9. Mai 2001, aktualisiert am 11. Februar 2004

Staatswillk�r gegen VgT-Bus mit Aufschrift
"ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE"
in Buchs SG

Politische Justizwillk�r: Das Kantonsgericht St Gallen hat die korrekte erstinstanzliche Verurteilung des rabiaten Chefs des kantonalen Werkhofes in Buchs, Bruno Dutler, aufgehoben und einen Freispruch erlassen. Verantwortlich f�r diesen Willk�rentscheid sind Richter Leo Lorenzi (SP), Werner Gr�bel (CVP) und Martin Baumann (FDP). Dutler erh�lt zus�tzlich auf Kosten des Steuerzahlers eine grossz�gige finanzielle Entsch�digung f�r das Verfahren.

Dutler hatte - um einem Pouletverk�ufer einen Gefallen zu erweisen - ein VgT-Fahrzeug mit der Aufschrift "Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe" abschleppen, verstecken und tagelang blockieren lassen. Vom Bezirksgericht Werdenberg wurde er deshalb zu Recht wegen N�tigung verurteilt.

Das Verfahren vor dem Kantonsgericht, wo Dutler - ein Staatsbeamter und Vertreter des herrschenden tierschutzfeindlichen Regimes - freigesprochen wurde, war krass menschenrechtswidrig: Die Verhandlung und die Urteilsverk�ndung erfolgte nicht �ffentlich, unter Missachtung von Artikel 6 der Europ�ischen Menschenrechtskonvention. In dem am 11.2.04 zugestellten schriftlichen Urteil st�tzt das Kantonsgericht den Freispruch auf widerspr�chliche, tatschenverdrehende Behauptungen. Einerseits wird festgestellt, der Tatbestand der N�tigung sei objektiv erf�llt. Subjektiv habe aber der Angeschuldigte davon ausgehen k�nnen, die Lenkerin des Lieferwagens w�rde sich bei ihm melden; deshalb fehle es am Vorsatz. Dabei unterschl�gt das Kantonsgericht, dass beim abgeschleppten und eingeklemmten VgT-Fahrzeug keinerlei Nachricht hinterlassen wurde (zB Zettel unter Scheibenwischer), WO und WANN sich die Lenkerin zu melden habe, wobei auch das bereits N�tigung gewesen w�re. Wie das Bezirksgericht richtig festhielt, h�tte Dutler das Autokennzeichen aufschreiben k�nnen, wenn er Meinung war, das parkierte Fahrzeug vor dem Werkhof habe den Werkverkehr behindert. Dutler gab jedoch in der Einvernahme zu, dass er die Aufschrift "Essen Sie heute vegetarisch ..." unsichtbar machen wollte.

Als die berufst�tige Fahrzeuglenkerin nach Arbeitsschluss das Fahrzeug abholen wollte, war jedenfalls niemand auf dem Werkhof aufzufinden, der das Fahrzeug h�tte freigeben k�nnen. Das Bezirksgericht Werdenberg ging zu Recht davon aus, dass es eine unerlaubte N�tigung darstelle, ein fremdes Fahrzeug auf diese Weise festzuhalten und den Fahrzeuglenker auch noch zu zwingen, auf die Suche nach der unbekannten Person zu gehen, welche sein Fahrzeug blockiere. Die vom Kantonsgericht getroffene Annahme, Dutler habe davon ausgehen d�rfen, dass das Fahrzeug nach 19 Uhr nicht mehr abgeholt werde, ist offensichtlich willk�r - politische Willk�rjustiz zugunsten eines Staatsbeamten und gegen den VgT. Wie kommt ein Gericht, das ernstegenommen werden m�chte, zu einer solchen absurden Behauptung, nach 19 Uhr werde ein Fahrzeug nicht mehr gebraucht?

 

Wie es dazu kam:

9. Mai 2001: Ein ganz normaler Mittwoch in Buchs im St Galler Rheintal. Wie jeden Mittwoch steht beim Werkhof des Kantons an der Rheinstrasse Richtung Schaan der Pouletverkaufswagen.

Waaaas? Da steht gleich daneben noch etwas: Mit grossen schwarzen Lettern steht auf gelbem Hintergrund auf dem Hochdach des neben dem Poulet-Stand parkierten VgT-Bus: "Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!"

Der Pouletverk�ufer geht nerv�s umher, alarmiert das Personal des Werkhofes. Und bald nimmt der Telefonbeantworter im Hauptquartier des VgT einen kurzen Anruf entgegen. Mit amtlicher Autorit�t und Rheintaler-Akzent verk�ndet seine Stimme milit�risch: "Der Bus muss bis heute Abend weg, sonst wird er morgen fr�h abgeschleppt. Wir haben die Mittel dazu!"

Dort, wo der VgT-Bus parkiert ist, st�rt er niemanden; es ist auch kein Parkverbot signalisiert.

Ob der Poulet-Wagen-Besitzer wohl auch einen solchen Anruf bekommen hat? Oder haben im Land der Hundefresser die Fleischfresser grunds�tzlich Vorfahrt?

Am Abend, nach Feierabend, wollte die Lenkerin mit dem VgT-Bus wegfahren. Da war er ein St�ck weit verschoben und offensichtlich vors�tzlich so mit Lastwagen eingeklemmt, dass nicht weggefahren werden konnte (Fotos vom Mittwoch-Abend):

bus_hinten_links.jpg (18107 Byte)   bus_hinten_rechts.jpg (14630 Byte)

bus_vorne.jpg (9274 Byte)

Am darauffolgenden Tag (10. Mai) hat der Pr�sident des VgT dem Baudepartement des Kantons St Gallens folgendes gefaxt:

Werkhof Buchs

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern hat mir ein Angestellter, dessen Namen nicht verstanden werden konnte, auf dem Telefonbeantworter die Nachricht hinterlassen, beim Werkhof in Buchs an der Rheinstrasse stehe ein Lieferwagen unseres Vereins und dieser m�sse bis zum Abend weggestellt werden. Das Fahrzeug wurde dann schon am Nachmittag verschoben und mit Lastwagen des Werkhofes so eingekeilt, dass nicht mehr weggefahren werden konnte. Die Situation war heute morgen unver�ndert.

Der parkierte VgT-Bus st�rte niemanden - der Platz dort l�ngs der Strasse ist normalerweise frei - und es ist kein Parkverbot signalisiert.

Ich ersuche Sie, die Verantwortlichen unverz�glich anzuweisen, dass die Schikane gestoppt. Solle die Fahrzeuglenkerin heute Abend nach Feierabend nicht wegfahren k�nnen, wird Anzeige wegen N�tigung und Sachentziehung erstattet.

Die Sache hat �brigens bereits betr�chtliches Aufsehen erreg und mittlerweile befassen sich die Medien damit.

Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT

Darauf kam eine Antwort vom kantonalen Strasseninspektoraat Buchs:

Sehr geehrter Herr Kessler,
wir fordern Sie auf, den Bus am 10.5.2001 bis 24.00 Uhr von unserem Areal zu entfernen. Wenn Sie ihn zuk�nftig wieder auf unserem Areal l�ngs der Strasse parkieren, werden wir ihn sofort wieder umparkieren. Wir haben dies am 9.5.2001 in Anwesenheit und im Einverst�ndnis der �rtlichen Polizeiorgane ausgef�hrt.

Mit freundlichen Gr�ssen
Der Strassenkreisinspektor
A Tischhauser

Der VgT hat beim kantonalen Untersuchungsamt Strafanzeige gegen Strassenkreisinspektor Tischhauser und die beteiligten Polizeibeamten eingereicht:

10. Mai 2001
An das Kantonales Untersuchungsamt
St Georgenstr 13
9000 St Gallen

Hiermit erstatte ich namens des VgT

Strafanzeige wegen Sachentziehung

gegen

1. Alfred Tischhauser, Strassenkreisinspektor Buchs
2. Unbekannte Polizeibeamten aus Buchs

Begr�ndung:

Am 8. Mai 2001, abends, wurde ein Fahrzeug des VgT, ein Lieferwagen, l�ngs der Rheinstrasse in Buchs, auf dem asphaltierten schmalen Streifen zwischen dem Trottoir und der Fassade des Werkhofgeb�udes, parkiert.

Am folgenden Tag, 9. Mai, wurde mir vom Angezeigten 1 auf dem Telefonbeantworter die Nachricht hinterlassen, der Bus m�sse bis zum Abend weggestellt werden, andernfalls er am folgenden Morgen abgeschleppt werde.

Der Angezeigte 1 liess das Fahrzeug jedoch schon im Laufe des Tages in den Werkhof hinein abschleppen und ihn dort mit Fahrzeugen des Werkhofes so blockieren, dass kein Wegfahren m�glich war. Der Angezeigte informierte weder mich noch sonst jemanden des VgT �ber diese Massnahme. Die Blockade wurde bis zum n�chsten Tag, 10. Mai, aufrecht erhalten. Um 15.00 Uhr teilte mir der Angezeigte 1 mit, der Bus m�sse bis 24 Uhr abgeholt werden und "Wenn Sie ihn zuk�nftig wieder auf unserem Areal l�ngs der Strasse parkieren, werden wir ihn sofort wieder umparkieren. Wir haben dies am 9.5.2001 in Anwesenheit und im Einverst�ndnis der �rtlichen Polizeiorgane ausgef�hrt."

Das entwendete VgT-Fahrzeug behinderte den Werkhofverkehr in keiner Weise, insbesondere stand er nicht in einer Durchfahrt oder auf einem Umschlagplatz. Es war kein Parkverbot signalisiert. Das Abschleppen und Blockieren erfolgte nicht aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus, sondern klar als Strafaktion. Diese wurde im oben erw�hnten Schreiben des Angezeigten erneut angedroht. Die Strafaktion muss auf pers�nliche Aversionen des Angezeigten gegen unseren Verein bzw die Aufschrift auf dem Bus ESSEN SIE VEGETARISCH zur�ckzuf�hren sein bzw aus "Solidarit�t" mit dem Pouletverk�ufer, der am gleichen Ort einen Verkaufswagen hat; dieser Pouletverk�ufer war es, der sich �ber die "Konkurrenz" aufregte und den Angezeigten zu Hilfe holte.

Das Abschleppen und Blockieren unseres Fahrzeuges war nicht durch die Dienstpflicht des Angezeigten gerechtfertigt, sondern ein privates Machtgehabe. Solche privaten Strafaktionen sind klar rechtswidrig. Die mitbeteiligten Polizisten haben sich der Mitt�terschaft, evtl der Anstiftung schuldig gemacht, da sich der Angezeigte offenbar erst aufgrund des "Einverst�ndnisses" der Polizei zur Tat entschloss.

Es kann nicht hingenommen werden, dass Staatsbeamte ihre Stellung zu solchen Repressionen gegen unseren Verein missbrauchen. Ich beantrage namens des VgT als Eigent�mer des entwendeten Fahrzeuges eine angemessene Bestrafung.

Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident VgT

 

Das Pl�doyer von Erwin Kessler an der Hauptverhandlung vom 29. April 2003 vor dem Bezirksgericht Werdenberg:

Am Pfingstmontag, den 8. Mai 2001, parkierten zwei VgT-Aktivistinnen am Abend ein Fahrzeug des VgT, ein Lieferwagen mit der Aufschrift ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE, l�ngs der Rheinstrasse in Buchs, auf dem asphaltierten Streifen zwischen dem Trottoir und der Fassade des Werkhofgeb�udes. Es war kein Parkverbot signalisiert und nicht erkennbar, dass das Fahrzeug jemanden behindern k�nnte. Am folgenden Tag, am 9. Mai, hinterliess Strassenkreisinspektor Alfred Tischhauser auf meinem Telefonbeantworter die Nachricht, der Bus m�sse bis zum Abend weggestellt werden, andernfalls er am folgenden Morgen abgeschleppt werde. Ich leitete diese Aufforderung an die Aktivistinnen weiter. Diese hatten sowieso vor, den Bus am Abend abzuholen. Als eine Aktivistin das Fahrzeug abholen wollte, war es nicht mehr am urspr�nglichen Standort; es war vom Angeklagten in den Werkhof abgeschleppt und dort durch einen LKW so eingeklemmt worden, dass nicht weggefahren werden konnte.

Gem�ss Aussagen von Strassenkreisinspektor Tischhauser  hatte der angeklagte Bruno Dutler, Chef des Werkhofes, das Fahrzeug blockiert, damit sich der Fahrer bei ihm melden m�sse. Er habe ihm sagen wollen, dass der Bus widerrechtlich auf den Parkplatz, den der Kanton vermietet habe, hingestellt worden sei. Diese Aussage Tischhausers ist interessant. Sp�ter hat der Angeklagte n�mlich behauptet, der Bus habe die Zufahrt zur Werkstatt behindert. Diese Behauptungen sind widerspr�chlich. Zudem: wenn der VgT-Lieferwagen auf einem vermieteten Parkplatz stand, h�tte ja ebensogut ein anderes Fahrzeug dort stehen k�nnen. Dazu kommt, dass weder der Angeklagte noch sonst jemand des Werkhofes mehr dort war, als die Aktivistinnen das Fahrzeug abholen wollten. Der Angeklagte hatte auch keine Mitteilung beim Fahrzeug hinterlassen, der Fahrer solle sich bei ihm melden. Es ging ihm offensichtlich gar nicht darum, denn sonst h�tte er das Fahrzeug sp�testens dann freigeben m�ssen, als er wegging. Sein Motiv f�r das widerrechtliche Beschlagnahmen des Fahrzeuges war offensichtlich eine Strafaktion gegen den VgT und eine Machtdemonstration. Der Angeklagte wollte seine Macht als K�nig auf diesem Werkhof demonstrieren.

Da es sich offensichtlich um ein vors�tzliches, widerrechtliches Festhalten des Fahrzeuges handelte, unternahmen die Fahrerinnen nichts auf eigene Faust, sondern meldeten den Fall mir als Pr�sident des VgT. Hierauf erstattete ich namens des VgT und der Fahrerinnen Anzeige wegen Sachentziehung und N�tigung. Im Strafbefehl, den der Angeklagte angefochten hat, weshalb heute dar�ber eine Gerichtsverhandlung stattfindet, wurde der Angeklagte wegen N�tigung geb�sst und bez�glich Sachentziehung frei gesprochen.

Der Angeklagte hat dann in seiner sp�teren Einvernahme behauptet, das Fahrzeug habe die Werkstatteinfahrt behindert und sei aus diesem Grund abgeschleppt worden. Dass dies im Widerspruch zur zuerst vorgebrachten Schutzbehauptung steht, der Platz sei als Parkplatz vermietet, habe ich bereits erw�hnt. Ich werde auch nachweisen, dass die nachgeschobene angebliche Behinderung der Werkstatteinfahrt ebenfalls eine haltlose Schutzbehauptung ist. Der wahre Grund des Abschleppens war der, dass sich der Angeklagte als absolutistischer K�nig des Werkhofes w�hnt, der hier auf dieser staatlichen Liegenschaft schalten, walten und bestrafen k�nne, wie er wolle.

Vor dem Werkhof ist zeitweise ein Poulet-Verkaufsstand aufgestellt. Als der Angeklagte vom Gerichtsvorsitzenden aufgefordert wurde, den Pachtvertrag mit diesem Pouletverk�ufer vorzulegen, wurde noch rasch ein solcher Vertrag aufgesetzt. Es habe bisher nur ein m�ndlicher Vertrag bestanden, hiess es. W�hrend der Angeklagte in seiner Einvernahme  noch behauptete, der Pouletverk�ufer zahle monatlich 2000 Fr Miete und dies dann beim Durchlesen des Protokolls auf 4000 Fr po Jahr korrigierte, weisen die nun auf Verlagen des Gerichts vorgelegten Buchhaltungsausz�ge nur eine bezahlte Monatesmiete von 120 Franken im Jahr 2001 und ab Juli 2002 nun pl�tzlich eine Monatsmiete von rund 2400 Franken. Offenbar wurde die Miete nach der Einvernahme des Angeklagten vom 23. April 2002 rasch angepasst. Es taucht unwillk�rlich die Frage auf, wohin die Diefferenz zwischen 120 und 2400 Franken vorher geflossen ist!

Es herrschen wahrlich seltsame Zust�nde in diesem kleinen K�nigreich. Die Beziehungen zu diesem Pouletverk�ufer sind zumindest undurchsichtig. Eine Aktivistin hat beobachtet, wie der Pouletverk�ufer wild gestikulierend zum Angeklagen gelaufen ist, als er das VgT-Fahrzeug entdeckte. Grund seiner Aufregung: Das Fahrzeug tr�gt die Aufschrift �ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE.� Diese Werbeaufschrift empfand der Pouletverk�ufer offenbar als Provokation. Dazu ist zu sagen, dass tierliebende Menschen seinen Verkaufsstand ebenfalls als massive, widerliche Provokation empfinden, werden doch da die Leichen von Tieren, die ein qualvolles Leben und einen qualvollen Tod hinter sich haben, �ffentlich zur Schau gestellt.

Die H�hner, die industriell zu Poulets gem�stet werden, sind qualgez�chtete, bedauernswerte Missgeburten, die derart einseitig auf rasches Wachstum gez�chtet sind, dass sie kaum mehr richtig gehen k�nnen. In nur 7 Wochen explodieren sie von kleinen Eintagsk�cken zur Gr�sse eines ausgewachsenen Huhnes heran. Es sind sozusagen Riesenbabies, die geschlachtet werden - und WIE diese bemitleidenswerten Gesch�pfe geschlachtet werden, ist der H�hepunkt ihres KZ-Lebens: Sie werden an den F�ssen, Kopf nach unten, an ein F�rderband geh�ngt. Das versetzt die Tiere in Todesangst. Sie Flattern, kr�mmen den Hals aufw�rts und versuchen sich mit aller Kraft zu befreien. Das F�rderband l�uft in mehreren Windungen durch die Halle der Gefl�gelschl�chterei, so lange bis die Todeskandidaten vor Ersch�pfung ruhiger werden. Mit vor Schreck weit aufgerissenen Augen, schwer atmend, h�ngen sie am F�rderband und werden nun in ein elektrisch geladenes Wasserbad getaucht, das sie bet�uben soll, bevor ihnen mit einem rotierenden Messer der Hals aufgeschnitten wird. Ich habe beobachtet, wie diese Bet�ubung ungen�gend erfolgt und damit zur Folter wird. Die in das Bad eintauchenden H�hner beginnen zu flattern und elektrisieren dadurch mit ihren nassen Fl�geln das nachfolgende Opfer, dass noch nicht im Wasser ist. Nach dem Elektrobad habe ich jedes ungef�hr dritte Huhn als nicht richtig bet�ubt festgestellt - mit den Augen blinzelnd und den Kopf reckend, als sie durch das rotierende Messer gezogen wurden.

Und diese Folteropfer werden dann �ffentlich zur Schau gestellt und nach Art der Kannibalen zum Frass feilgeboten.

Demgegen�ber ist die Aufforderung zur vegetarischen Ern�hrung auf dem VgT-Fahrzeug, harmlos. Kann sich eine Tierschutzorganisation friedlicher als mit einem solchen Werbeslogan gegen das Massenelend der Nutztiere einsetzen, ohne gleich im voraus ganz aufjegliche Wirkung zu verzichten?

Nun k�nnen Sie nat�rlich einwenden, das Fahrzeug mit dieser Aufschrift h�tte anderswo, nicht gerade neben einem Tierleichenverkaufsstand aufgestellt werden sollen, der Verk�ufer habe sich verst�ndlicherweise Sorgen um sein Gesch�ft gemacht. Dazu muss ich ihnen antworten: Es ist schlimm genug, dass die Regierung in einem zivilisierten Land eine solche Massentierqu�lerei erlaubt - und dies erst noch unter krassser Missachtung des Tierschutzgesetzes, das vom Volk, das man den Souver�n nennt, mit �berw�ltigender Mehrheit gutgeheissen worden ist. In rechtswidriger Weise erlaubt der Bundesrat in seiner Tierschutzverordnung fast jede gewerbsm�ssige Tierqu�lerei, welche durch das Tierschutzgesetz eigentlich verboten ist. Wer diese rechtsstaatlichen Missst�nde in skrupelloser Weise ausn�tzt, wie dieser Pouletverk�ufer, kann nicht f�r sich das Recht in Anspruch nehmen, das Grundrecht auf freie Meinungs�usserung mit Gewalt zu unterbinden, damit er seinem �blen Gesch�ft v�llig ungest�rt nachgehen kann. Das gilt auch f�r die Herren Beamten des kantonalen Werkhofes, insbesonder f�r den Angeklagten, der seine Beamtenstellung dazu missbraucht hat, das �rgernis, �ber das sich der Pouletverk�ufer bei ihm aufgeregt beschwert hat, kurzerhand zu beseitigen und ausser Sichtweite, n�mlich in den Werkhof hinein, zu bringen, sozusagen zu beschlagnahmen und zu neutralisieren. In seiner Einvernahme vom 23.4.02 hat er zugegeben (Protokoll Seite 2), dass er das VgT-Fahrzeug so versteckt hat, damit der Aufruf zur vegetarischen Ern�hrung von der Strasse her nicht mehr gesehen werden konnte, und zwar �wegen dem Pouletmann�, wie sich der Angeklagte w�rtlich ausdr�ckte.

Sollte solches Verhalten gesch�tzte werden, werden wir nicht z�gern, unsere Interessen k�nftig auch mit Gewalt durchzusetzen, zB durch Abschleppen fahrbarer Pouletverkaufsst�nde...

Warum der Angeklagte den Pouletverk�ufer derart unterst�tzt hat, bleibt sein Geheimnis. Jedenfalls ist - wie erw�hnt - die Beziehung zwischen dem Werkhof und diesem Pouletverk�ufer eigenartig nebul�s. Veniiutlich werden auf diesem Werkhofjeden Mittag Poulets gefressen; sie sind ja so bequem gleich vor der T�r erh�ltlich, und vielleicht mit besonderer Verg�nstigung. Wenn solche zwielichtige, sich als K�nig fiihlende Beamte ohne schriftlichen Vertrag staatlichen Boden vermieten, ist vieles m�glich, und Beamte sind in diesem Staat nicht so unbestechlich, wie viel naiven B�rger immer noch meinen. Allein beim Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes ist Korruption an der Tagesordnung.

Wie gesagt, es wird das Geheimnis des Angeklagten bleiben, was seine wirklichen Beweggr�nde waren, und sein Verteidiger wird mit gespielter Emp�rung jedes ehrenr�hrige Tatmotiv theatralisch zur�ckweisen. Aber die Indizien schleckt keine Kuh weg, und auch kein redegewandter Anwalt. Die Rechtfertigungsversuche des Angeklagten sind als haltlose Schutzbehauptungen entlarvt, so auch die angebliche Behinderung der Werkstattzufahrt:

Der Angeklagte behauptet, er habe einen Schneepflug in die Werkstatt bringen m�ssen und das sei wegen dem danebenstehenden VgT-Fahrzeug nicht m�glich gewesen. Bevor ich diese Behauptung analysiere und widerlege, halte ich fest, dass diese Behauptung - w�re sie zutreffend -� lediglich das Abschleppen. jedoch nicht das nachfolgende Festhalten und Blockieren des Fahrzeuges zu rechtfertigen verm�chte. Die nachgeschobene Schutzbehauptung des Angeklagten, er habe das Fahrzeug festgehalten, damit es von den Gesch�digten nicht wieder vor die Werkstatt gestellt w�rde, impliziert die v�llig unglaubw�rdige Behauptung, die Gesch�digten h�tten es darauf abgesehen gehabt, die Werkstattzufahrt zu blockieren. Unter den gegebenen Umst�nden - es wurde kein Parkverbot missachtet und keine Einfahrt, zumindest nicht erkennbar, behindert - w�re ein normales und korrektes Verhalten gewesen, mit einem Zettel unter dem Scheibenwischer des abgeschleppten Fahrzeuges um das Freihalten des Platzes zu ersuchen. Und wenn ihm, dem K�nig der Werktstatt, dies als eine zu grosse Nachsicht gegen�ber seinen Untertanen erschienen w�re, h�tte er den Werkstattbereich immer noch mit dem LKW freihalten k�nnen, den er zur Blockade des abgeschleppten VgT-Fahrzeuges benutzte. Jedenfalls war das Festhalten des VgT-Fahrzeuges klar unverh�ltnism�ssig und damit rechtswidrig.

Nun also zur angeblichen Behinderung der Unterhaltsarbeiten an einem Schneepflug. Da stellt sich vorerst einmal die Frage, warum an diesem 9. Mai dringend, unaufschiebbar und um jeden Preis ein Schneepflug revidiert werden musste. Waren an diesem warmen, sonnigen Maientag schwere Schneef��lle zu erwarten? Sicher nicht! Es ging offensichtlich nicht um den Schneepflug, sondern um die Werbung f�r vegetarische Ern�hrung und damit indirekt gegen die Poulet-Fresserei!

Die Schneepflug-Geschichte ist in jeder Hinsicht fadenscheinig. Abgesehen von der sicher nicht existierenden Dringlichkeit der Schneepflugrevision, w�re diese trotz des parkierten VgT-Fahrzeuges gut m�glich gewesen, n�mlich einfach von der anderen Seite her. Bei den Akten liegt eine Foto, welches einen LKW mit montiertem Schneepflug vor der Werkstatt zeigt, so in Position gebracht, dass der Schneepflug abgeh�ngt und durch das nicht befahrbare Tor in die Werkstatt geschoben werden kann. Die Foto soll beweisen, dass zwingend genau der Standort des VgT-Fahrzeuges links neben dem Werkstatttor f�r dieses Man�ver ben�tigt worden sei. Dies �berzeugt nicht, denn der LKW mit dem Schneepflug h�tte genau so gut von rechts her vor das Werkstatttor gefahren werden k�nnen. Auf diesen Einwand wusste der Angeklagte bei seiner Einvernahme vom 23.4.02 nichts Gescheites zu entgegnen. Er sagte nur, auf der Rheinstrasse habe es viel Verkehr, da k�nne man nicht mit dem Schneepflug �etwas herumk�nsteln�. In Tat und Wahrheit h�tte der LKW mit dem Schneepflug ja r�ckw�rts aus dem Werkhof heraus und dann rechts neben das Werkstatttor fahren k�nne. Dazu w�ren keine Wendeman�ver auf der Rheinstrasse n�tig gewesen.

Der Vorgesetzte des Angeklagten, Strassenkreisinspektor Tischhauser, hat in seiner Einvernahme einger�umt, dass er flur die Entfernung des VgT-Fahrzeuges eine Frist bis zum Abend angesetzt hatte. Es war ihm offensichtlich klar, dass die Unterhaltsarbeit an einem Schneepflug nicht so dringend war, dass sich Sofortmassnahmen aufdr�ngten. Dem Angeklagten war diese Fristansetzung durch Herrn Tischhauser bekannt, wie er in seiner Einvemahme zugab. Die Gesch�digten hatten vor, der Aufforderung nachzukommen, da �berhaupt keine Absicht bestand, den Werkhof zu provozieren. Die Gesch�digten hatten keinerlei Spannungen oder gar Feindseligkeiten mit dem Werkhof. Im Gegenteil ist eine der Gesch�digten mit Strassenkreisinspektor Tischhauser, dem der Werkhof unterstellt ist, gut bekannt. Bei seinem Anruf auf meinen Telefonbeantworter machte Tischhauser keinerlei Angaben �ber die Zust�ndigkeiten auf dem Werkhof und selber war er dann an diesem Tag nicht mehr erreichbar, wie er bei seiner Einvernahme selber einr�umte. Wir wurden nicht aufgefordert, uns an den Werkstatt-Chef zu wenden und wussten nicht einmal etwas voii dessen Existenz. Ich gebe zu, es ist peinlich, wenn die Untertanen nichts von der Existenz des K�nigs wissen. Aber leider war das nun mal so.

Ich habe �brigens damals beim Werkhof um eine Bewilligung nachgesucht, das VgT-Fahrzeug an den Tagen vor dem Werkhof aufstellen zu k�nnen, an denen der Pouletverkaufsstand nicht dort ist. Dieses Gesuch wurde von Tischhauser abgelehnt mit der Begr�ndung, es habe neben dem Pouletstand unm�glich noch f�r etwas anders Platz, ohne dass die Zufahrt behindert w�rde. Auf den Antrag. mit dem Pouletstand abuvechseln, ging er schon gar nicht ein, weil er offenbar dagegen kein Argument wusste. Vorgeschoben war offensichtlich auch die Behauptung, es habe neben dem Pouletstand unm�glich noch Platz, denn kurz darauf hat die gegen�ber dem Werkhof wohnende Aktivistin beobachtet, wie neben dem Poulet-Stand Autos und Velos zum Verkauf angeboten wurden!

Meine Damen und Herren, da merkt doch jeder, dass es hier nicht um Platzfragen oder Behinderungen geht, sondern um ganz andere, verheimlichte Beweggr�nde - obwohl Herr Tischhauser das Gesucht abgelehnt hat mit der heuchlerischen Phrase, es t�te ihm �aufrichtig leid, keinen besseren Bescheid geben zu k�nnen�.

Alle Umst�nde zeigen, dass das Entfernen des Fahrzeuges nichts anderes als ein Freundschaftsdienst gegen�ber dem Pouletverk�ufer war, aus welchen dubiosen Gr�nden auch immer. Unter Missbrauch staatlicher Macht wurde das Fahrzeug kurzerhand beschlagnahmt und ausser Sichtweite gebracht, weil die Aufschrift ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIBE dem Pouletverk�ufer nicht passte. Dass die Polizei damit ausdr�cklich einverstanden war, wie der Angeklagte behauptet, ist nicht belegt. Vorallem ist nicht dargelegt worden, was die Kommunikation zwischen Werkhof und Polizei genau beinhaltete. Ich karm mir nicht vorstellen, dass die Polizei ihren Segen zu einer privaten Beschlagnahmung eines fremden Fahrzeuges gegeben hat; damit h�tte sich der betreffende Polizist des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht.

Wie sehr sich diese Staatsbeamten als mit staatlicher Macht ausger�stete Lokal-K�nige f�hlen, die sich nicht um Recht und Gesetz zu k�mmern brauchen, zeigt auch folgendes: Strassenkreisinspektor Tischhauser hat bei seiner Einvernahme zu Protokoll gegeben, er wisse �ber mich und den VgT gut Bescheid, denn seine Tochter sei Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht B�lach gewesen und habe drei mal mit mir zu tun gehabt! Ich habe diese famose Gerichtsschreiberin wegen Amtsgeheirnnisverletzung angezeigt. Das Verfahren wurde wegen Mangel an Beweisen eingestellt. Sie habe nur Informationen weitergegeben, die sie aus den Zeitungen gehabt habe, behauptete Tischhausers Tochter. Entweder hat Tischhauser oder seine Tochter gelogen. Kein Problem. Lokal-K�nige k�nnen sich alles erlauben. Oder vielleicht doch nicht? Das Urteil wird die Antwort geben.
 

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Untersuchungsrichteramt erl�sst Strafbescheid wegen N�tigung gegen den Werkstattchef des kantonalen Werkhofes in Buchs/SG wegen widerrechtlichem Festhalten eines VgT-Fahrzeuges


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