6. Juli 2001

Strafuntersuchung gegen den Aargauer SVP-Nationalrat Glur eingestellt

Die durch eine Strafanzeige des VgT ausgel�ste Strafuntersuchung gegen den Aargauer SVP-Nationalrat und Rinder- und K�lberm�ster ist gem�ss einer heute zugestellten Verf�gung vom Bezirksamt Zofingen eingestellt worden, gest�tzt auf einen Persilschein des in Tierschutzkreisen ber�chtigten Aargauer Tierschutzinspektors Junker, dessen Aufgabe es offenbar ist, immer alle Missst�nde als "gesetzeskonform" zu erkl�ren. Mit den rechtlichen Er�rterungen des VgT zu Glurs K�lberhaltung haben sich die Aargauer Beh�rden wie �blich nicht auseinandergesetzt. Unbeachtet blieb wie �blich auch, dass bei Widerspr�chen zwischen Gesetz und Verordnung rechtlich das (�bergeordnete) Gesetz massgebend ist. Weil dies stets unbeachtet bleibt, kann der Bundesrat auf dem Verordnungsweg kurzerhand das vom Souver�n mit grosser Mehrheit gutgeheissene Tierschutzgesetz ausser Kraft setzen. Die Tierschutzorganisationen der Schweiz sind sich einig, dass der Bundesrat auf diese Weise zahlreiche gesetzwidrige Tierqu�lereien "erlaubt" hat. Dazu geh�rt die K�lber- und Schweinehaltung auf Vollspaltenb�den.

Glur wird jedoch, wie der Einstellungsverf�gung zu entnehmen ist, den vom VgT kritisierten K�lberstall mit Vollspaltenb�den noch diesen Sommer umbauen, da gem�ss Tierschutzverordnung Vollspaltenb�den ab 1.7.2002 f�r K�lber verboten sind. Bisher hat der Bundesrat unter Missachtung von Artikel 2 des Tierschutzgesetzes Vollspaltenb�den erlaubt. Glur hat dies schamlos ausgen�tzt. Seine armen Schweine h�lt Glur weiterhin in auf Vollspaltenb�den in �bler Intensivhaltung - wie in L�ndern ohne Tierschutzgesetz. Aufnahmen aus Glurs Schweinestall.


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