23. Juni 2008, aktualisiert am 8. Juli 2008

Zangengeburt einer Fernsehsendung über das Schächten

Der ARD hat eine auf den 10. Dezember 2007 geplante Sendung über das Schächten, in welcher sich die deutsche Bundestierärztekammer das Schächten als Tierquälerei beurteilt und ein striktes Verbot fordert, kurzfristig abgesetzt.

Die ADR-Report-Redaktion beteuerte, die Sendung sein nur verschoben worden.

In Wahrheit wurde er auch sptäter nich gesendet, offensichtlicht zensuriert.

Erst aufgrund hartnäckiger Kritik brachte der ARD die Sendung dann plötzlich, ohne Vorankündigung am 7. Juli 2008. Was in der langen Zwischenzeit daran allenfalls zensuriert wurde, wird man nie erfahren.

Inhalt der Sendung:

Bundestierärztekammer fordert Verbot von Schächtungen

Bis zu 500.000 Schafe pro Jahr in Deutschland betäubungslos geschlachtet

Heimliche Filmaufnahmen - minutenlanger Todeskampf geschächteter Schafe
Bundesminister Seehofer gegen Schächtverbot

Mainz. Die Bundestierärztekammer fordert das Verbot von Schächtungen in Deutschland: "Es liegt der klare Fall von Tierquälerei vor und damit muss das Tierschutzgesetz geändert werden. Das ist unsere Position.", sagte Dr. Ernst Breitling, Präsident der Bundestierärztekammer, dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ.

Bei Schächtungen werden Tieren bei vollem Bewusstsein ohne die vorher übliche Betäubung die Kehlen durchgeschnitten. Bis zu 500.000 Schafe pro Jahr, so schätzt die Bundestierärztekammer, werden auf diese Weise in Deutschland der Religion wegen geschlachtet. Dieses Schlachten ohne vorherige Betäubung ist religiöser Brauch im Islam und im Judentum, wird gegenwärtig in Deutschland aber nur von einem Teil der Muslime praktiziert.

Hintergrund der Forderung der Bundestierärztekammer nach einem Schächt-Verbot ist ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten. Dieses Gutachten, das REPORT MAINZ vorliegt, hat weltweit über 70 Untersuchungen ausgewertet. Danach ist wissenschaftlich erwiesen, dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere "zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt." Das bestätigen auch REPORT MAINZ vorliegende aktuelle Filmaufnahmen, die heimlich in einem muslimischen Schlachthof in einer Stadt in Niedersachsen gedreht wurden. Die Bilder zeigen einen minutenlangen qualvollen Todeskampf betäubungslos geschlachteter Schafe.

Bundesminister Seehofer lehnt ein Schächtverbot ab: "Es gibt, an dieser Tatsache kann kein Politiker vorbei, die Religionsfreiheit, die wir nicht völlig, wenn es Religionsgemeinschaften praktizieren wollen, nicht völlig ausblenden können.", sagte der Verbraucher- und Ernährungsminister im Interview mit REPORT MAINZ. Trotz des neuen Gutachtens und trotz der Tatsache, dass Tierschutz ebenfalls in der Verfassung verankert ist, sieht Seehofer keine Möglichkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung.

Der Vorsitzende des Tierschutzausschusses der Bundestierärztekammer, Dr. Karl Fikuart, stellt dagegen fest, dass sich Bundesregierung und Verbraucherschutzministerium in dieser Kontroverse nicht positionieren wollen: "Man hat einfach Angst in irgendeine Debatte hineingezogen zu werden, die eine Minderheit der Politik dann aufzwingen würde. Und die Minderheit hat ihre Rechte - zweifelsfrei. Aber die öffentliche Meinung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen eindeutig dafür, dass hier eine Änderung des Tierschutzgesetzes unbedingt zwingend notwendig ist."

Das islamgemäß auch mit Betäubung geschächtet werden darf, hat REPORT MAINZ u.a. in Istanbul recherchiert. Der Leiter der Veterinärmedizin der Universität Istanbul sagte dem ARD-Politikmagazin: "In unserem Land hat die Religionsbehörde, die zuständig für Religionsangelegenheiten ist, eine Fatwa (religiöse Vorschrift) erlassen und erklärt, eine Schlachtung mit Betäubung verstoße nicht gegen den Islam. Für den Islam ist es wichtig, dass das Tier noch vor seinem Tod geschnitten wird und das sein ganzes Blut abfließt. In dieser Hinsicht tötet die Betäubung das Tier nicht." Nach Recherchen von REPORT MAINZ vertreten zahlreiche Islamgelehrte dieselbe Auffassung, u.a. in Ägypten, Saudi Arabien und der Türkei.

In Deutschland ist das betäubungslose Schächten nach dem Tierschutzgesetz prinzipiell verboten. Doch § 4a Nr. 2 Abs. 2 TierSchG gestattet die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Religionsgemeinschaften, deren "zwingende Vorschriften... das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen."


News-Verzeichnis

Startseite VgT