11. Februar 2000

An den Ktip, Leserbriefredaktion

Zum Ktip Nr 3 vom 9. Feb: "Hohe Richter st�tzen hohe Preise": 

Tierschutzfeindliches Bundesgericht: Konsumentenschutz bleibt toter Buchstabe

In der Schweiz bleibt der rechtliche Konsumentenschutz - wie das Tierschutzgesetz - weitgehend toter Buchstabe. Dazu tr�gt wesentlich die Konsumentenfeindlichkeit des Bundesgerichtes bei. Gem�ss dem Gesetz �ber den unlauteren Wettbewerb steht Konsumentenorganisationen das Verbandsklagerecht gegen Wettbewerbsverletzungen zu. Der VgT erf�llt die gesetzlichen Voraussetzungen; zu den statutarischen Vereinszwecken geh�rt ausdr�cklich der Konsumentenschutz im Bereich tierischer Produkte. Doch als der VgT gegen eine Eierhandelsfirma klagte, weil diese den Konsumenten "Freilandeiern" von H�hnern verkaufte, die nie im Freie waren, entschied das Bundesgericht mit fadenscheinigen Argumenten, der VgT sei nicht zur Verbandsklage berechtigt. Die Eierbetr�ger durften fr�hlich weitermachen. Verantwortlich f�r den einstimmigen Entscheid sind die Bundesrichter P.A. M�ller, Schubarth, Nay, Wipr�chtiger und Corboz (FDP). Es n�hme mich wunder, welchen Parteien diese angeh�ren und wie der Ktip die Parteizugeh�rigkeit feststellen konnte. Auf der Internetseite des Bundes (www.admin.ch) ist jeder Richter pers�nlich vorgestellt, aber ohne Angabe der Parteizugeh�rigkeit. Demokratische Transparenz scheint unerw�nscht.

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT


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