| 4. Juni 2000 Gerichtlicher Augenschein in der "Hölle von Gretzenbach" Am der heutigen heutigen gerichtlichen Augenschein in der ehemaligen "Hölle von Gretzenbach" zeigte es sich, dass der Solothurner Tierschutzinspektor Kummli tatsächlich gelogen hatte, als er behauptete, solche Aufstallungssysteme wie in den VN gezeigt, habe es dort nie gegeben. Im Anschluss an den Augenschein erstattete VgT-Präsident Erwin Kessler gleich zweimal Strafanzeige gegen den Betriebsinhaber Heinrich Tännler: 1. Wegen falscher Zeugenaussage und 2. weil in den Abferkelbuchten mit neugeborenen Ferkeln das gesetzlich vorgeschriebene Stroh fehlte. In der Schweinehaltung von Landwirt Heinrich Tännler herrschten jahrelang extrem tierquälerische, gesetzwidrige Zustände, ohne dass die Beamten des Veterinäramtes, inklusive Tierschutzinspektor Kummli, etwas dagegen unternommen hätten. Wie sich im Rahmen des hängigen Gerichtsverfahrens herausstellte, war Kummli noch nie in diesem Betrieb, obwohl der VgT die gesetzwidrigen Zustände immer wieder anprangerte und mit Bildberichten im ganzen Kanton bekannt machte. Die VgT-Nachrichten (VN) mit einem grossen Bericht unter dem Titel "Die Hölle von Gretzenbach" (www.vgt.ch/vn/9904/gretzenbach.htm) wurden im Kanton Solothurn in alle Briefkästen verteilt. Tele M1, Radio Kanal K und die Neue Oltener Zeitung berichteten über den Fall, der von der konservativ-regimetreuen Solothurner Zeitung und ihrem Radio 32 die ganze Zeit unterdrückt wurde. Unter dem öffentlichen Druck - nicht weil das Veterinäramt endlich dem Tierschutzgesetz Nachachtung verschafft hätte! - wurde im Herbst 1999 das tierquälerische Brustgurtandbindesystem endlich herausgerissen und durch eine Freilaufbuch ersetzt. Kurz darauf schrieb Kummli einer aufgebrachten Leserin der VN, ein solches Aufstallungssystem wie in den VN gezeigt, habe es in Gretzenbach nie gegeben. Nach dem jahrelangen Ableugnen der vom VgT immer wieder publik gemachten Tierschutzmissstände im Kanton Solothurn durch Tierschutzinspektor Kummli und den (kürzlich pensionierten) Kantonstierarzt Wäffler, brachte diese erneute faustdicke Lüge Kummlis das Fass zum überlaufen und der VgT verteilte in Solothurn ein Flugblatt, in welchem Kummli als "beamteter Lügner" bezeichnet wurde. Hierauf erhob Kummli eine Klage wegen Beschimpfung. Im Rahmen dieses Verfahren wurde nun heute eine Zeugeneinvernahme Tännlers und ein gerichtlicher Augenschein auf seinem Betrieb durchgeführt. Im Anschluss daran erstattete VgT-Präsident Erwin Kessler beim Solothurner Verhörrichteramt folgende Strafanzeige gegen Tännler:
Gleichzeitig erstattete Erwin Kessler bei der ebenfalls anwesenden Kantonstierärztin König (Nachfolgerin von Wäffler) Anzeige, weil bei den Mutterschweinen in den Abferkelbuchten mit den neugeborenen Ferkeln die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu sogar am Tag dieses gerichtlichen Augenscheines fehlte - so "normal" ist dieser Missstand. Tierschutzinspektor Kummli reagierte darauf überhaupt nicht. Es war wieder einmal der VgT, der auf eklatante Missstände aufmerksam machen musste, welche unter den Augen der verantwortlichen Beamten als völlig normal praktiziert werden. Was die neue Kantonstierärztin mit dieser Anzeige machen wird, dürfte ein erster Hinweis darauf sein, ob sich unter ihrer Leitung des Veterinäramtes etwas bessern oder alles beim Alten bleiben wird. Die "Hölle von Gretzenbach" und der offenbar ganz normale Wahnsinn des Tierschutz-Nichtvollzuges im Kanton Solothurn wird für den VgT weiterhin ein Thema bleiben. Erst recht, nachdem Kummlis Pflichtversäumnisse kürzlich sogar vom Solothurner Obergericht mit einem politischen Willkürurteil gedeckt wurde (www.vgt.ch/news/000602.htm ). Gut dass es den VgT gibt!
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