9. Oktober 2000

Justiz-Willk�r gegen den VgT ohne Ende:

Wegwerfen von VgT-Nachrichten durch Vertr�ger mit politischer Willk�rjustiz gesch�tzt

Ein Zeuge beobachtete die beiden Vertr�ger, wie Sie die Zeitschrift "VgT-Nachrichten" zu hunderten b�ndelweise in einen Container warfen, anstatt sie auftragsgem�ss in Briefk�sten zu verteilen. Ein Garagenbesitzer im Verteilgebiet meldete dem VgT, in seiner Garage habe er 500 VgT-Nachrichten original geb�ndelt vorgefunden. Nach sofortiger K�ndigung und Honorarverweigerung forderten die beiden Betr�ger ihr Honorar auf dem Gerichtsweg und erhielten nun vor dem Thurgauer Obergericht Recht, wie aus dem soeben zugestellten Urteil hervorgeht. Gesetzwidrig wurde keine �ffentliche Verhandlung durchgef�hrt; politische Willk�rjustiz scheut das Licht der �ffentlichkeit.

Die Thurgauer Justiz kehrte die gesetzliche Beweispflicht, wonach derjenige beweispflichtig ist, der eine Forderung geltend macht, willk�rlich um. Die Kl�ger mussten nicht beweisen, dass sie �berhaupt Zeitschriften verteilt hatten und wieviele, um ihre Honorarforderung zu beweisen. Entgegen der gesetzlichen Beweispflicht und entgegen gesundem Menschenverstand nahmen die Richter an, die betr�gerischen Kl�ger h�tten alle Zeitschriften richtig verteilt, ausgenommen nur die 800 St�ck, deren Veruntreuung zuf�lligerweise von Zeugen gemeldet worden waren. �berhaupt wurde im ganzen Prozess systematisch zugunsten der Kl�ger entschieden. Sogar die statistisch nachgewiesenen Spendenausf�lle infolge der nachweislich weggeworfenen 800 Exemplaren wurde von den Richtern nicht beachtet. Verantwortlich f�r dieses politische Willk�rurteil sind der Vizepr�sident des Bezirksgerichtes M�nchwilen, Ren� Lenherr, sowie die Oberrichter Thomas Zweidler, Fran�ois H Reinhard und Walter W�thrich.

Der Z�rcher Bezirksanwalt J Boll stellte ein Stafverfahren wegen Veruntreuung ein mit der Begr�ndung, die weggeworfenen Zeitschriften h�tten nur einen geringen Wert.


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