| 29. Juni 2001 Offener Brief an Bundesrat Leuenberger Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger, mit Ihrer Unterschrift haben Sie die Zensur eines Tierschutz-Werbespots im Schweizer Fernsehen als rechtmässig erklärt. Das hat dazu geführt, dass die Schweiz nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt wurde. In einem Brief an ein VgT-Mitglied haben Sie behauptet, die Zensur der VgT-Nachrichten durch die Ihnen unterstellte Schweizerische Post sei rechtmässig. Vor Gericht erhielten wir dann Recht und die Postzensur wurde als rechtswidrig festgestellt. Im erwähnten Brief an das VgT-Mitglied haben Sie noch heuchlerisch beigefügt: "Zensur ist mir ein Greuel." Kennen Sie den Unterschied zwischen Rückgrat und Wirbelsäule? Eine Wirbelsäule hat jeder. Aber natürlich: als Politiker muss man eine harte Haut haben, so hart, dass kein Rückgrat mehr nötig ist. Mit freundlichen Grüssen |