| 26. Dezember 2000 Dubiose BSE-Entscheide des Bundesamtes für Landwirtschaft: von Erwin Kessler Ausdrücklich erlaubt bleibt das Verfüttern von Schlachtabfällen an Schweine. Deren Gülle wird direkt auf Viehweiden ausgebracht - ein direkterer Weg für eine mögliche Infektion von Rindvieh, als Dünger, der auf Äcker ausgebracht wird. Eine an den Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft gerichtete Anfrage, nach was für undurchsichtigen, willkürlichen Massstäben derart widersprüchliche Entscheide getroffen werden, wurde nicht beantwortet. Man möchte darüber offenbar lieber schweigen, denn bisher war diese Verfütterung von Schlachtabfall-Suppe an Schweine kein öffentliches Thema - und darum war es auch nicht nötig, diese zu verbieten. Die monatelange öffentliche Diskussion drehte sich immer nur um Tiermehl. Darum wurde Tiermehl verboten; das hatte den grössten Beruhigungseffekt auf die Fleischkonsumenten. Die Sache hat grosse Analogie mit dem Verbot der Käfighaltung von Hühnern: Nach langen öffentlichen Diskussionen über die Grausamkeit dieser Haltungsform, wurde diese damals verboten, während die noch grausamere Käfighaltung von Wachteln, welche kein öffentliches Thema war, erlaubt blieb - bis heute. So wie alle Tierschutzmassnahmen des Bundes seit Jahrzehnten nicht darauf gerichtet sind, gemäss dem gesetzlichen Auftrag für das Wohlbefinden der Tiere zu sorgen, sondern nur die Fleischkonsumenten zu beruhigen, so sind heute die BSE-Massnahmen offensichtlich nicht darauf gerichtet, gesundheitliche Risiken auszuschliessen, sondern die Fleischkonsumenten zu beruhigen. Die Deutsche Regierung war in der BSE-Affäre von Anfang an konsequenter und ehrlicher. Vor ein paar Jahren wurde ein VgT-Mitglied wegen "unlauterem Wettbewerb" verurteilt wegen einem Flugblatt (www.vgt.ch/news/001116.htm), auf dem vor BSE gewarnt wurde, mit Aussagen, die damals auch die deutsche Regierung öffentlich verbreitete. Da es in Deutschland lange überhaupt keine BSE-Fälle gab, stand die deutsche Regierung weniger unter dem Druck der Fleisch-Mafia, die Risiken zu verharmlosen. Deutschland hat die Verfütterung von Schlachtabfällen, einschliesslich der in der Schweiz weiterhin erlaubten Schlachtabfallverfütterung in flüssiger Form, konsequent verboten. Es gibt noch eine weitere Form der Schlachtabfallverfütterung, von der die Öffentlichkeit nichts weiss und die deshalb nicht verboten wurde: Mastkälber werden oft nicht mit Milch, sondern mit einer "Milchersatz" genannten Flüssigkeit gemästet. Diese künstliche Mixtur enthält unter anderem auch Schlachtfette. Einmal mehr ist die bestmögliche Empfehlung an die Konsumenten: Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Anmerkung: Die gute Seite der BSE-Krise ist es, das so manches endlich ans Licht kommt, so neulich die Tatsache, dass im Bio-Landbau - offiziell erlaubt - Dünger eingesetzt wird, der aus Tierfabrikabfällen hergestellt wird, die alles andere als "biologisch" sind. Die Bio-Knospen Vereinigung (VSBLO) rechtfertigte dies auf unsere Anfrage hin mit Nützlichkeits-Argumenten.
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