalbank -, können wir nicht klären, zugegeben hat Jean-Richard immerhin, dass er diese tierquälerische Forellenhaltung im Restaurant Guldenen Waldhaus heruntergespielt hat: man müsse die Sache "gesamthaft" betrachten. Ob die Tierquälerei in Fischzuchten die anschliessende Tierquälerei im Restaurant rechtfertige, wollte er nicht bestätigen; was es dann sonst "gesamthaft" zu betrachten gebe, wollte er auch nicht näher erläutern. Dieser Rückenschuss seitens des Aargauer Naturschutzes und das miese Spiel der Zürcher Kantonalbank wiegen schwer. Wir werden diesen Skandal mit den VgT-Nachrichten in alle Haushaltungen in den Kantonen Zürich und Aargau verbreiten. Der Kanton Zürich gilt in Sachen Tierschutz als fortschrittlich. Für die Bevölkerung ist das zutreffend, aber die hat - wie üblich im Tierschutz - nichts zu sagen. Was wirklich passiert, macht der Filz aus gewerbsmässigen Tierquälern, korrupten Beamten und konservativ-angepassten Tierschutzvereinen untereinander ab (www.vgt.ch/vn/0101/zuercher_tierschutzverhinderung.htm). Die Nutztierkommission des Kantons Zürich hate reine Alibifunktion und stellt eine Verschwendung von Steuergeldern dar. Etwas Nützliches bringt diese Kommission nie fertig. Das gilt auch für den kantonalen Tierschutzanwalt. Und vom kantonalen Veterinäramt, welches pro Forma mit dem Tierschutzvollzug beauftragt ist, erleben wir praktisch nur Tierschutzverhinderung. An der Spitze dieses Amtes steht Kantonstierärtzin Dr Regula Vogel, die trotz ihrem Namen weder von Fischen (www.vgt.ch/news/980819.htm) noch von Vögeln (www.vgt.ch/vn/9903/kantonstieraerztin.htm) etwas versteht. Mehr über ihre Arbeit gegen den Tierschutz findet sich mit dem Stichwort "Vogel" in der Suchfunktion unter www.vgt.ch. Schliesslich gehören zum Zürcher Tierschutzverhinderungsfilz auch die konservativ-angepassten Tierschutzvereine, welche bei der Wahl des nutzlosen Tierschutzanwaltes und der Alibi-Tierschutzkommission ein massgebliches Mitspracherecht haben, allen voran der kantonale Tierschutzverein "Zürcher Tierschutz", der kaum weiss, wohin mit seinen Millionen Spendengeldern. * Der VgT hat schon mehrfach gegen tierquälerische Fischbehälter in Restaurants gekämpft - teils mit direktem Efolg, teils "nur" durch Sensibilisierung der Konsumenten: - Tierquälerei: Forellenbehälter in Restaurants - Kein Forellen-Behälter mehr im Restaurant Freischütz in Maur/ZH - Polizeiwillkür gegen den VgT in der Stadt Zürich (Forellenvivier im Restaurant Klösterli) - Forellenviviers: Sind Schweizer Wirte Tierquäler? Die Gastro-Zeitschrift "eXpresso" hat aus Anlass des Vorfalls beim Restaurant Central in Affoltern das Thema "Forellenviviers: Sind Schweizer Wirte Tierquäler?" zur Diskussion gestellt - Was die gewerbsmässigen Tiermörder zum Forellen-Vivier-Vorfall in Affoltern meinen - Herr von Goethe war der radikalere Erwin Kessler (aus dem BLICK) - Erfolgsmeldung: Keine lebende Forellen mehr im Restaurant Goldenberg/Winterthur Vorher hatte sich auch die Tierbefreiungsfront TBF mit den Forellen im Restaurant Goldenberg beschäftigt: TBF befreite Forellen aus Restaurant
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